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Der Bundesrat diktiert mehr Selbstbehalt und höhere Prämien. Dafür kann man jetzt die Hausratversicherung wechseln, auch wenn sie auf dem Papier noch weiterläuft.
Das gibt es tatsächlich: Der Bundesrat kann in der Hausratversicherung bis ins Detail mitreden - und zwar bei der Elementarschaden-Deckung. Das ist jener Teil der Hausratversicherung, der Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Schneedruck, Lawine, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch übernimmt.
Der Bundesrat bestimmt hier unter anderem den Prämiensatz, den Selbstbehalt und die Deckungssumme. Das Gesetz verlangt sogar, dass der Prämienanteil für die Elementardeckung auf jeder einzelnen Police separat aufgeführt ist.
Den Prämienanteil für Elementarschäden müssen die Versicherer 2007 leicht erhöhen - von 20 auf 21 Rappen pro 1000 Franken Versicherungssumme. Beispiel: Für einen Haushalt mit einem versicherten Hausrat von insgesamt 120 000 Franken steigt der Elementarsatz in der nächsten Prämienrechnung von Fr. 24.- auf Fr. 25.20 pro Jahr.
Einige Versicherer kompensieren diese Erhöhung aber intern und heben die Gesamtprämie für den Kunden nicht an. Es sind dies Coop Versicherung, CSS, Visana und Winterthur.
Eine weitere Änderung nimmt der Bund beim Selbstbehalt vor: Passiert ab 2007 ein Elementarschaden, müssen alle Versicherten einen obligatorischen Selbstbehalt von 500 Franken tragen; bisher waren es 200 Franken.
Achtung: Dieser obligatorische Selbstbehalt gilt nur für Elementarschäden. Für Diebstähle oder Mieterschäden sind die Selbstbehalte in der Regel unverändert tiefer oder betragen gar null Franken. Massgebend dafür ist die individuelle Police.
Keine mehrjährigen Laufzeiten mehr
Natürlich sind diese Änderungen allein noch kein Grund, den Anbieter zu wechseln; sie gelten ja überall. Viele Kundinnen und Kunden sind aber mit langjährigen Verträgen gebunden; gerade in der Hausratversicherung verkaufen die Versicherungsvertreter bevorzugt fünf- oder gar zehnjährige Laufzeiten, oft sogar mit der unwahren Behauptung, es sei anders gar nicht möglich.
Ist es aber: Versicherte können heute ohne weiteres verlangen, dass man ihnen ein jährliches Kündigungsrecht einräumt. Eine Gesellschaft, die darauf nicht eingehen will, sollte man links liegen lassen.
Jetzt ist dafür der geeignete Zeitpunkt: Die meisten Versicherten können wegen der Änderung in der Elementarschadenversicherung kündigen und zur günstigeren Konkurrenz wechseln. Oder: Sie können kündigen und dann der bisherigen Versicherung anbieten: «Ich hätte gerne einen neuen Vertrag, aber nur mit jährlichem Kündigungsrecht.»
So können Sie kündigen
Das Kündigungsrecht ist aber nicht bei allen Gesellschaften gleich ausgestaltet, wie eine Umfrage des K-Tipp ergeben hat.
Warum die Prämie steigt
Die Unwetter im Sommer 2005 wurden für die Versicherer sehr teuer. Deshalb hat der Bundesrat die Prämien und Selbstbehalte für die Elementarschadenversicherung (insbesondere in der Hausratversicherung) angepasst. Zugleich steigt die maximale Deckung für solche Schäden von 250 Millionen auf eine Milliarde Franken. Ähnliche Anpassungen gibt es auch bei der Gebäudeversicherung.
Die aktuellen Prämien für die Hausratversicherung finden Sie im K-Tipp-Ratgeber «So sind Sie richtig versichert».
29. November 2006 | Ernst Meierhofer - ernst.meierhofer@ktipp.ch
