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Artikel | K-Tipp 20/2006

SMS: Die Abo-Fallen - und wie man sich wehrt

Vorsicht bei versprochenen Gratis-SMS: Wer sich anmeldet, hat schnell ein kostenpflichtiges Abo am Hals.

Tausende von Internet-Nutzern tappen in Abo-Fallen. Viele Anbieter haben es vor allem auf junge Leute abgesehen. Beispiel: Kinder und Teenager bestellen bei Anbietern wie Jamba Klingeltöne oder Logos und glauben, mit der einmaligen Zahlung sei der Fall erledigt. Dabei wird ihnen oft ein SMS-Abo untergejubelt, das Taschengeld-Budgets schnell sprengen kann.

Ein anderer, weitverbreiteter Trick: Anbieter wie www.1sms.ch werben mit Angeboten, die es angeblich umsonst gibt, etwa «125 SMS gratis verschicken». Wer sich darauf einlässt, hat ein Jahres-Abo für 150 Franken gelöst. Die Nutzer erfahren dies nur im Kleingedruckten.

In der K-Tipp-Rechtsberatung melden sich in letzter Zeit zudem vermehrt Internet- und Handynutzer, die auf den deutschen Anbieter sms-sofort.com hereingefallen sind: Wer hier auch nur eine einzige SMS per Internet schickt, erhält umgehend eine Rechnung über rund 100 Euro - ein Abo, zu zahlen im Voraus. Auf das Abo wird zwar hingewiesen, aber bloss in winziger Schrift. Wer in die Abo-Falle getappt ist, kann sich wehren.

Die wichtigsten Tipps
- Reklamieren Sie schriftlich (eingeschrieben) innert 30 Tagen bei Ihrem Mobilfunkanbieter (Orange, Sunrise, Swisscom). Begründen Sie, warum Sie die Rechnung nicht akzeptieren: Ein SMS-Dienst habe die Preise falsch oder unklar angegeben. Es war nicht deutlich genug beschrieben, dass man ein kostenpflichtiges Abo für SMS löst.
- In solchen Fällen ist kein Vertrag entstanden. Verlangen Sie im gleichen Brief vom Mobilfunkanbieter eine Rechnung für den unbestrittenen Teil der Handygebühren oder zahlen Sie nur den unbestrittenen Teil der Rechnung.
- Kein gültiger Vertrag liegt in der Regel vor, wenn sich Minderjährige online angemeldet haben. Die verlangten Summen übersteigen meist das Taschengeld. Es braucht die Zustimmung der Eltern.
- Schiebt der Mobilfunkanbieter die Verantwortung auf den SMS-Dienst? Beschweren Sie sich ebenfalls mit einem eingeschriebenen Brief. Begründung: Es sei kein Vertrag zustande gekommen.
- Wichtig: Viele Anbieter informieren inzwischen besser über die Kostenpflicht. Sind die Gebühren klar erwähnt, kann sich der Nutzer nicht auf absichtliche Täuschung berufen. Deshalb: Wer sich durch Internetseiten klickt, ohne genau hinzusehen, handelt fahrlässig.

(ohm)


Buch-tipp

Der neue Saldo-Ratgeber «Die wichtigsten Verträge auf einen Blick» enthält Infos und Tipps vom Handy-Abo bis zum Autokauf. Sie können ihn auf Seite 28 oder unter www.saldo.ch bestellen.

29. November 2006


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