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Die geltenden Geschwindigkeitslimiten müssen auch von Ärzten eingehalten werden. Die Gerichte nehmen nicht ohne Weiteres an, dass eine Notsituation vorliegt. Vor allem dann nicht, wenn ein Arzt genauere Auskünfte verweigert und sich hinter dem Arztgeheimnis verschanzt.
Der Angeschuldigte war auf der Autobahn mit 112 statt der erlaubten 80 km/h gefahren. Vor Gericht machte er eine Notstandssituation geltend und forderte einen Freispruch. Er habe zu einer schwangeren Patientin eilen müssen, die ihn alarmiert hätte.
Für die Richter war das unglaubwürdig. Die Verkehrsgefährdung wegen eines Zeitgewinns von wenigen Minuten war in ihren Augen ohnehin kaum zu rechtfertigen. Der Arzt musste 2000 Franken Busse zahlen. Zudem droht ihm ein Entzug des Führerausweises für ein halbes Jahr.
Obergericht des Kantons Zürich, Urteil vom 15. September 2006
22. November 2006
