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Artikel | K-Tipp 19/2006

Intrum Justitia: Finger verbrannt

«Sie spielen mit dem Feuer!» So schüchtert die Inkassofirma Intrum Justitia angebliche Schuldner ein - auch wenn diese niemandem Geld schulden.

Ein Feuerwerk der Sinne» sei ihre Unterwäsche, wirbt die Firma Provea aus Lausanne VD. Sie verkauft ausschliesslich per Telefon, lässt also eine spezialisierte Agentur herumtelefonieren, um Kundinnen und Kunden zu gewinnen.

Auch Klara Maurer aus Achseten BE erhielt einen Anruf. Sie sagt aber, sie habe nichts bestellt. Trotzdem erhielt Maurer Unterhosen und sollte dafür 46 Franken zahlen. «Ich habe nichts bestellt, also zahle ich auch nicht», sagt sie.

Inzwischen ist aus dem «Feuerwerk der Sinne» eine Feuersalve von Mahnungen und Betreibungsandrohungen geworden. Die Inkassofirma Intrum Justitia schrieb ihr in grossen Buchstaben: «Sie spielen mit dem Feuer.» Wer nicht zahle, verbrenne sich die Finger, weil seine Kreditwürdigkeit gefährdet sei. «Viele ältere Leute werden so verängstigt», empört sich Klara Maurer.

Der Clou dabei: Es ist die Intrum selber, die mit dem Feuer spielt. Sie übernimmt unkritisch Forderungen von Firmen, ohne je deren Berechtigung zu überprüfen. Auch im Fall Klara Maurer ist nicht belegt, dass sie Geld schuldet.

Das bestätigt Provea-Chef Franz Reith. Es liege «leider» keine schriftliche Bestellung vor und er könne nicht ausschliessen, dass die Telemarketing-Agentur nicht korrekt gearbeitet habe. Maurer werde nun keine Mahnungen mehr erhalten.


Verkaufsfirma gibt Fehler zu

Die gleiche Problematik stellt sich bei der Schlüsselfundfirma Eliax in Berg TG. Auch für diese Firma verschickt die Intrum Zahlungsaufforderungen - zum Beispiel an Markus Graber aus Belp BE. Er sagt aber, er habe nichts bestellt. Bei der Firma Eliax heisst es dazu, sie habe sich gegenüber Markus Graber nicht korrekt verhalten. Trotzdem drohte ihm die Intrum mit rechtlichen Schritten.

Die Intrum rechtfertigt sich: «Wenn uns Firmen mit dem Inkasso beauftragen, gehen wir davon aus, dass die Forderungen zu Recht bestehen.» Und: «Wir überprüfen Forderungen erst dann, wenn die Empfänger der Mahnungen bei uns reklamieren.»

Auch sonst ist das Vorgehen der Intrum ein heisser Lauf. Sie verlangt zum Beispiel hohe Summen unter dem Titel «Verzugsschaden gem. Art. 106 OR». Dafür hat die Intrum keine klare Rechtsgrundlage.

Wenn das kein Spiel mit dem Feuer ist...

(em)

15. November 2006


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