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Artikel | saldo 18/2006

Geheimniskrämerei um Hygieneverstösse

Immer mehr verdorbenes Fleisch ist im Umlauf. Deutschland handelt, während die Schweizer Behörden schweigen.

Die Nachrichten ?ber «Gammelfleischskandale» in Deutschland h?ufen sich: So sollen in S?ddeutschland 140 Tonnen mehrmals umetikettiertes Wild in den Handel gelangt sein. Im Norden beschlagnahmten die Beh?rden 5,5 Tonnen gr?n gef?rbtes Roastbeef, Entenfilets, G?nse- und Zungenfleisch, in Niederbayern 2 Tonnen Poulets und Schweinshaxen. Die Produkte sollen schon im gefrorenen Zustand f?rchterlich gerochen haben.

Aus der Schweiz kommen keine derart unappetitlichen Meldungen. Das heisst aber nicht, dass es hier keine Beanstandungen gibt. Doch diese werden kaum publik. «Daran wird sich so bald nichts ?ndern», sagt Professor Pascal Pichonnaz, der an der Uni Fribourg Europ?isches Verbraucherrecht lehrt. Sein Vorschlag zur Revision des Konsumenteninformationsgesetzes schlummert seit Dezember 2005 in den bundesr?tlichen Schubladen. Heute gibt es in der Schweiz keine Pflicht, die Konsumenten ?ber beanstandete Lebensmittel zu informieren. Einzig Artikel 12 des Lebensmittelgesetzes verpflichtet die Bundesverwaltung, die ?ffentlichkeit ?ber besondere Ereignisse, die f?r den Gesundheitsschutz von Bedeutung sind, zu informieren. «Was darunter zu verstehen ist, liegt im Ermessen der Beh?rden», sagt Pichonnaz.


Schweizer Gesetz sch?tzt Betriebe mehr als Konsumenten

In Deutschland hingegen setzt man nun auf Transparenz. Der deutsche Bundesrat verabschiedete Ende September ein neues Verbraucherinformationsgesetz. Es tritt im M?rz 2007 in Kraft. Dann haben die deutschen Konsumenten einen klaren Anspruch auf alle Informationen zu Lebens- und Futtermitteln, die den Beh?rden vorliegen. Die Beh?rden ihrerseits d?rfen k?nftig Hinweise ?ber Produkte ver?ffentlichen, wenn sie eine ?berschreitung von Grenzwerten feststellen. Und bei einem Verstoss gegen Konsumentenschutzvorschriften d?rfen sie die Namen der Firmen bekannt geben.

Anders in der Schweiz: «Alle mit dem Vollzug des Lebensmittelgesetzes beauftragten Personen unterstehen der Schweigepflicht», verweist das Bundesamt f?r Gesundheit auf Artikel 42 des Lebensmittelgesetzes. Und erkl?rt, dass keine Resultate von Untersuchungen offengelegt werden d?rfen. Anders gesagt: Das Gesetz sch?tzt fehlbare Betriebe mehr als die Konsumenten.

Spielraum w?rde das seit Juli in Kraft stehende Bundesgesetz ?ber das ?ffentlichkeitsprinzip der Verwaltung bieten. Laut dem Eidgen?ssischen Datenschutz- und ?ffentlichkeitsbeauftragten l?sst es zwar keine generelle Information der Bev?lkerung zu, erlaubt diese jedoch als Ausnahme bei einem speziellen ?ffentlichen Interesse. «Etwa wenn es um die Gesundheit geht», erl?utert Sprecherin Eliane Schmid. Einige Kantone kennen das ?ffentlichkeitsprinzip f?r ihre Verwaltungen ebenfalls.

Doch eine Ver?ffentlichung von Beanstandungen s?hen die Beh?rden nicht gerne. Nach Ansicht des Berner Kantonschemikers Otmar Deflorin sagen Stichproben wenig ?ber den tats?chlichen Hygienezustand eines Betriebs aus. Generell wird eingewendet, Ergebnisse aus der Vergangenheit w?rden keine Garantie f?r die Zukunft geben.


Gastro Suisse: Will keine Ver?ffentlichung der Verst?sse

Das sehen andere L?nder nicht so. Die Verbraucherorganisation Foodwatch verweist auf die guten Erfahrungen, die D?nemark gesammelt hat. Das d?nische Gesetz kennt weitreichende Informationsrechte f?r Konsumenten. Etwa das Smiley-System: «Mindestens einmal im Jahr», erkl?rt Matthias Wolfschmidt von Foodwatch, «m?ssen d?nische Lebensmittelbetriebe gepr?ft werden.» Das Urteil wird durch einen mehr oder weniger gut gelaunten Smiley symbolisiert. Betritt der Gast ein Lokal, sieht er die Smiley-Resultate der letzten vier Kontrollen.

Dieses System w?re auch in der Schweiz m?glich. Denn jeder Lebensmittelbetrieb darf die Kontrollergebnisse ?ffentlich machen. Der Verband der Schweizer Wirte ist von der Idee allerdings nicht begeistert: Gastro-Suisse-Sprecherin Brigitte Meier-Schmid sieht in der Ver?ffentlichung von Verst?ssen kein taugliches Mittel. Die M?ngel seien im Zeitpunkt der Publikation ja bereits behoben.

Natascha Caduff hingegen, die mit ihrem Mann das «Caduff’s Wine Loft» in Z?rich f?hrt, findet die Idee gut. Sie ist ?berzeugt, dass Transparenz zu mehr Sorgfalt in der K?che f?hrt. Caduff: «Und auch als Gast w?nscht man sich eine solche Offenheit.»

08. November 2006 | Pascal Tischhauser


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