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Wer seinen kabellosen Internetanschluss nicht schützt, kann dafür haftbar gemacht werden, wenn Fremde darüber illegal Dateien herunterladen. Dies schreibt die «Sonntagszeitung» aufgrund eines deutschen Gerichtsurteils. Doch Schweizer Urheberrechtsexperten zweifeln, ob hier gleich entschieden würde. «Das Urteil scheint nicht ganz zu Ende gedacht», sagt Martina Arioli von der Zürcher Anwaltskanzlei Walder Wyss & Partner. «Die Konsequenz wäre, dass Betreiber von Internetcafés oder Anbieter von Hotspots ihre Kunden registrieren lassen müssten. Sonst würden sie dafür verantwortlich gemacht, was die Nutzer über ihren Anschluss herauf- oder herunterladen. Diese Sorgfaltspflicht können sie gar nicht wahrnehmen.»
mmn
08. November 2006
