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Der saldo-Test über Handcremes (saldo 1/02) ist auch in den Augen der höchsten richterlichen Instanz nicht zu beanstanden. Mit Urteil vom 28. August hat das Bundesgericht eine Klage der Parsenn Produkte AG gegen saldo und «Kassensturz» abgewiesen. Zum selben Ergebnis kamen zuvor das Bündner Kantonsgericht und das Bezirksgericht Prättigau/Davos, die sich eingehend mit dem Test auseinandersetzten.
Die Parsenn Produkte AG aus Küblis importiert die Handcreme Tal aus Israel. Laut saldo-Labor überstiegen die darin gefundenen Nitro-Moschus-Verbindungen den gesetzlichen Grenzwert um das Fünf- bis Sechsfache. Tal schnitt unter anderem aus diesem Grund im Test am schlechtesten ab. Der Importeur der Handcreme stellte die gemessenen Werte nicht infrage, behauptete aber, der Test sei unlauter und wettbewerbswidrig.
Die drei gerichtlichen Instanzen sahen das anders. Es sei eine repräsentative Auswahl von Produkten untersucht worden, und die Testkriterien seien im Artikel wie in der Fernsehsendung klar dargestellt worden. Die Bewertung der einzelnen Produkte sei «in objektiver und nachvollziehbarer Weise aufgrund der Menge des in ihnen enthaltenen problematischen Inhaltsstoffes» erfolgt, so das Bundesgericht wörtlich.
25. Oktober 2006
