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Artikel | saldo 17/2006

Läden verkaufen Horrorfilme an Minderjährige

saldo hat zwei 14-jährige Mädchen in neun DVD-Läden geschickt, um einen Horrorfilm für Erwachsene zu kaufen. Sechsmal haben sie ihn problemlos erhalten.

Läden verkaufen Horrorfilme an Minderjährige

Und ja..., es wird Blut fliessen!» Dieses Versprechen steht auf der Umschlagklappe von «Saw II» - und wird bereits zu Beginn des Films eingelöst. Zu sehen ist das Opfer eines Serienkillers mit einer tödlichen Apparatur um den Hals. Um sich zu befreien, müsste der verzweifelte Mann zum Skalpell greifen - denn der Mörder hat den rettenden Schlüssel hinter das Auge seines Opfers transplantiert. Der Befreiungsversuch scheitert, das Gehirn des Mannes wird durchbohrt. Dies ist nur der Anfang.

«Saw II», übersetzt «Säge II», lockte im letzten Frühjahr 80 000 Besucher in unsere Kinos. Im September auf DVD erschienen, schoss der Film in der Schweizer DVD-Hitparade von 0 auf Platz 1. Der Horrorschocker ist ein Reisser, nicht nur bei Erwachsenen. Doch das rote Signet auf der Rückseite der Hülle mit der Aufschrift «Keine Jugendfreigabe» macht es deutlich: Diesen Film sollte sich nur zu Gemüte führen, wer mindestens 18 Jahre alt ist. So urteilte auch der Grossteil der Schweizer Kinos.


Horrorstreifen: Die Schweiz kennt keine Altersfreigaben

saldo wollte wissen, ob sich die DVD-Anbieter an die Altersfreigabe halten und hat zwei 14-jährige Mädchen allein in neun Geschäfte geschickt, um dort «Saw II» zu kaufen. Resultat: Fünfmal erhielten sie den Horrorstreifen problemlos. Im Zürcher Coop City war er nicht im Angebot, dafür bekamen die beiden Teenager den blutigen Thriller «Sin City» - auch ohne Jugendfreigabe. Nur zwei Läden verlangten Ausweise. Ein Jecklin-Verkäufer schickte die zwei Mädchen fort mit den Worten: «Sorry, dieser Film ist zu heiss für euch.»

Obwohl sechs Geschäfte den brutalen Film ohne Zögern über die Theke schoben, können sie rechtlich nicht belangt werden: Denn die Altersfreigaben auf den Hüllen stammen von der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), einer deutschen Institution. Für den Schweizer Verkauf sind deren Empfehlungen nicht bindend. Überhaupt existiert hier keine Bundesstelle, die Altersfreigaben für DVD-Filme festlegt. Die Verkäufer haben freie Hand.


Gesetzliches Mindestalter nur für Pornofilme

«Rein theoretisch darf in der Schweiz ein Horrorfilm auch an 10-Jährige verkauft werden», sagt Marc Henauer vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement. Zwar gibt es den Gesetzesartikel 135, nach dem Horrorfilme nach gewissen Kriterien verboten werden können. Doch bei einem solchen Verbot wird der Film generell untersagt, unabhängig vom Alter der Zuschauer.

Anders als bei Horror-Thrillern ist es bei Streifen mit pornografischem Inhalt: An unter 16-Jährige dürfen diese nicht verkauft werden. «Man kann durchaus drei Fragezeichen setzen, wenn die Verkäufer Horrorschocker ohne Jugendfreigabe an Minderjährige abgeben», so Henauer. «Doch rechtlich gesehen kann man ihnen kaum einen Strick drehen.»

Dass in der Schweiz keine Regelung für DVD-Altersfreigaben existiert, stört Daniel Brunner, Product Manager bei der Videophon AG. Sie vertreibt «Saw II» in der Schweiz. Brunner: «Dieser Film ist sicher nicht geeignet für unter 18-Jährige.» DVDs ohne Jugendfreigabe sollten wie Alkohol und Tabak im Verdachtsfall nicht an Jugendliche verkauft werden. Zum Resultat der saldo-Stichprobe meint Brunner: «Wir als Produktvertreiber haben mit dem Abdruck des FSK-Signets unseren Job bestmöglich gemacht. Für den korrekten Verkauf sind die Geschäfte verantwortlich.»


Musik Hug nimmt Produkte aus dem Verkauf

saldo hat die sechs DVD-Anbieter mit dem Ergebnis der Stichprobe konfrontiert. Musik Hug bedauert, dass beim Verkauf keine Ausweiskontrolle gemacht wurde - und zieht Konsequenzen. Marketingleiter Marcus Forlin: «Aufgrund dieses Vorfalls und zur Sicherstellung, dass diese Filme nicht mehr an Jugendliche verkauft werden, haben wir uns entschlossen, grundsätzlich solche Produkte ganz aus dem Sortiment zu nehmen und auf diese Umsätze zu verzichten.»

Auch Manor, wo die beiden Mädchen vom Verkäufer sogar geduzt wurden, reagiert betroffen. «Bei uns muss die Verkaufsperson bei Kindern und Jugendlichen einen Ausweis verlangen», sagt Flavio Milani, Mitglied der Generaldirektion. «Wir werden sämtliche Manor-Warenhäuser erneut auf die Dringlichkeit der Einhaltung unserer Richtlinien hinweisen.»


K-Kiosk, Orell Füssli: Bessere Schulung der Mitarbeiter

Bei den zur Valora AG gehörenden K-Kiosk-Filialen sei der Verkauf von DVDs an die richtigen Altersgruppen ein «Dauerthema». Laut Valora-Sprecherin Stefania Misteli bieten von 1100 Filialen rund 350 DVDs an. Misteli: «Die saldo-Stichprobe wird in der nächsten Mitarbeiterschulung als Fallbeispiel aufgegriffen.» Als Warnsignal deutet Ernst Hopfgartner, Verkaufsleiter von Orell Füssli, das Resultat: «Wir werden die Ausbildung unserer Angestellten in diesem Punkt sofort intensivieren. Das ist nicht akzeptabel.» Als weitere Sicherheitsmassnahme zieht der Verlag ab sofort alle Horrorilme ohne Jugendfreigabe aus dem Verkauf.

Anderer Meinung sind Coop und deren Tochterfirma Interdiscount. «Bei den FSK-Altersfreigaben handelt es sich um eine Empfehlung. Diese richtet sich primär an die Verbraucher und deren Eltern», meint Coop-Sprecher Karl Weisskopf. «Heute sehen Jugendliche sehr viel Fernsehen. Dort werden ähnliche Filme gezeigt.» Massnahmen treffen aufgrund des saldo-Tests weder Coop noch Interdiscount. Weisskopf: «Wir finden es problematisch, wenn das Verkaufspersonal erzieherische Funktionen bei der Umsetzung von FSK-Empfehlungen wahrnehmen soll.»



Deutschland: Bussen bis zu 50 000 Euro

In Deutschland ist die freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für die Alterseinstufungen audiovisueller Medien zuständig. Sie will damit Jugendliche vor fragwürdigen Filmen schützen. saldo sprach mit Stephanie Homburger von der FSK.

saldo: Wie werden die FSK-Altersfreigaben festgelegt?
Stephanie Homburger: Ehrenamtlich tätige Prüferinnen und Prüfer wie Jugendamtsleiter, Lehrer, Kinderärzte und Psychologen versuchen gemeinsam die mögliche Wirkung eines Films zu beurteilen.
Sie schätzen ein, ob Wirkungsrisiken wie Ängstigung, Übererregung oder soziale Desorientierung eintreten könnten. Beeinträchtigungen und Schädigungen von Kindern und Jugendlichen sollen durch die Alterseinstufungen ausgeschlossen werden.

Macht sich ein Verkäufer in Deutschland strafbar, wenn er eine DVD ohne Jugendfreigabe an unter 18-Jährige verkauft?
Ja. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbusse bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Wie beurteilen Sie das Resultat der saldo-Stichprobe?
Es zeigt, dass die Kennzeichnung von Bildträgern nur der erste Schritt zur Erhaltung eines effektiven Jugendschutzes in diesem Bereich sein kann. Eltern, Jugendliche und Verkäufer sind gefordert, verantwortungsbewusst und kompetent mit den gekennzeichneten Inhalten und den entsprechenden Konsequenzen umzugehen.



Forum

Was sagen Sie dazu, dass in der Schweiz Horrorfilme ohne Jugendfreigabe legal an Minderjährige verkauft werden dürfen?
Schreiben Sie an: saldo, Postfach 723, 8024 Zürich, E-Mail: redaktion@saldo.ch

25. Oktober 2006 | Sabine Rindlisbacher


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