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Die Besteuerung von Liegenschaften ist kantonal unterschiedlich geregelt. Die elf Kantone AG, AR, BL, BS, GL, NE, SH, SO, SZ, ZG und ZH erheben für Private nur eine Vermögenssteuer.
In den anderen Kantonen gibt es eine spezielle Steuer auf Liegenschaften, oft Grund- oder Grundstücksteuer genannt. Diese Abgabe ist Jahr für Jahr auf dem Objektwert geschuldet, also nicht auf dem Steuerwert abzüglich Hypotheken.
Zwölf Kantone oder zumindest deren Gemeinden erheben eine Liegenschaftssteuer von bis zu 3 Promille des Steuerwerts (siehe Tabelle). Die restlichen drei Kantone OW, NW und UR verlangen statt der Liegenschaftssteuer eine sogenannte Minimalsteuer. Sie ist aber nur geschuldet, wenn sie höher ausfällt als die ordentliche Einkommens- und Vermögenssteuer - was kaum je der Fall sein dürfte.
25. Oktober 2006
