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Artikel | K-Geld 5/2006

Weniger Ärger für Freiluft-Parkierer

Wer seinen Wagen oft im Freien abstellt, sollte sich den Abschluss einer Parkschaden-Versicherung überlegen.

Welcher Autofahrer kennt das nicht? Man kehrt zum geparkten Wagen zurück und stellt neue Kratzer fest. Der Schuldige ist längst weg, eine Nachricht hat er nicht hinterlassen.



Das ist ärgerlich und kann teuer werden. Die Reparaturen kosten oft mehrere 100 oder gar 1000 Franken.



Die Teilkasko zahlt bei Park- und Vandalenschäden in der Regel nicht. Die Vollkasko deckt sie zwar, der Versicherte muss Selbstbehalt und Bonusverlust aber selbst tragen. Die Parkschaden-Versicherung hingegen zahlt in der Regel ohne Bonusverlust in der Kasko und - je nach Gesellschaft - auch ohne Selbstbehalt.



Für Autos, die oft im Freien stehen, könnte sich der Abschluss einer Parkschaden-Versicherung deshalb lohnen. Sie zahlt unter den folgenden Voraussetzungen:

- Das Auto musste parkiert sein. Ein selbst verschuldeter Schaden wird nicht bezahlt.

- Der Schaden muss durch unbekannte Dritte verursacht worden sein.

- Die meisten Versicherungen verlangen ein Polizeiprotokoll.



Vor dem Abschluss sollte man Folgendes beachten:

- Unter Umständen zahlt der Garantiefonds.

- Der Abschluss ist nur in Verbindung mit einer bestehenden Kaskoversicherung bei der gleichen Gesellschaft und nur für neuere Fahrzeuge möglich. Das Maximalalter beträgt je nach Gesellschaft drei bis sechs Jahre.

- Die Prämien sind recht hoch und unterscheiden sich stark (siehe Tabelle). Einige Gesellschaften bieten ein Bonus-Malus-System an.

- Achten Sie vor einem Abschluss auf Leistungseinschränkungen. Einige Gesellschaften zahlen pro Jahr maximal zwei Schäden, andere begrenzen die Summe auf 1000 oder 2000 Franken pro Schaden.

- Einzelne Gesellschaften erlauben eine Parkschaden-Versicherung auch als Zusatz zur Teilkasko. Die Leistungen sind aber oft reduziert.





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Der Nationale Garantiefonds übernimmt die Kosten für die Reparatur von Schäden am Fahrzeug, die von unbekannten Dritten verursacht wurden. Der Selbstbehalt beträgt 1000 Franken. Versichert sind nur Vorfälle in der Schweiz und in Liechtenstein. Und der Fonds zahlt nur, wenn keine andere Versicherung dafür aufkommt. Ein Polizeiprotokoll ist zwingend. Geschädigte Autobesitzer melden sich unter der Gratisnummer 0800 831 831.

25. Oktober 2006 | Ernst Meierhofer


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