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Artikel | K-Tipp 17/2006

Falsche Mahnung zurückgezogen

Wer grundlos von einem Inkassobüro drangsaliert wird, sollte sich nicht einschüchtern lassen. Widerstand kann sich lohnen.

Auch Anna Schatz (Name geändert) gehörte zu den Opfern. Wie viele andere Adressaten hatte die Aargauerin eine ungerechtfertigte Mahnung der IS Inkasso Service GmbH über Fr. 78.45 erhalten (siehe K-Tipp 16/06). IS Inkasso gab an, diese Summe im Namen der Firma R 4 K aus Glattbrugg ZH einzufordern.

Doch Schatz wehrte sich. Telefonisch und schriftlich legte sie dar, dass sie mit der R 4 K AG noch nie zu tun hatte und deshalb die Fr. 78.45 nicht bezahlen werde. Das lohnte sich: Unterdessen hat die IS Inkasso Schatz mitgeteilt, die R 4 K AG habe ihre Forderung zurückgezogen.

Offen bleibt, ob auch die andern Empfänger der falschen Mahnungen ein solches Rückzugsschreiben erhalten haben oder noch erhalten werden. Der K-Tipp hat diese Frage sowohl der IS Inkasso Service GmbH als auch der R 4 K AG unterbreitet, von beiden Firmen bis Redaktionsschluss aber keine Antwort bekommen.

(gs)

18. Oktober 2006


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Falsche Mahnung zurückgezogen
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