SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 17/2006

Falsche Mahnung zurückgezogen

Wer grundlos von einem Inkassobüro drangsaliert wird, sollte sich nicht einschüchtern lassen. Widerstand kann sich lohnen.

 

Auch Anna Schatz (Name geändert) gehörte zu den Opfern. Wie viele andere Adressaten hatte die Aargauerin eine ungerechtfertigte Mahnung der IS Inkasso Service GmbH über Fr. 78.45 erhalten (siehe K-Tipp 16/06). IS Inkasso gab an, diese Summe im Namen der Firma R 4 K aus Glattbrugg ZH einzufordern.

Doch Schatz wehrte sich. Telefonisch und schriftlich legte sie dar, dass sie mit der R 4 K AG noch nie zu tun hatte und deshalb die Fr. 78.45 nicht bezahlen werde. Das lohnte sich: Unterdessen hat die IS Inkasso Schatz mitgeteilt, die R 4 K AG habe ihre Forderung zurückgezogen.

Offen bleibt, ob auch die andern Empfänger der falschen Mahnungen ein solches Rückzugsschreiben erhalten haben oder noch erhalten werden. Der K-Tipp hat diese Frage sowohl der IS Inkasso Service GmbH als auch der R 4 K AG unterbreitet, von beiden Firmen bis Redaktionsschluss aber keine Antwort bekommen.

(gs)

18. Oktober 2006


Beitrag als PDF
Falsche Mahnung zurückgezogen
Download PDF 36 KB
Diese Seite bookmarken bei:
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken
Testsieger
Testsieger
Die besten Produkte aus unseren Tests auf einen Blick.
Verwandte Artikel
Zu wenig Profil – Ausweis weg Aufgespiesst: In der Schweiz billiger Karte für Kilometerfresser und Benzinsäufer
Verwandtes Buch
Das eigene Auto: So fahren Sie am günstigsten
Das eigene Auto: So fahren Sie am günstigsten
Vom Kauf bis zu Sicherheit und Unterhalt

Detail-Infos
Buchshop
 
Telefon-Werbung
Manche Firmen versuchen via Telefon neue Kunden zu finden und missachten dabei den Sterneintrag im Telefonbuch. Das ist...? ...zum Artikel
...unseriös. Das sollte gesetzlich verboten werden.
...kein Problem. Ich hänge jeweils sofort auf.
Alle Umfragen

Aktuelle Beratungstexte
Muss der Inline-Skater die Rechnung zahlen? Todesfall: Gehen zu viel bezahlte Prämien an Erben? Kann die Kasse mir einfach die Zusätze kündigen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Bier E-Book-Reader Olivenöl Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
30.07.2010, 20:59 | 367 AntwortenWWW.LYONESS.CH 30.07.2010, 10:13 | 0 AntwortenEintrag bei Branchenauskunft24 30.07.2010, 08:28 | 7 AntwortenKontinuierlicher Imageverlust der SBB 29.07.2010, 10:10 | 19 AntwortenPADIVISION online shopping?
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte