|
(0) |
Eben hatte ich einer Hauseigentümerin am Telefon erklärt, welcher gesetzliche Mindestabstand die nachbarliche Tuja-Hecke aufweisen müsse. Da seufzte sie tief und meinte: «Ich bin eine arme, geplagte Person!»
Und schon erzählte mir die Unglückliche ihr ganzes Leben: Sie sei als Kind reicher Eltern an der Zürcher Goldküste aufgewachsen. Bereits als kleines Mädchen habe sie drei Sprachen gesprochen und Geige gespielt. Dann drängte es sie an die Staffelei. Bis vierzig habe sie als erfolgreiche Künstlerin in Paris gelebt und Bilder gemalt. Doch dann sei das Unglück über sie hereingebrochen: Der Vater sei gestorben und habe ihr ein paar Millionen sowie drei Liegenschaften am Zürichsee hinterlassen.
«Das ist ein Unglück?», fragte ich erstaunt. Ja, meinte die untröstliche Erbin. Statt sich der Kunst zu widmen, müsse sie sich seither mit Aktienkursen, Geldanlagen, Mietern, Handwerkern und Hauswarten abmühen. Das grosse Vermögen würde sie und ihre Begabung schier erdrücken. So philosophierte sie noch eine Weile über ihr trauriges Schicksal und legte dann mit einem weiteren Seufzer den Hörer auf.
Nun musste ich seufzen. Denn ich wüsste - gerade auch aus der täglichen Rechtsberaterpraxis - wahrlich genügend Leute, die der geplagten Frau gerne die schwere Last abnehmen würden.
13. September 2006 | Hans Ruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung
