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Handy-Verbot am Steuer, Lichtobligatorium am Tag, Tempolimiten für junge Lenker: Jedes Land in Europa hat seine eigenen Verkehrsregeln.
Wer in Deutschland tagsüber ohne Licht fährt, hat nichts zu befürchten. Ganz anders sieht es etwas weiter nördlich aus. Unabhängig von Tageszeit oder Wetterlage ist Fahren ohne Licht in Norwegen wie in 16 weiteren europäischen Ländern ein Vergehen. 180 Euro Bussgeld (284 Franken) werden dafür fällig. Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Deshalb lohnt es sich, vor der Abfahrt in die Ferien die Vorschriften im Zielland genau anzuschauen (siehe Tabelle).
Alkohol am Steuer: Vier Länder mit Nulltoleranz
Die Unterschiede beginnen bei den Geschwindigkeiten. Während Deutschland auf Autobahnen lediglich eine Richtgeschwindigkeit vorgibt, darf zum Beispiel in Schweden auf keiner Strasse schneller als 110 km/h gefahren werden. Junge Fahrer müssen in Frankreich aufpassen: Wer den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf ausserorts höchstens 80, auf Autobahnen höchstens 110 km/h fahren. Auch in Luxemburg und Portugal gelten für Neulenker tiefere Geschwindigkeiten. In manchen Ländern hat auch die Witterung Einfluss auf die geltenden Limiten. In Frankreich muss bei Nässe auf Autobahnen 20 km/h langsamer gefahren werden, dasselbe gilt für Luxemburg und Italien. Einschränkungen kennen die meisten Länder auch für Gespanne auf der Autobahn. Bei Nichtbeachten drohen saftige Bussen. Eine Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h kostet in Frankreich mindestens 90 Euro (142 Franken), in Italien im Minimum 140 Euro (221 Franken) und in Norwegen ab 400 Euro (632 Franken).
Nulltoleranz bei Alkohol am Steuer gilt in Rumänien, der Slowakei, in Tschechien und in Ungarn. Einen Grenzwert von 0,2 Promille haben Polen, Schweden und Norwegen, sonst gilt fast überall die 0,5-Promille-Grenze. Übertretungen werden streng geahndet: Bis 1200 Euro (1896 Franken) fallen in Polen an, das sonst eher moderate Bussen kennt. In Grossbritannien geht das Strafmass bis 7200 Euro (11 376 Franken). Für Drogen am Steuer werden ähnliche Strafen verhängt.
Praktisch alle Länder verbieten das Handy am Steuer. Wer mit dem Mobiltelefon am Ohr erwischt wird, zahlt zwischen 7 und 100 Euro (11 und 158 Franken). Viel höher sind die Bussen in den Niederlanden (140 Euro/221 Franken), in Norwegen (165 Euro/260 Franken) und in Portugal (ab 120 Euro/190 Franken). Kein Handy-Verbot kennen die Türkei und Schweden. Wird ein telefonierender Lenker jedoch in einen Unfall verwickelt oder gefährdet er den Verkehr, drohen trotzdem erhebliche Bussen.
Anschnallen auf allen Sitzen: Pflicht in fast jedem EU-Land
Teuer wird es in manchen Ländern auch, wenn Autofahrer keine Warnwesten dabeihaben. Das Tragen der Weste am Unfallort ist in Italien und Spanien obligatorisch, in Österreich und Portugal ist nicht nur das Tragen, sondern auch das Mitführen der Weste vorgeschrieben. Sonst fallen etwa in Portugal Bussen bis 120 Euro (190 Franken) an.
In allen Ländern verankert ist auch die Gurtentragpflicht auf allen Sitzen. Nur in Griechenland und Bulgarien können die Mitfahrer auf den hinteren Sitzen unangeschnallt bleiben. In vielen Ländern gilt zudem, dass Kinder bis 12 Jahre nicht auf den Vordersitzen Platz nehmen dürfen. Die Bussen bei Missachtung der Tragepflicht fallen je nach Land ganz unterschiedlich aus. In Serbien-Montenegro etwa beträgt die Strafe 12 Euro (19 Franken), in Portugal dagegen bis 600 Euro (948 Franken).
Mit Vorliebe zieht die ausländische Polizei Bussgelder an Ort und Stelle ein. Ist dies nicht möglich, wirds für die Polizei nämlich kompliziert. Erfahrungsgemäss verzichtet sie bei ausländischen Verkehrsteilnehmern darauf, geringe Bussen einzuziehen. Die Polizei registriert jedoch den fehlbaren Lenker. Kehren Verkehrssünder ins Land zurück, müssen sie die Busse bei der Einreise zahlen. Dies geschieht freilich relativ selten, da das Auto von der Polizei zuerst erkannt werden muss. Die Verjährungsfrist beträgt zum Beispiel in Deutschland und Österreich drei Jahre, in Italien fünf Jahre.
Erst bei Bussen von über 70 Euro (105 Franken) schicken ausländische Polizisten eine Rechnung in die Schweiz. Sie haben allerdings keine Möglichkeiten, den ausstehenden Betrag auch einzutreiben. Nur bei schweren Delikten spielt die Zusammenarbeit mit den Schweizer Ämtern. Wenn die Übertretung auch in der Schweiz Konsequenzen hätte, können die Behörden eine Verwarnung oder den Entzug des Ausweises verfügen.
Infos zu allen Reiseländern hat der TCS unter www.tcs.ch/main/ de/home/tourismus/infos/reise ziele.html zusammengestellt - mit Angaben zu Tempolimiten, Verkehrsregeln und Bussenhöhe.
21. Juni 2006 | Mirjam Fonti
