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Artikel | K-Tipp 12/2006

Chemikalienrecht: Prinzip Hoffnung

Neue Elektro- und Elektronikgeräte müssen ab 1. Juli frei von gefährlichen Stoffen sein - die Einhaltung dieser Vorschrift ist aber kaum überprüfbar.

Das Kürzel «RoHS» steht für «Restriction of hazardous substances», zu deutsch: «Beschränkung gefährlicher Stoffe». In der Elektro- und Elektronikgerätebranche sorgt es zur Zeit für Gesprächsstoff.

Grund: Ab 1. Juli dürfen keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden, deren Bauteile Werkstoffe enthalten, die bestimmte sehr geringe Werte für Blei, Quecksilber, Kadmium, sechswertiges Chrom oder gewisse Bromverbindungen überschreiten. So will es die RoHS-Richtlinie der EU - und zwar separat für alle einzelnen Materialien eines Bauteils. Der Bund hat diese Bestimmungen ins schweizerische Chemikalienrecht übernommen.

Doch ob eine Spielkonsole oder eine Kaffeemaschine RoHS-konform ist, lässt sich praktisch nicht nachprüfen. «Elektronikbauteile enthalten auf kleinstem Raum eine Vielzahl an Materialien, die in der Regel von unterschiedlichen Lieferanten stammen», erklärt Peter Lienemann, Leiter der Gruppe Feststoffanalytik an der Empa. «Man müsste also zum Beispiel auf einer Leiterplatte jedes verwendete Material, gar jede Lötstelle analysieren, da möglicherweise nicht überall dasselbe Zinnlot verwendet wurde.»
Fazit des Experten: Der Nachweis, dass ein Elektro- oder Elektronikgerät den RoHS-Vorschriften genügt, «lässt sich mit vertretbarem Aufwand nicht erbringen».

Beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) räumt man ein, dass es «im Einzelfall schwierig» sei, den abschliessenden wissenschaftlichen Nachweis der RoHS-Konformität zu erbringen. Doch das Amt setzt auf die Signalwirkung der neuen Vorschrift. Es erwartet, dass Hersteller und Importeure von ihren Lieferanten die RoHS-konforme Produktion verlangen.

Ob sich Produzenten im Fernen Osten, die grosse Mengen der in Europa verwendeten Elektro- und Elektronikbauteile fabrizieren, davon beeindrucken lassen?

(gs)

14. Juni 2006


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