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1. Wer hat Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub?
Frauen, die zum Zeitpunkt der Niederkunft angestellt oder selbständig erwerbend sind. Aber auch arbeitslose und kranke Frauen, die Taggelder beziehen.
2. Erhalten Hausfrauen Mutterschaftsgelder?
Nein.
3. Zahlt die Mutterschaftsversicherung bei Adoption eines Babys?
Nein.
4. Was gilt, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis einen Monat vor der Geburt endet?
So kurz vor der Geburt muss sich die werdende Mutter nicht mehr arbeitslos melden. Sie erhält die Mutterschaftsentschädigung trotzdem.
5. Wie hoch sind die Leistungen bei Mutterschaft?
Ab der Geburt werden während 98 Tagen (das entspricht 14 Wochen) 80 Prozent des Einkommens vor der Niederkunft entschädigt. Das Taggeld ist auf maximal 172 Franken pro Tag beschränkt. Wer mehr als 6450 Franken pro Monat verdient, erhält also weniger als 80 Prozent des früheren Lohns.
6. Was gilt, wenn eine Mutter vor Ablauf der 14 Wochen wieder arbeitet?
Mit der Arbeitsaufnahme verliert sie die übrigen Taggelder - auch wenn sie nur Teilzeit arbeitet. Wichtig: Bis acht Wochen nach der Geburt gilt ein absolutes Arbeitsverbot für eine junge Mutter. Zudem kann sie bis 16 Wochen nach der Niederkunft ohne ihre Zustimmung nicht zur Arbeit verpflichtet werden. In diesen zusätzlichen zwei Wochen Mutterschaftsurlaub hat sie aber keinen Anspruch auf Taggelder mehr. Allenfalls kann sie in dieser Zeit noch Ferien beziehen.
7. Verlängert sich der Mutterschaftsurlaub bei Krankheit?
Nein. Der Urlaub ist ab der Geburt in einem Stück zu beziehen. Ein Unterbruch ist nicht möglich. Ausnahme: Der Beginn des Urlaubs kann aufgeschoben werden, falls das Baby nach der Geburt mindestens drei Wochen im Spital bleiben muss. Dann kann die Mutter die Zahlungen aufschieben lassen, bis das Kind nach Hause kommt.
8. Dürfen die Ferien wegen des Mutterschaftsurlaubes gekürzt werden?
Nein. Eine Kürzung der Ferien ist nicht zulässig. Im Gegenteil: Die Mutter hat auch für die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub noch einen Ferienanspruch.
9. Hat eine Frau auch nach einer Totgeburt Anspruch auf Taggelder?
Ja, sofern die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Auch wenn das Kind nach der Geburt sterben sollte, stehen der Mutter die vollen Leistungen aus der Mutterschaftsversicherung zu.
10. Muss sich eine Mutter bei der Ausgleichskasse selbst um die Taggelder bemühen?
Nein. Solange sie angestellt ist, übernimmt der Arbeitgeber die Anmeldung und leitet die Taggelder weiter. Nur Frauen, die zum Zeitpunkt der Geburt selbständig oder arbeitslos sind, müssen ihren Anspruch selber anmelden.
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TESTEN SIE IHR WISSEN
1. Hat ein Autobesitzer Anspruch auf Schadenersatz, auch wenn er eine Beule nicht beheben lässt?
a) Nein.
b) Ja.
c) Ja, falls er den Schaden spätestens innert fünf Jahren reparieren lässt.
2. Was passiert beim Tod eines Mieters, wenn sein Mietvertrag frühestens 2008 kündbar ist?
a) Der Vertrag erlöscht beim Tod.
b) Der Vertrag geht auf die Erben über und kann von ihnen nicht vor 2008 gekündigt werden.
c) Die Erben können mit einer Frist von drei Monaten auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen.
3. Kann eine Mietwohnung per Internet mit einem E-Mail gekündigt werden?
a) Nein, das Gesetz verlangt eine schriftliche Kündigung.
b) Ja, man könnte auch mündlich kündigen.
c) Ja, aber nur, wenn der Vermieter das E-Mail auch tatsächlich liest.
4. Wie lange hat der Käufer eines Occasionsautos Anspruch auf Garantie?
a) 3 Monate.
b) 6 Monate.
c) 12 Monate.
07. Juni 2006
