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Mit glockenheller Stimme meldete sich eine Coiffeuse aus Biel am Beratungstelefon: «Ich hätte ein paar Fragen zur Ehe. Ich heirate nämlich in zwei Wochen.» Ich gratulierte der Braut in spe und wünschte ihr für das künftige Eheleben viel Glück.
Die Coiffeuse dankte. Dann wollte sie Genaueres wissen: «Gehören die Einnahmen aus dem Coiffeursalon auch künftig mir allein oder darf mein Gatte über die Verwendung mitreden? Ich konnte sie beruhigen: «Neben Ihren Beiträgen für den gemeinsamen Haushalt können Sie grundsätzlich auch nach der Heirat frei über die Einkünfte aus dem Salon verfügen.»
Es folgten mehrere Fragen zum Thema Gütertrennung. Dann wollte die Braut wissen, ob sie für allfällige voreheliche Schulden ihres Angetrauten verantwortlich sei. Und ob ihr Mann ihr verbieten dürfe, eine eigene Wohnung zu mieten. Und ob sie die Erbschaft ihrer Tante bei einer Scheidung teilen müsse. Ich verneinte auch dies.
Die Fragen der Braut irritierten mich zusehends. «Habe ich Sie vielleicht falsch verstanden?», versicherte ich mich deshalb. «Wollen Sie nun heiraten oder sich scheiden lassen?» - «Vorerst einmal heiraten!», lachte sie und belehrte mich: «Nur wer ledig bleibt, muss nicht ans Scheiden denken.»
07. Juni 2006 | Hans Ruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung
