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Gebrauchtwagenfahrer subventionieren Neuwagenbesitzer. Die Prämien für die Kaskoversicherung sind für beide ähnlich hoch. Im Schadenfall ziehen Occasionsauto-Besitzer aber den Kürzeren.
Wie viel Autofahrer für ihre Teil- oder Vollkasko-Versicherung bezahlen müssen, variiert stark von Versicherung zu Versicherung. Allen Gesellschaften gemein ist: Die Höhe der Prämien wird im Wesentlichen aufgrund des Neuwagenpreises berechnet. Wer ein sieben Jahre altes Auto fährt, bezahlt deshalb nur geringfügig weniger als jemand, der mit einem fabrikneuen Fahrzeug unterwegs ist. Sehr verschieden sind hingegen die Leistungen im schlimmsten anzunehmenden Fall - also bei Diebstahl des Autos oder einem Totalschaden.
Leistungen von sechs Anbietern im Vergleich
saldo und der Internetvergleichsdienst Comparis haben das am Beispiel eines VW Golf 1.4 Comfort für sechs Versicherungen durchgerechnet. Die Winterthur und die Zürich sind mit einem Prämienvolumen von zusammen über 2,1 Milliarden Franken die grössten Anbieter. Die Basler geschäftet mit Einnahmen von 431 Millionen Franken im Mittelfeld, während die Coop- und die TCS-Versicherung mit einem Prämienvolumen von 30 Millionen Franken kleine Anbieter sind.
Nur bescheidene Prämienrabatte für ältere Modelle
Der Preis des Muster-Golf ist über die Jahre fast konstant geblieben. Um immer auf den gleichen Katalogpreis von 28 680 Franken zu kommen, wurde die Differenz mit Sonderzubehör ausgeglichen.
Bei der Basler und der TCS-Versicherung sind die Teil- und Vollkaskoprämien für den Volkswagen Baujahr 2006 und 2004 genau gleich hoch (siehe Tabelle). Bei einem Totalschaden des Autos bekommt der Besitzer des 2006er-Modells etwa 28 600 Franken. Der Halter des zwei Jahre älteren Fahrzeugs aber nur gut 23 300 Franken - fast einen Fünftel weniger, obwohl beide für das versicherte Ereignis gleich viel bezahlt haben. «Neuwagenlenker erhalten für ihre Prämien klar mehr zurück als Occasionsautofahrer», erklärt Martin Scherrer, Versicherungsexperte von Comparis.
Alle Gesellschaften gewähren für Autos, die drei Jahre oder älter sind, einen Rabatt auf die Kaskoprämien. Überaus bescheiden fällt dieser bei der Vollkasko der Winterthur und der Coop-Versicherung aus. Für den siebenjährigen Golf spart man gerade mal 9 Prozent. Doch bei einem Totalschaden wird dieses Zückerchen zur bitteren Pille: Beide Gesellschaften verrechnen einen Abschlag von 78 Prozent vom Neupreis des siebenjährigen Autos und zahlen nur gut 6400 Franken aus. Andere Versicherer vergüten bei höherer Prämie über 12 000 Franken. Autobesitzer müssen hier abwägen, was ihnen wichtiger ist: tiefe Prämien oder höhere Leistungen bei einem Totalschaden.
Was immer bestehen bleibt, ist das Missverhältnis zwischen Preis und Leistung: Warum nimmt die Prämie für ältere Autos nicht im gleichen Mass ab wie das, was die Versicherer bei einem Totalschaden höchstens bezahlen? Die Gesellschaften machen geltend, dass die Reparaturkosten für ein altes Auto genau gleich hoch seien wie für ein neues. Ein Totalschaden komme hingegen seltener vor. Wer trotzdem einen verursacht, hat einfach Pech gehabt. Dominik Marbet von der Basler gibt zu: «Wer ein älteres Fahrzeug kaskoversichert, zahlt bei allen Gesellschaften solidarisch für die Neuwagenbesitzer mit.»
Über die Höhe der Prämie lässt sich verhandeln
Offiziell sind Kaskoprämien nicht verhandelbar. Inoffiziell schon. Das bestätigt Stefan Thurnherr vom Vermögenszentrum VZ in Zürich: «Es lohnt sich, mit der Versicherung über die Prämie zu sprechen.» saldo liegt der Vertrag eines Automobilisten vor, der 3000 Franken Kaskoprämie für seinen 250 000 Franken teuren Mercedes hätte bezahlen sollen. Doch das Auto ist über zehn Jahre alt und hat nur noch einen Zeitwert von 40 000 Franken. Der Kunde hakte nach und erhielt fast 2000 Franken Rabatt.
Nur Jahresverträge abschliessen
Versicherungen versuchen mit ihren Kunden langjährige Verträge abzuschliessen und argumentieren, dass die Prämie in dieser Zeit nicht steigen könne. Tatsächlich müsste sie aber sinken.
Comparis-Experte Martin Scherrer rät den Versicherten deshalb: Nur Einjahresverträge eingehen und für das folgende Jahr eine Ermässigung verlangen. Nötigenfalls kann die Versicherung gewechselt werden. Wer einen Fünfjahresvertrag ohne jährliches Kündigungsrecht abschliesst, profitiert nicht etwa davon, ein treuer Kunde zu sein, sondern verzichtet auf den Altersrabatt.
07. Juni 2006 | Franco Tonozzi
