Aldi knausert bei der Mehrwertsteuer
Wer im Ausland einkauft, kann die Mehrwertsteuer zurückfordern - theoretisch. In der Praxis funktioniert dies oft nicht oder nur gegen happige Gebühren.
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K-Tipp 11/2006
31.05.2006
Pirmin Schilliger - redaktion@ktipp.ch
Erwin Wyss aus Chur kaufte bei der Rückreise aus Deutschland bei Aldi in Freiburg im Breisgau Lebensmittel für umgerechnet 265 Franken ein. Um sich die deutsche Mehrwertsteuer (MwSt.) zu sparen, verlangte er an der Kasse das Exportformular, damit er beim nächsten Mal den Betrag zurückfordern kann. Die Kassiererin beschied ihm jedoch barsch, die Ware sei ohnehin schon billig, und eine Rückerstattung der MwSt. sei bei Aldi kein Thema.
Aldi-Sprecher Sven Bradke erklärte, die de...
Erwin Wyss aus Chur kaufte bei der Rückreise aus Deutschland bei Aldi in Freiburg im Breisgau Lebensmittel für umgerechnet 265 Franken ein. Um sich die deutsche Mehrwertsteuer (MwSt.) zu sparen, verlangte er an der Kasse das Exportformular, damit er beim nächsten Mal den Betrag zurückfordern kann. Die Kassiererin beschied ihm jedoch barsch, die Ware sei ohnehin schon billig, und eine Rückerstattung der MwSt. sei bei Aldi kein Thema.
Aldi-Sprecher Sven Bradke erklärte, die deutsche MwSt. könne bei Aldi nur in 26 grenznahen Filialen und ab einem Einkauf von 40 Euro geltend gemacht werden.
Grosszügiger Lidl in grenznahen Filialen
Etwas grosszügiger verhält sich Konkurrent Lidl: Er erlässt in 30 grenznahen Filialen die MwSt., und zwar ohne die Bedingung eines bestimmten Mindesteinkaufs. In den Penny-Märkten von Rewe wird in allen Filialen Süddeutschlands ab einem Einkauf von 10 Euro das Formular abgegeben. Die Rückerstattung der MwSt. ist zwar für die Anbieter keine Pflicht. Die Verweigerung ist aber besonders ärgerlich, wenn sie sich direkt zwischen Einzelhändler und Käufer ohne zusätzliche Kommissionen abwickeln liesse.
Formular abstempeln oder einschicken
Etwas komplizierter ist der Weg, wenn der Einkauf nicht an der Grenze, sondern irgendwo im Ausland erfolgt. Ein dem Steuerfrei-System angeschlossenes Geschäft ist am blauweissen Logo «Tax Free Shopping» erkennbar. Die Rückerstattung delegieren die Shops dabei an den weltweiten Marktleader «Global Refund». Als Bescheinigung dient der blaue Global Refund Cheque. Diesen füllt der Verkäufer im Geschäft aus, und der Käufer lässt ihn beim ausländischen Zoll abstempeln. Der Nachteil: Global Refund knöpft happige Kommissionen ab.
Für die Rückerstattung gilt grundsätzlich:
- In gewissen grenznahen Läden kann die MwSt. beim nächsten Einkauf im selben Laden direkt zurückverlangt werden.
- In allen übrigen Fällen braucht es einen im Laden ausgefüllten und von den Zollbehörden des Ausreiselandes abgestempelten Tax Free Cheque. Die Rückerstattung der MwSt. erfolgt in einem auf Flughäfen und Bahnhöfen zu findenden Cash Refund Office oder durch Einschicken an die Adresse auf dem Formular.
- Alternative: Das Formular (Kreditkartennummer oder Bankverbindung angeben!) einschicken an Global Refund Schweiz AG, Zürichstrasse 38, 8306 Brüttisellen.
- Wenn beim Grenzübertritt das Abstempeln des Formulars nicht möglich ist, kann man den Einkauf nachträglich beglaubigen lassen. Dazu muss man den Tax Free Cheque, das Zug- oder Flugticket (Kopie), eine Passkopie und ein kurzes Schreiben mit Erklärung des Sachverhalts an Global Refund Schweiz senden.
Weitere Informationen www.globalrefund.com oder Tel. 044 805 60 70