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Artikel | K-Geld 3/2006

Strafbare Anstiftung

Steuerberater machen sich strafbar, wenn sie ihre Klienten zur Steuerhinterziehung anstiften. Das Bundesgericht hat neulich eine Treuhänderin zu 12 000 Franken Busse verurteilt.

Sie hatte einen Gemüsehändler dazu animiert, seinen Kindern einen Lohn auszurichten, obwohl sie gar nicht im Betrieb arbeiteten. So könne er den steuerpflichtigen Gewinn seiner Firma vermindern, lautete der vermeintlich heisse Tipp der Steuerberaterin.

«Ein schwerer Fall», urteilte das Bundesgericht. Die beiden minderjährigen Töchter erhielten 77 000 Franken Lohn, ohne auch nur einen Finger dafür zu krümmen. Die Beraterin hatte gar 100 000 vorgeschlagen und auch veranlasst, dass die beiden Mädchen eine Lohnquittung unterzeichneten.

24. Mai 2006


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