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1. Wie kann man den Verwalter absetzen?
Steht nichts im Reglement, genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. Erfolgt die Abberufung zur Unzeit, muss die Gemeinschaft dem Verwalter den dadurch entstandenen Schaden ersetzen.
2. Muss der Eigentümer der Dachwohnung die Dachsanierung zahlen?
Nein. Das Dach gehört zum gemeinschaftlichen Eigentum. Deshalb muss die Gemeinschaft für Reparaturen aufkommen. Die Gemeinschaft kann aber vom Besitzer der Dachwohnung via Reglement verlangen, dass er für den Unterhalt des Daches zuständig ist.
3. Sind Beschlüsse der Gemeinschaft anfechtbar?
Verstösst ein Beschluss der Versammlung gegen eine gesetzliche oder reglementarische Bestimmung, kann jeder Stockwerkeigentümer, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, diesen innert Monatsfrist beim Richter anfechten. Konnte man an der Versammlung nicht teilnehmen, beginnt die Anfechtungsfrist zu laufen, sobald man vom Beschluss Kenntnis hat.
4. Kann man gegen einen Nachbarn alleine klagen?
Ja, falls nur ein Stockwerkeigentümer betroffen ist - beispielsweise vom übermässigen Lärm aus einer Nachbarliegenschaft. Kein Alleingang ist möglich, wenn die Gesamtliegenschaft vom Problem betroffen ist.
5. Kann ein Stockwerkeigentümer dringliche Massnahmen selbst vornehmen?
Ja. Ist der Verwalter nicht erreichbar, kann jeder Stockwerkeigentümer von sich aus und ohne Ermächtigung durch die Versammlung dafür sorgen, dass drohender Schaden verhindert wird oder sich eine Situation nicht verschlimmert. Beispiel: Ein Keller ist überflutet, Hagel hat Fenster zerstört oder ein Dieb die Türe beschädigt.
6. Wer haftet, wenn ein herunterfallender Dachziegel einen Passanten verletzt?
Die Gemeinschaft. Sie muss aufgrund der gesetzlichen Grundeigentümerhaftung für den Schaden aufkommen. Diese Gefahren lassen sich versichern.
7. Wer entscheidet, ob die Fassade renoviert wird?
Über notwendige bauliche Massnahmen entscheidet die Versammlung der Eigentümer. Nötig ist ein Mehrheitsbeschluss. Das Mehr wird ausgehend von den anwesenden oder vertretenen Stimmen berechnet.
8. Wer entscheidet über den Anschluss ans Kabelfernsehnetz?
Ein Kabelanschluss ist eine nützliche bauliche Massnahme. Hier muss im Unterschied zu notwendigen baulichen Massnahmen die Mehrheit der anwesenden Stockwerkeigentümer zustimmen, die zugleich über mehr als 50 Prozent der Liegenschaftsanteile verfügt.
9. Wer entscheidet, ob ein Schwimmbad erstellt wird?
Bauten mit luxuriösem Charakter bedürfen der Zustimmung sämtlicher Stockwerkeigentümer.
10. Kann die Gemeinschaft einen Eigentümer ausschliessen?
Nein. Nur der Richter kann bei besonders krassen oder wiederholten Verstössen gegen das Gesetz, den Gemeinschaftswillen oder das Reglement einen Stockwerkeigentümer ausschliessen.
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1. Wer bestimmt den Zeitpunkt der Ferien, wenn sich der Chef und sein Angestellter uneinig sind?
a) Der Arbeitnehmer.
b) Der Arbeitgeber.
c) Das Arbeitsgericht.
2. Muss man für die Offerte eines Automechanikers etwas bezahlen?
a) Nur wenn ihm der Auftrag nicht erteilt wird.
b) Nein, Offerten sind gratis.
c) Ja, schliesslich arbeitet ein Automechaniker nicht für Gotteslohn.
3. Darf man sich auf die in einem Modeprospekt angegebenen Preise verlassen?
a) Nein, sämtliche Angaben in Prospekten sind unverbindlich.
b) Ja, ausser bei einem offensichtlichen Irrtum.
c) Ja, solange kein Vorbehalt abgedruckt ist.
4. Haben Angestellte im Stundenlohn einen Anspruch auf Ferien?
a) Nein, das Feriengeld ist bereits im Lohn inbegriffen.
b) Ja, sie haben den gleichen Ferienanspruch wie Angestellte im Monatslohn.
c) Nur wenn dies im Vertrag steht.
24. Mai 2006
