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Wer regelmässig Cannabis konsumiert, muss damit rechnen, dass ihm der Führerausweis nur unter der Auflage belassen wird, dass er eine bestimmte Zeit keine Drogen nimmt - und dies kontrolliert wird. So ein aktueller Entscheid des Bundesgerichts.
Ein Autolenker wurde zu einer sechsmonatigen kontrollierten Drogenabstinenz verurteilt, nachdem er seit mehr als zehn Jahren regelmässig Cannabis konsumiert hatte. Eine solche Auflage ist laut dem höchsten Gericht zulässig. Massnahmen wie diese dürfen jedoch nicht ohne weiteres bei bloss einmaligem oder gelegentlichem Drogenkonsum eines Autolenkers angeordnet werden, so die Lausanner Richter in ihrem Urteil.
Bundesgericht, Urteil 6A.11/2006 vom 13. April 2006
24. Mai 2006
