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Ein pensionierter Beamter lebte friedlich mit seiner Gattin und einem prächtigen Zwergpudel in einer schönen Terrassensiedlung über dem Zugersee. Die Harmonie war perfekt - bis er und seine Frau eines Tages merkten, dass sich ihr Pudel auffällig häufig kratzte. Das Böse war in ihr märchenhaftes Idyll eingedrungen: Ihr Hund hatte Flöhe!
Schnell war die Schuldige ausgemacht: die neue Wohnungseigentümerin von nebenan! Diese hatte nämlich ebenfalls einen Hund - einen Mischling.
Doch als der Beamte der Nachbarin seinen Verdacht mitteilte, schlug ihm blanke Feindschaft entgegen. «Allerdings hat mein Hund Flöhe», fauchte die Beschuldigte, «aber erst seit er mit Ihrem degenerierten Pudel näheren Kontakt pflegt.»
Das war zu viel für den Beamten. Er verlangte eine Entschuldigung. Doch die Nachbarin dachte nicht daran und erteilte ihm und seinem Pudel kurzerhand Hausverbot. Worauf er von ihr Schmerzensgeld wegen Beschimpfung und Übertragung von Ungeziefer verlangte.
«Habe ich Aussichten auf Erfolg?», wollte der Beamte von mir wissen. Wohl kaum. Da ausser dem Zwergpudel keine Zeugen zugegen waren, lässt sich hier nichts beweisen. Ich riet dem aufgebrachten Herrn, das Problem nicht mit dem Gesetzbuch zu lösen. Sondern mit einer Dose Flohpuder.
24. Mai 2006 | Hans Ruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung
