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Die Pensionskassen erzielten 2005 insgesamt 11,1 Prozent Rendite. Die Guthaben der Versicherten verzinsten sie aber bloss mit mageren 2,8 Prozent.
Vom glänzenden Börsenjahr 2005 profitieren nicht zuletzt die Pensionskassen. Im Schnitt erzielten sie 2005 eine Anlagenrendite von 11,1 Prozent. Dies ergab die neuste Umfrage der Swisscanto, einer Tochtergesellschaft der Kantonalbanken. An der Umfrage nahmen 244 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen von insgesamt 314 Milliarden Franken teil, fast der Hälfte des gesamten Kapitals der zweiten Säule.
Die Frage ist nur: Profitieren die Versicherten ebenfalls vom Gewinn, der mit ihrem Geld erwirtschaftet wurde? Die meisten nicht. Im Durchschnitt wurden die Vermögen der Erwerbstätigen letztes Jahr mit 2,8 Prozent verzinst. Das ist wenig mehr als der bescheidene Mindestzins von 2,5 Prozent, den der Bundesrat für 2005 festlegte, nachdem er ihn in den Vorjahren auf Betreiben der Pensionskassen schon zwei Mal gesenkt hatte.
«Der Mindestzins sollte sich nach oben bewegen»
Einige Beispiele zeigen, dass es auch anders geht: So verzinst die Pensionskasse der Stadt Zürich die Guthaben neu mit 4,5 Prozent, die Sammelstiftung Profond mit 5 Prozent, die Sammelstiftung Veska garantiert 3 Prozent Zins. «Aufgrund der guten finanziellen Situation konnte unsere Betriebskasse den Zins für 2006 von 3 auf 5 Prozent anheben», sagt Baschi Dürr, Sprecher des Chemiekonzerns Hoffmann La Roche. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund erwägt angesichts der guten Ertragslage der Kassen eine Intervention beim Bundesrat: «Wenn es so positiv weitergeht, sollte sich der Mindestzins für 2007 nach oben bewegen», sagt die Pensionskassenspezialistin Colette Nova.
Die meisten Pensionskassen oder Sammelstiftungen stecken die Gewinne bislang lieber in ihre Reserven - statt sie den Versicherten gutzuschreiben. Dies begründen sie mit den starken Schwankungen der Aktienkurse und ihren Finanzlöchern, die es zum Teil noch zu stopfen gelte.
Dennoch verfügen die meisten Pensionskassen über ein stattliches Finanzpolster. So konnten sie 2005 ihren Deckungsgrad auf im Schnitt 109 Prozent erhöhen. Das heisst: Die Vorsorgeeinrichtungen könnten, wenn sie müssten, alle jetzigen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten decken und hätten trotzdem noch 9 Prozent des Geldes übrig.
Gut für die Kassen, Pech für die Versicherten. Denn das an die Versicherten auszuzahlende Kapital oder die Rente wird aufgrund der verzinsten Einlagen berechnet. Wenn der Zins tief ist, sind auch die im Rentenalter ausbezahlten Summen tief. Das Geld, das in der Kasse gehortet wird, geht auf Kosten der heute Pensionierten an die kommenden Generationen - wenn überhaupt.
Pensionskassen wollen tieferen Umwandlungssatz
Dass fraglich ist, ob die künftigen Rentner je die Pensionen kriegen werden, die ihnen versprochen wurden, bestätigt Stefan Thurnherr, Pensionskassenspezialist des Vermögenszentrums VZ. «Die Gefahr besteht tatsächlich, dass den aktiven Versicherten Geld vorenthalten wird.» Versicherungen und Pensionskassen drängen nämlich darauf, künftig noch weniger Rente zahlen zu müssen als bisher. Sie wollen nicht nur den Mindestzinssatz nach unten drücken, sondern fordern eine weitere Senkung des Umwandlungssatzes, nach dem sich die Rentenhöhe berechnet.
Der Bundesrat erwägt inzwischen, den Umwandlungssatz bis 2011 auf 6,4 Prozent zu senken. Dabei hatte er erst vor zwei Jahren entschieden, den Satz schrittweise von 7,2 auf 6,8 Prozent zu senken. Die Folge: Bei einem Altersguthaben von 100 000 Franken erhält ein Rentner beim derzeitigen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eine jährliche Rente von 6800 Franken, beim Umwandlungssatz von 6,4 Prozent wären es nur noch 6400 Franken pro Jahr. «Wir lehnen eine solche Änderung ab», sagt der Pensionskassenspezialist und SP-Nationalrat Rudolf Rechsteiner, «denn dafür gibt es weder neue Zahlen noch wissenschaftliche Belege.»
Wie alt Rentner künftig werden, ist umstritten
Auf Kosten der aktiven Versicherten geht oft auch die von Sammelstiftungen oder Pensionskassen prognostizierte Lebenserwartung der Mitglieder. «In der Regel gehen die Kassen hier von einer deutlich steigenden Lebenserwartung künftiger Rentnergenerationen aus», erklärt Stefan Thurnherr. Dabei ist es unter Gesundheitsexperten umstritten, ob künftige Rentnergenerationen überhaupt so alt werden wie jetzige. So sank beispielsweise die mittlere Lebenserwartung von 65-jährigen Frauen laut der Eidgenössischen Versicherungskasse von 20,92 Jahren im Jahr 1990 auf 20,37 im Jahr 2000.
Besonders stossend findet Rechsteiner die Praxis der Sammelstiftungen der Lebensversicherungen: «Sie gehen von einer mittleren Lebenserwartung für Frauen von 92 Jahren aus. Männer werden bei ihnen 87 Jahre alt - das sind sieben und fünf Jahre mehr als nach allen bisherigen Statistiken.»
Lebensversicherer: Wenig bis keine Transparenz
Die Gewinner sind die Versicherungen. Offen ist, was mit den Überschüssen passiert. «Bei den Sammelstiftungen der Lebensversicherungen ist noch immer nicht transparent, wohin sie ihre Gewinne ausschütten», kritisiert Rechsteiner. Einen Teil der Reserven führten sie jedenfalls in Form von Dividenden an die Aktionäre ab. Rechsteiner rät daher allen Arbeitgebern zum Umstieg von der Lebensversicherung zu einer autonomen Pensionskasse oder Sammelstiftung. Hier fliesst wenigstens kein Geld aus der Kasse - auch wenn erst die nächste oder übernächste Generation von den Überschüssen profitieren wird.
Das können Versicherte tun
Kontrollieren Sie die jährliche Gutschrift auf dem Ausweis der Pensionskasse. Wenn etwas unklar ist, verlangen Sie Auskunft.
- Wenn Sie bei Erreichen des Pensionsalters die Auszahlung des Kapitals statt der monatlichen Rente wählen, spielt der zu tiefe Rentenumwandlungssatz keine Rolle. Aber längst nicht alle Kassen zahlen das Kapital voll aus. Das Reglement kann Einschränkungen vorsehen.
- Verlangen Sie vom Arbeitgeber, dass er eine Pensionskasse wählt, die das einbezahlte Geld gut verzinst. Gegebenenfalls fordern Sie einen Wechsel.
Ratgeber «Gut vorsorgen: Pensionskasse, AHV und 3. Säule»
Aus dem Inhalt: Steuern sparen mit der 3. Säule, Berechnung der Altersrente, Kontrolle der AHV-und Pensionskassengutschriften.
Bestellkarte auf Seite 24.
24. Mai 2006 | Eric Breitinger
