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Das Baby im Bauch war viel zu klein. Nach einer Behandlung war es tot - es starb kurz vor der Geburt. Ein Facharzt spricht von einem Behandlungsfehler.
Magdalena Ayer aus Adliswil ZH freute sich darauf, bald ihr zweites Kind in den Armen zu halten. Als am 28. November 2004 die Wehen schliesslich einsetzten, ging sie ins Spital. Der kleine Yves Emanuel kam kurze Zeit später zur Welt. Doch da war er bereits tot. Und weder der anwesende Arzt noch die Hebamme konnten sich das erklären, liessen die Todesursache aber nicht abklären. «Ich stand vollkommen unter Schock», erinnert sich die Mutter.
Frauenärztin A.B. begleitete die Schwangerschaft, doch sie war bei der Geburt in den Ferien. Auch ein Gespräch mit ihr einige Tage später brachte Magdalena Ayer keine Klarheit: «Die Ärztin sagte, unser Kind habe einfach nicht leben wollen.»
Die Mutter hatte zwar den Verdacht, dass der kleine Yves mangelernährt hätte sein können. Das bedeutet, dass der Mutterkuchen das Kind nicht genügend ernähren kann. Die Folge: Das Kind wächst nicht richtig und bleibt klein. Ayer: «Der kleine Yves wog bei der Geburt fast ein Kilogramm weniger als unser erstgeborenes Baby.» Doch den Verdacht hätte die Ärztin, so Ayer, vom Tisch gewischt: «Sie sagte, der Mutterkuchen sei normal gewesen, das Kind immer schön gewachsen.» Ein halbes Jahr später - Ayer war erneut schwanger - bestätigt ihr neuer Frauenarzt, dass Yves an Mangelernährung gelitten hatte. Der Arzt konnte dies aus den alten Patientenakten herauslesen. Ayer ist entsetzt. Sie kann nicht verstehen, dass dies die Ärztin bei Yves nicht erkannt hat, und sagt: «Ich habe B. mehrmals darauf hingewiesen, dass mein Bauch auffällig klein sei. Doch die Ärztin hat mich immer vertröstet, dass sich das Kind genügend bewege.» Die Ärztin habe auch keine zusätzlichen Abklärungen, sondern nur die normalen Ultraschall-Untersuchungen gemacht.
«Die Ärztin hätte die Mangelernährung festellen können»
Dem Gesundheitstipp liegt das Schreiben eines Facharztes vor, der zum Schluss kommt: Die Mangelernährung von Yves hätte Ärztin B. feststellen können. Man erkenne dies «am besten in der 28. bis 32. Schwangerschaftswoche per Ultraschall». Meist sei der Kopfumfang normal, der Brustumfang aber gering. Wenn ein Arzt dies feststelle, müsse er unbedingt weitere Untersuchungen veranlassen, wie das Bestimmen der Fruchtwassermenge oder das regelmässige Abhören der Herztöne. Mit einem speziellen Ultraschall könne man zudem den Blutkreislauf des Kindes sichtbar machen. Auf die Bewegungen des Kindes alleine sollten sich Ärzte nicht verlassen.
In Rücksprache mit ihrer Haftpflichtversicherung schreibt Ärztin A. B. dem Gesundheitstipp, dass der Fötus «nicht auffällig kleiner» gewesen sei als normal. Dies habe sie mittels Tastuntersuchungen und Ultraschall während der Schwangerschaft ermittelt. Kindsbewegungen seien nicht «das alleinige» Kriterium einer Kontrolle. Das Kind habe «zeitentsprechend» an Gewicht zugelegt, die Fruchtwassermenge sei «normal» gewesen. B.: «Sonst hätte ich die Patientin zu weiteren Abklärungen ans Universitätsspital verwiesen.» Ein Kaiserschnitt hätte das Baby vermutlich retten können. Ayer sagt, sie hätte bei B. auf einen Kaiserschnitt gedrängt. Doch aus einem anderen Grund - Yves lag immer in Steisslage. Ayer: «Die Ärztin lehnte den Kaiserschnitt aber ab.»
Kind von aussen drehen - eine umstrittene Methode
Wenige Tage vor der Geburt geschah dann das Fatale, das - laut Ayer - den Tod des kleinen Yves besiegelte. Sie berichtet: «Bei einer Ultraschalluntersuchung in ihrer Praxis drückte mir die Ärztin auf dem Bauch herum und fragte, ob das wehtue. Ich verneinte und fragte, was sie da tue. Sie antwortete bloss, dass das Kind jetzt in Schädellage liege. Sie meinte, ich würde eine schnelle Spontangeburt haben.» Ayer: «Diese hatte ich tatsächlich. Nur war das Kind tot.» Für Ayer ist heute klar: Ärztin B. hat das Kind von aussen gedreht - von der Steiss- in die Kopflage.
Die Methode ist unter Fachleuten umstritten. So können kleinste Blutungen auftreten, der Mutterkuchen kann sich ablösen und die Nabelschnur sich um den Hals des Kindes schlingen. Ärzte führen die Behandlung deshalb nur in Spitälern durch, wo sie notfalls einen Kaiserschnitt machen können.
Das Pikante: Bei Föten mit Mangelernährung ist die Methode nicht angezeigt. Der Facharzt schreibt in seiner Beurteilung gar von «absoluter Kontraindikation». Ayer: «B. hat damit meinem Kind den Todesstoss versetzt.»
Ärztin B. schreibt dazu in ihrer Stellungnahme, sie hätte mit der Patientin die Varianten Kaiserschnitt, Spontangeburt und Versuch einer Wendung «mit Aufklärung über mögliche Risiken» besprochen. Sie bestreitet, das Kind mit Absicht gewendet zu haben: «Eine geplante äussere Wendung in der Praxis führe ich nicht durch. Ein solcher Eingriff ist auch bei Magdalena Ayer nicht durchgeführt worden.» Bei der Untersuchung habe sich das Kind «unbeabsichtigt» gedreht. Die nachfolgende «Kontrolle zeigte ein vitales Kind».
Der Facharzt widerspricht: Eine Drehung könne «nicht unbeabsichtigt erfolgen», wenn das Kind bereits «so gross und zu wenig Fruchtwasser im Bauch vorhanden ist», wie das bei Magdalena Ayer vermutlich der Fall gewesen war.
«Fall wurde nicht nach Regeln der ärztlichen Kunst betreut»
Ayer ist denn auch überzeugt: «Mein Kind wurde Opfer eines Ärztepfuschs.» Auch der Facharzt zieht in seiner Beurteilung den Schluss: «Der Fall wurde nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst betreut.» A.B.: «Ich habe im Fall von Magdalena Ayer mein Bestes getan.»
Magdalena Ayer hat inzwischen zwei Töchter - die 10 Wochen alte Désirée und die 3-jährige Leonie. «Die Mädchen machen mir viel Freude», sagt sie. «Aber ein tiefer Schmerz bleibt.» Der Kampf um die Wahrheit kostet die Familie viel Kraft. Doch Magdalena Ayer hat ein Ziel: «Ich will verhindern, dass anderen Müttern dasselbe passiert.»
Arztfehler? Dies können Sie tun
- Sprechen Sie zuerst mit dem Arzt.
- Lassen Sie sich den Verlauf der Behandlung ausführlich schildern.
- Informieren Sie sich über Komplikationen und Probleme.
- Sammeln Sie alle Unterlagen, Belege und Dokumente der Behandlung.
- Verlangen Sie schriftlich eine Kopie Ihrer Krankenakte.
- Patienten können die Behandlung weder medizinisch noch juristisch sachgerecht beurteilen. Fachberater gibt es bei der Patientenstelle, Tel. 0900 104 123 (Fr. 2.-/Min.) oder bei der Schweizerischen Patientenorganisation unter Tel. 0900 567 047 (Fr. 2.13/ Min.).
- Informieren Sie die Kantonale Ärztegesellschaft. Ist der betroffene Arzt dort nicht Mitglied, wenden Sie sich an die Kantonale Gesundheitsdirektion.
- Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen wollen. Er veranlasst auch medizinische Gutachten.
- Kommt mit der Versicherung des Arztes keine Einigung zu Stande, können Sie klagen. Vorsicht: Solche Prozesse sind enorm riskant und können teuer werden.
10. Mai 2006 | Regula Schneider
Kommentare (1) |
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Gerne würde ich etwas Gutes zu Frau B. sagen. Sie hat unser
Baby gerettet. Mein Routineuntersuch anfangs 8. Monat verlief ganz
normal, beim Ultraschall hat sich mein Baby nicht bewegt. Diesem
Zustand haben ich und Frau B. nichts weiter beigemessen. Babys
schlafen auch und können sich in diesem kleinen Raum auch nicht
mehr so gut bewegen. Der Herzton war normal, die Grösse und
Proportionen waren in Ordnung, die Lage des Babys auch. Ich habe mich
zum Abschied nochmals mit Frau B. unterhalten und ganz nebenbei noch
erwähnt, dass ich das Baby in den letzten Tagen nicht mehr so oft
gespürt habe. Aufgrund dieser Aussage wollte Frau B. sofort
nochmals eine Untersuchung mit dem Ultraschall machen. Wir haben
versucht mein Baby zu wecken - aber es liess sich nicht wecken.
Daraufhin wurde ich an das CTG gehängt. Dieser Untersuch, welcher
zwei Mal unternommen wurde, hatte ergeben, dass der Puls meines Babys
sehr rasch runterfällt, sobald es sich bewegte. Etwas war nicht
in Ordnung, dass hat Frau B. sehr schnell erkannt und gehandelt. Sie
hat mich sofort ins Unispital überwiesen, da es eine
Frühgeburt sein würde und dort die beste Versorgung für
Frühgeburten vorhanden ist. Im Unispital wurde ich nochmals
untersucht. Noch immer hoffte ich, dass sich diese Situation zum
Positiven aufklärt und wir nach Hause gehen könnten. Dass
etwas nicht stimmen konnte, dass konnte und wollte ich mir einfach
nicht vorstellen, lief doch alles bis jetzt ganz normal. Doch es war
definitiv etwas nicht in Ordnung. Ich wurde ca. 2 Stunden nach Ankunft
im Unispital unter Vollnarkose operiert. Die Aerzte wollten keine Zeit
mehr verlieren. Meine Tochter kam durch den Kaiserschnitt als
Frühgeburt zur Welt. Sie hatte nur noch 50% ihres Blutes in sich
und war bei der Geburt weiss wie ein Leintuch. Dank eine Transfusion
hat sie sich rasch und gut erholt und wir konnten sie nach 7 Tagen
schon nach Hause nehmen. Kontinuierlich über die letzten paar
Tage war das Blut meiner Tochter zurück in mich geflossen. So
hatte sie diesen Blutverlust erfahren. Es war eine Anomalität,
und man kann sich in Fachkreisen nicht genau erklären, wie das
passieren kann. Es hat sich nach Untersuchung der Plazenta auch noch
rausgestellt, dass diese für einen weiteren Monat nicht gereicht
hätte, sie war zu klein. Frau B. hatte das richtige Gespür
und hat uns geholfen, dass wir nicht das Schicksal von Frau Ayer
erfahren mussten. Dafür bin ich, mein Mann und Ann Lucy ihr ein
Lebenlang dankbar.
