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Artikel | K-Tipp 9/2006

«Kunden-Täuschung»

«Vandalismus» sei versichert, heisst es in den Unterlagen der Autoversicherung. Wer allerdings nur eine Teilkasko-Deckung hat, geht in vielen Fällen leer aus.

Der Fiat von Maria Martínez aus Oberdorf BL wurde in Spanien zerkratzt. In den Unterlagen zu ihrer Autoversicherungspolice steht, «böswillige Beschädigung» sei versichert. Doch die Basler zahlte nichts.

Edmond Voirol aus Zürich hatte ebenfalls Pech. Sein Renault stand auf einem Parkplatz in unmittelbarer Nähe einer Bank, die von Anti-WEF-Demonstranten mit Farbe beworfen wurde. Auch Voirols Auto bekam einen Teil ab. Sein Garagist schätzt die Lackreinigungs-Kosten auf 1500 bis 2000 Franken.

Auf Voirols Police ist bei den versicherten Ereignissen für die Teilkasko-Deckung auch «Vandalismus» aufgeführt. Doch die Zürich zahlt nichts.


Versicherung zahlte nur Kleinigkeiten

Max Vetter aus Würenlos AG hat seine Teilkasko-Versicherung ebenfalls bei der Zürich. Eines nachts wurde sein Volvo auf dem Bahnhofparkplatz Killwangen-Spreitenbach AG von bösen Buben übel zugerichtet. Unter anderem wurden die Seiten, das Dach und die Kühlerhaube eingedrückt.

«Wenigstens erwächst mir kein finanzieller Schaden», dachte er. «Vandalenschäden sind ja versichert.»

Doch als Vetter der Zürich die Reparaturkosten von 6643 Franken präsentierte, erhielt er mickrige Fr. 268.30 ausbezahlt «für die beschädigte Antenne, den Wischerarm sowie den Diebstahl Ihres Kontrollschildes», wie ihm die Zürich schrieb. Der grosse Rest blieb an ihm hängen.

«Das ist doch eine Täuschung des Kunden», empört sich Vetter. «Eine Versicherung, die unter dem Titel Vandalismus nur gerade Schäden an Zierleisten, Aussenspiegeln und Scheibenwischern zahlt, brauche ich nicht.»

Des Rätsels Lösung: Alle drei Opfer hatten nebst der obligatorischen Haftpflichtversicherung für ihr Auto nur eine Teilkasko-Deckung abgeschlossen (und keine Vollkasko). In diesem Fall sind bei allen Anbietern nur ein paar wenige präzis umschriebene Vandalen-Schandtaten versichert - aber eben längst nicht alle.

Genauer: Gemäss den detaillierten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind üblicherweise in der Teilkasko versichert: «Mutwilliges oder böswilliges Abbrechen von Antennen, Rückspiegeln, Scheibenwischern oder Ziervorrichtungen, Zerstechen der Reifen und Hineinschütten von schädigenden Stoffen in den Treibstofftank.»

Als Zusatz steht in den AVB in der Regel noch der Satz: «Diese Aufzählung ist abschliessend.» Oder: «Andere Vandalenschäden sind ausgeschlossen.»


Zerkratzter Lack nicht gedeckt

Und deshalb ist etwa das böswillige Zerkratzen bei keiner Autoversicherung in der Grunddeckung der Teilkaskoversicherung inbegriffen. Das ist ärgerlich, denn das Entfernen eines tiefen oder langen Kratzers ist ungleich teurer als beispielsweise das Ersetzen eines demolierten Rückspiegels oder einer abgebrochenen Antenne.



Die Details im Kleingedruckten

Das müssen Autobesitzer zum Thema Vandalenschäden wissen.

- Wer garantiert alle Vandalenschäden versichert haben will, braucht eine Vollkaskodeckung und allenfalls noch eine Parkschadenversicherung. Er- kundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung. Achten Sie darauf, ob es für die Schadenübernahme eine vertragliche Obergrenze gibt.
- Wer alle Vandalenschäden über Vollkasko oder Parkschaden versichert hat, muss im Schadenfall in der Regel einen Selbstbehalt tragen und eine Bonusrückstufung hinnehmen, was in der Teilkasko meist nicht der Fall ist.
- Nur bei drei Versicherungen ist das Bemalen und Bespritzen mit Farbe in der Teilkaskoversicherung inbegriffen: Allianz, National und Winterthur.
- Bei der Züritel kann man in der Teilkasko-Versicherung gegen eine Aufprämie von rund 15 Franken die Variante «Vandalismus alle» vereinbaren. Dann gibt es keine Diskussionen. Bei der Züritel heisst es, seit drei Jahren werde nur noch diese Variante verkauft.
- Viele Gesellschaften halten sich noch ein Hintertürchen offen. Ist der Schaden anlässlich innerer Unruhen, während Krawallen, Tumulten oder «Zusammenrottungen» passiert, zahlen sie im Prinzip nicht - ausser der Versicherte kann glaubhaft nachweisen, dass er alles Zumutbare getan hat, um den Schaden zu vermeiden.

01. Mai 2006 | Ernst Meierhofer - ernst.meierhofer@ktipp.ch


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Coop-Kunden sollen nicht mehr erfahren, aus welchem Land Importprodukte kommen. «Hergestellt in der EU» genüge. Was halten Sie davon?
Das Herkunftsland muss weiterhin deklariert werden.
Nur das Herkunftsland reicht nicht. Es sollte noch viel detaillierter deklariert werden.
Kein Problem. Ich achte sowieso nicht drauf.
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