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Artikel | K-Tipp 7/2006

Beim Glotzen auch shoppen

Shoppen und an Umfragen teilnehmen mit der Fernbedienung «Betty». Aber Achtung: Allein das Gerät kostet 69 Franken, und bestellte Ware kann man nicht zurückgeben.

Mit «Betty TV» preist die Swisscom ganz harmlos «Fernsehen zum Mitmachen» an: Die Fernbedienung «Betty» - Abkürzung für Better TV - erlaubt es dem Zuschauer, ins Fernsehgeschehen einzugreifen. Kompatibel mit gängigen TV-Geräten, ist Betty mit einem Display, vier Auswahltasten und einem OK-Knopf ausgestattet. Damit kann der Zuschauer an Abstimmungen, Umfragen und Gewinnspielen teilnehmen - oder aber per Knopfdruck kaufen. Beispiele: eine CD aus der Sendung Musicstar oder Bücher aus Literatursendungen. Und: Wer Betty aktiviert, muss damit rechnen, dass seine Daten für Marktforschungszwecke verwendet werden.

Die Fernbedienung Betty kostet 69 Franken. Via Modem werden Daten zwischen Betty und den Sendern - bisher beteiligt sich nur SF 2 - übertragen. Dabei fallen für die Beteiligten keine Kosten an. Angebote wie Zusatzinformationen zum Programm und die Teilnahme an Umfragen sind somit gratis.


«Je einfacher, desto unüberlegter»

Doch längst nicht alles ist gratis: Rund 20 Prozent der Angebote ersetzen solche, die bisher per SMS oder teure 0900er-Nummern abgewickelt wurden. Aus Sicht von Swisscom-Sprecher Sepp Huber «wird das Mitmachen via Betty für die Zuschauer einfacher».
Genau hier sieht die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) das Problem von Betty: «Je einfacher die Nutzung, desto schneller und unüberlegter nehmen Zuschauer kostenpflichtige Dienste in Anspruch», sagt Thomas Meier von der SKS. Es sei deshalb besonders wichtig, diese teils teuren Angebote klar als solche zu deklarieren. Dazu Huber: «Die Kosten des jeweiligen Angebotes sind genau angegeben.»

Teleshopping - einkaufen via Fernsehen - kann ins Geld gehen: Schnell ist ein Knopf gedrückt für ein Produkt, das man vielleicht gar nicht braucht oder das anderswo günstiger zu haben ist. Und: Teleshopping ist rechtlich gesehen kein Haustürgeschäft - der Käufer hat also kein Widerrufsrecht, mit dem er innert sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten kann. «Beim Teleshopping fehlt der Überrumpelungseffekt: Der Verkäufer kann den Käufer nicht bedrängen wie bei Verkäufen am Telefon und an der Haustüre», erklärt der Berner Rechtsprofessor Thomas Koller.

Aus Sicht der Konsumentenschützer ist diese Auffassung nicht haltbar: «Auch beim Teleshopping geht die Initiative vom Verkäufer aus», sagt Meier. Zudem werde das Bestellen mit der Fernbedienung Betty noch einfacher, weshalb ein Widerrufsrecht dringend nötig sei.

Immerhin: Die Betty-Fernbedienung kann für Kinder per Pin-Code für kostenpflichtige Dienste gesperrt werden.

05. April 2006 | Annik Ott - annik.ott@ktipp.ch


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