SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 7/2006

«Eine Mogelpackung»

Trotz Stallpflicht werden seit Wochen Freilandeier verkauft. Aber nur noch bis Ende Mai.

Wegen der Vogelgrippe dürfen Schweizer Hühner nicht mehr ins Freie. Dass dennoch Freilandeier verkauft werden, ist kein Versehen, sondern erlaubt. «Laut Bund müssen wir die Bezeichnung nicht ändern, also ändern wir sie nicht», sagt Migros-Sprecher Urs-Peter Naef. Begründung laut Bundesamt für Gesundheit: Weil die Stallpflicht Ende Februar «vorübergehend» angeordnet wurde, brauche es keine andere Aufschrift.

Vorderhand reichen Tafeln in den Läden. Die gibts aber nicht überall, wie eine K-Tipp-Stichprobe letzte Woche in Zürich zeigte. Lediglich Migros und Globus wiesen auf die Ausnahmesituation hin. «Wir haben in unserer Zeitung darauf aufmerksam gemacht», sagt Coop-Sprecher Felix Wehrle.

Eine neue Deklaration wird erst notwendig, wenn die Stallpflicht länger als 12 Wochen anhält. Dann müsste die Bezeichnung «Freilandeier» ab Ende Mai von den Verpackungen verschwinden.

Dass Eier zurzeit unter falscher Bezeichnung verkauft werden, lassen Migros und Coop nicht gelten. Konsumenten seien zur Genüge über das Freilandverbot informiert.


Keine niedrigeren Preise

«Streng genommen wird eine Mogelverpackung angeboten», hält hingegen Roman Weibel, Geschäftsführer der Nutztierschutz-Organisation KAG-Freiland, fest. Auch deren Freiland-Eier stehen mit alten Verpackungen im Regal. Von einer Täuschung der Konsumenten will Weibel aber nicht sprechen.

Dennoch räumt er ein: «Wohl ist uns bei der Stallpflicht nicht.» Denn es seien nicht mehr alle Kriterien einer artgerechten Tierhaltung erfüllt. Immerhin hätten die Hühner, die eigentlich draussen sein dürften, jetzt genügend Auslauf in gedeckten «Wintergärten».

Kleinerer Mehrwert, sinkende Preise - davon wil- KAG-Freiland nichts wissen. «Die Bauern haben wegen des Freilandverbotes mehr Aufwand und höhere Kosten», argumentiert Weibel. Ähnlich tönt es bei Coop und Migros: Den Produzenten bezahle man die gleichen Preise wie vor der Stallpflicht. Für Preissenkungen gebe es keinen Anlass.

05. April 2006 | Vera Sohmer - vera.sohmer@ktipp.ch


Beitrag als PDF
«Eine Mogelpackung»
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Das Unding: Für die Katz Knoblauch schreckt nicht nur Vampire ab Vierbeinigen Ausreissern auf der Spur
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten