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Gemeinden dürfen niemanden mehr zu Fronarbeit oder Gemeinwerkabgaben verknurren. Doch Sigriswil BE fand noch ein letztes Schlupfloch.
Die Gemeinde dürfte das nicht mehr verlangen. Trotzdem muss ich fürs Jahr 2005 noch 80 Franken Gemeinwerkabgabe zahlen.» Die Sigriswilerin Barbara Müller (Name geändert) ist nicht die Einzige, die sich über die erneute Gemeinwerk-Rechnung gewundert hat.
Gemeinwerk heisst: Rund 90 Berner Gemeinden verpflichteten sowohl Einwohner als auch auswärtige Ferienhausbesitzer, jedes Jahr beim Strassenunterhalt zu helfen. Wer nicht konnte oder wollte, musste eine Abgabe von rund 100 bis 200 Franken bezahlen.
Doch das ist gesetzeswidrig: Gemeinden dürfen keine Fronarbeit oder entsprechende finanzielle Abgeltungen verlangen. Dies hat das Bundesgericht Ende 2004 entschieden (siehe K-Tipp 4/05 und 6/05).
Die meisten Gemeinden - darunter beispielsweise Zweisimmen und Grindelwald - stoppten ihre Forderungen fürs Jahr 2005. Doch nicht alle liessen sich vom Bundesgerichtsentscheid beeindrucken. So nutzte die Gemeinde Sigriswil ein Schlupfloch aus und bat nochmals zur Kasse.
«Weil unser Reglement über die Gemeinwerkabgabe schon seit Jahren in Kraft ist, gewährte uns das Steuergesetz bis Ende 2005 eine Übergangsfrist», meint der Sigriswiler Steuerregisterführer Rolf Dietrich.
Mit dieser Interpretation gehe eine Gemeinde erhebliche rechtliche Risiken ein, warnte Gemeinderechtsspezialistin Monique Schürch von der Berner Kantonsverwaltung schon vor Jahresfrist. Doch bis vor Gericht ging bis anhin niemand. «Wegen 80 Franken war mir der Aufwand für eine Beschwerde zu gross», sagt Barbara Müller - und zahlte widerwillig.
Diesmal zum endgültig letzten Mal. «Der Gemeinderat hat entschieden, ab 2006 auf das Gemeinwerk zu verzichten», sagt Rolf Dietrich. Er hatte aber gar keine andere Wahl.
29. März 2006 | Esther Diener Morscher
