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Ein Polizist hatte eine Arbeitskollegin sexuell belästigt und Unwahrheiten über sie verbreitet. Das gezielte Mobbing führte dazu, dass die Polizistin ihre Kaderlaufbahn abbrechen musste. Weder das Zürcher Polizeikommando noch der Stadtrat und der Bezirksrat glaubten ihr. Sie taten die Vorfälle als Arbeitskonflikt ab.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich urteilte anders: Es sah im Verhalten des Polizisten ein klassisches Mobbing. Die Stadt Zürich als Arbeitgeberin der Polizistin muss ihr jetzt eine Genugtuung von 6000 Franken bezahlen.
Zürcher Verwaltungsgericht, Urteil PB.2004.00085 vom 8. Februar 2006
29. März 2006
