SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | Gesundheits-Tipp 3/2006

Die IV-Opfer

Die IV spart. Doch sie tut es am falschen Ort - nämlich bei schwer Behinderten, kritisieren Fachleute. Betroffene berichten jetzt von ihrem verzweifelten Kampf um ihr Recht.

Patrik Schlittler aus Bern hat links ein Glasauge. Auf dem rechten Auge sieht er mittlerweile noch 2 Prozent. Wenn er lesen muss, hält er das Papier ganz nahe vors Auge. Durch die Anstrengung zuckt der Augapfel dann plötzlich heftig hin und her. Doch die Invalidenversicherung (IV) will dem 24-Jährigen keine Rente zahlen. Er versteht die Welt nicht mehr: «Wie behindert muss man denn sein, um eine IV-Rente zu bekommen?» Er reibt sich erschöpft die Augen.

Bereits im Alter von sechs Monaten wurde er durch eine Augenkrankheit sehbehindert. Jetzt ist Patrik Schlittler erwachsen - und kämpft seit Jahren um eine Existenzgrundlage. «Ich will doch nur selbständig leben können», sagt der 24-Jährige. Als er noch etwas besser sah, machte er eine kaufmännische Ausbildung, unterstützt durch Hilfsmittel wie eine Lupenbrille. Doch während dieser Zeit verschlechterte sich sein Sehvermögen rapide. «Auf diesem Beruf kann ich nicht mehr arbeiten», sagt Schlittler.

Er versuchte es als Platzanweiser im Kino - und wurde entlassen. «Ich war zu langsam beim Lesen der Platznummern.» Der junge Mann landete schliesslich bei der Arbeitslosen-Vermittlung. Dort hiess es, er sei wegen seiner Behinderung «kaum vermittelbar». Trotzdem gab er nicht auf und bewarb sich unzählige Male. Ohne Erfolg. Schlittler ist verzweifelt: «Ich kann und will arbeiten, aber ich brauche eben 100 Prozent Arbeitszeit für 10 Prozent Leistung.» Kein Arbeitgeber wolle einen solchen Angestellten. Augenarzt Alois Wechsler aus Bern hat ein Gutachten zu Schlittlers Fall verfasst und bestätigt: «Schlittler hat wenig Chancen, einen Job zu finden.» Medizinisch könne man nichts mehr für das Sehvermögen tun.


«Der Kampf um die Rente kostet sehr viel Energie»

Der Berner Augenarzt Nicolas Wetterwald empfahl Patrik Schlittler, ein Gesuch für eine IV-Rente zu stellen. Wetterwald: «Bei Anstrengung verstärkt sich die Sehbehinderung deutlich. Der Patient ist stark behindert, sodass wahrscheinlich eine volle IV-Rente gerechtfertigt ist.»

Doch die Berner IV-Stelle schmetterte den Antrag am 5. Juli 2005 ab. Schlittler habe eine KV-Lehre abgeschlossen und könne auf diesem Beruf problemlos genügend verdienen. Schlittler erhob Einsprache und wartete monatelang auf eine Antwort. In der Zwischenzeit erlitt er einen weiteren gesundheitlichen Schlag: Er musste sich wegen einer Zyste im Hirn operieren lassen.

Endlich, am 6. Februar 2006, meldet sich die IV-Stelle. Sie hat ihre Meinung geändert und will ihm immerhin eine Dreiviertelrente zahlen.

Der Kampf um sein Recht hat Patrik Schlittler zermürbt: «Das kostet sehr viel Energie. Und es macht mich wütend, dass die IV mir einfach nicht glaubt.» Die IV Bern wollte zum Fall keine Stellung nehmen.

Mit dieser Leidensgeschichte steht Schlittler nicht alleine da. Die Behindertenverbände haben festgestellt, dass es vielen Betroffene ebenso geht, weil die IV die Schraube angezogen hat. Mark Zumbühl von Pro Infirmis: «Die IV beurteilt die Anträge heute viel strenger, weil sie unter politischem Druck steht.» Sie habe sich das Ziel gesetzt, 20 Prozent weniger neue Renten auszuzahlen - und dies geschehe jetzt zu Lasten der Behinderten.


«IV bemüht sich zu wenig, die Behinderten einzugliedern»

Das bestätigt Martin Boltshauser, Rechtsanwalt beim Schweizer Invaliden-Verband Procap: «Das von der IV erklärte Ziel wäre es eigentlich, Renten zu sparen. Und zwar, in dem man Menschen mit einer Behinderung besser in die Arbeitswelt eingliedert.» Doch komme es in der Praxis kaum dazu, weil die IV sich zu wenig darum bemühe und auch nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden seien. «Viele Behinderte landen deshalb erst bei der Arbeitslosen-Vermittlung und schliesslich beim Sozialamt», sagt Boltshauser.

Zudem: «Bei vielen Rentengesuchen müssen Betroffene erst Einsprache erheben, um zu ihrem Recht auf Unterstützung zu kommen», sagt Mark Zumbühl von Pro Infirmis. Dies verlängere das Verfahren und führe wiederum zu Mehrkosten. Zwar hätte die IV vor kurzem gemeldet, dass sie im vergangenen Jahr fast 10 Prozent weniger Renten gesprochen habe. Doch Zumbühl hält diese Zahl für trügerisch: «Bei vielen der hängigen Einsprachen wird die IV den Betroffenen schliesslich doch eine Rente zugestehen müssen.» Weil die Versicherten ein Recht darauf hätten.


IV zahlt Mutter 14 Franken für 4,5 Stunden Intensivpflege

Das Bundesamt für Sozialversicherungen bestreitet, dass die IV auf Kosten der Behinderten spart. Der politische Druck sei nicht ausschlaggebend für die restriktive Praxis. «Wir sind vor allem dem Druck durch den Schuldenberg ausgesetzt», sagt Alard du Bois-Reymond, Leiter des Bereichs Invalidenversicherung. Durch die abgelehnten Renten würde mehr gespart, als die Einsprachen kosteten, sagt du Bois-Reymond. Er bestätigt aber, dass die IV bisher zu wenig für die Eingliederung der Betroffenen getan habe. Deshalb würden dieses Jahr die Stellen für Arbeitsvermittlung aufgestockt.

Auch Barbara Süsstrunk und ihr schwer behinderter Sohn Thomas sind Opfer dieser Sparwut. Bei dem heute 18-Jährigen bilden sich seit Geburt keine Muskeln. Er wiegt gerade mal 15 Kilogramm und braucht Tag und Nacht intensive Pflege, da er sich kaum selber bewegen kann. Die Mutter kümmert sich liebevoll um Thomas: Sie wäscht und wickelt ihn, zieht ihn an und gibt ihm das Essen ein. Selbst nachts muss sie ihn mehrmals umlagern, da er sonst Schmerzen hat.
Für diese Pflege muss die IV eine zusätzliche Entschädigung zahlen - den Intensivpflegezuschlag. Eine Mitarbeiterin der Thurgauer IV-Stelle besuchte Mutter und Sohn und protokollierte die Pflege. Der Entscheid kam im März 2004: Für viereinhalb Stunden Pflege werden rund 14 Franken pro Tag bezahlt. Barbara Süsstrunk ahnte damals nicht, dass dieser Entscheid falsch war. «Woher sollte ich wissen, was für den Zuschlag anzurechnen ist und was nicht?» sagt sie. Sie habe der IV-Mitarbeiterin vertraut.

Erst die Kinderspitex machte die Mutter darauf aufmerksam, dass die Berechnung nicht stimmen könne. Nach weiteren Abklärungen stand schliesslich fest: Die IV-Stelle hatte einen Fehler gemacht. Barbara Süsstrunk erhielt deshalb ab Mai 2005 fast den doppelten Betrag. Doch die IV weigerte sich, für die vergangenen Monate nachzuzahlen. Die Begründung: Es seien in der Zwischenzeit keine Tatsachen entdeckt worden, die Süsstrunk nicht bereits 2004 hätte vorbringen können.


«Noch mehr sparen führt nur zu mehr sozialen Härtefällen»

Süsstrunk ist wütend: «Ich fühle mich hintergangen.» Es seien immerhin rund 6500 Franken. Als alleinerziehende Mutter sei sie auf das Geld angewiesen.

Die IV-Stelle Thurgau bestreitet, dass sie einen Fehler gemacht habe. «Der Zeitaufwand wurde 2004 sorgfältig erhoben», sagt Amtschef Markus Odermatt. Er bestätigt bloss, dass die Zeit für das nächtliche Umlagern damals nicht erfasst worden sei. Laut Odermatt habe sich jedoch der Gesundheitszustand von Thomas zwischen der ersten und zweiten Einschätzung verschlechtert. Deshalb habe sich der Pflegebedarf erhöht. Der Entscheid vom März 2004 sei also «nicht zweifellos unrichtig». Ein ärztliches Zeugnis widerspricht jedoch dieser Auslegung: «Der körperliche Zustand war etwa stationär», heisst es dort. Der pflegerische Aufwand sei gleich hoch geblieben.

Bei der Invalidenversicherung hat sich über viele Jahre ein Schuldenberg von rund 8 Milliarden Franken angehäuft. Die Parlamentarier diskutieren jetzt in der laufenden Frühlingssession, was man dagegen unternehmen kann.

Eine restriktive Praxis allein sei keine Lösung, sagen die Behindertenverbände. «Wenn man noch mehr spart, führt das nur zu mehr sozialen Härtefällen», sagt Georges Pestalozzi von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter. Dies verlagere das Problem bloss - auf Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungen. Pestalozzi: «Zur Sanierung braucht es in erster Linie mehr Einnahmen.» Andere Sozialversicherungen hätten in den letzten zehn Jahren mehr Geld erhalten. Nur die IV sei bisher leer ausgegangen.

Zudem fordern die Verbände, dass die Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden - durch Vorschriften oder Anreize. Martin Boltshauser vom Invaliden-Verband Procap: «Bisher gibt es für Arbeitgeber keinen Anreiz, behinderte Menschen einzustellen.»



Beratungsstellen

Wer Probleme mit der IV hat, wendet sich an folgende Stellen:

- Rechtsdienst für Behinderte SAEB, Zweigstellen:
- Zürich Tel. 044 201 58 27
- Bern Tel. 031 331 26 25
- Rechtsschutz Procap, Schweizerischer Invaliden-Verband, Postfach, 4601 Olten, Tel. 062 206 88 88, www.procap.ch
- Rechtsberatung Schweizer Paraplegiker-Vereinigung:
- Büro Biel Tel. 032 322 12 33
- Büro Nottwil Tel. 041 939 54 18
- Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer und Patienten Tel. 0800 707 277, www.rechtsberatung-up.ch



«Betroffene müssen oft Einsprache erheben, um zu ihrem Recht zu kommen»
Mark Zumbühl, Pro Infirmis

«Ich kann und will arbeiten, aber ich brauche 100 Prozent Arbeitszeit für 10 Prozent Leistung»
Patrik Schlittler, stark sehbehindert

«Ich fühle mich von der IV hintergangen»
Barbara Süsstrunk, Mutter des schwerstbehinderten Thomas

15. März 2006 | Sonja Marti


Beitrag als PDF
Die IV-Opfer
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Digital-Fotografie
Digital-Fotografie
Vom Kamerakauf bis zur Bildbearbeitung

Detail-Infos
Buchshop
 
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Das Fotoalbum im Internet Auch mit 2 Mega ist gut knipsen Mit 400 PS ausser Kontrolle
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten