SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 5/2006

Ein teurer Einkaufsspass

Wer meint, in einem Schweizer Internet-Shop einzukaufen, kann sein blaues Wunder erleben - wenn der Shop aus dem Ausland liefert.

Ein teurer Einkaufsspass

Unter www.postershop. ch bestellte Tobias Nobs (Name geändert) ein Poster mit edlem Holzrahmen. Schon bald traf das gerahmte Poster ein - zusammen mit der Rechnung über Fr. 273.90 inklusive Versandkosten. Alles schien in Ordnung zu sein.

Bis abermals eine Rechnung eintraf. Diesmal von der Swiss-Post-GLS, einer Tochter der Schweizer Post. Diese verlangte abermals Fr. 106.15: für die Zollabfertigung Fr. 33.-, für die Import-Administration Fr. 10.-, als Vorlageprovision Fr. 10.-, als Zollgebühr Fr. 5.40 und zusätzlich Fr. 47.- Mehrwertsteuer.

Jetzt erst dämmerte es Tobias Nobs. Gleich dreifach hatte er mit seiner Bestellung Pech gehabt:
- Das Poster war aus England geliefert worden. Deshalb fielen Zollgebühren und Mehrwertsteuer an.
- Die Mehrwertsteuer wurde nicht auf dem effektiven Warenwert, sondern auf einem fiktiven Wert für Bilder von Fr. 95.- pro Kilo berechnet. Mit Rahmen wog das Poster sechs Kilo.
- Versandt wurde das Poster via einen privaten englischen Spediteur. So kam es in der Schweiz in die teure Privatverzollung.
«Eine Schweizer Endung in einer Internet-Adresse bedeutet noch lange nicht, dass auch aus der Schweiz geliefert wird», sagt Postershop-Geschäftsführer Jörg Domesle. «Das ist auch bei anderen Internet-Shops so.» Zudem stehe auf der Postershop-Site, dass «im Ausnahmefall Zollgebühren und -spesen sowie Einfuhrsteuern anfallen» könnten.


Einmal kostets Fr. 0.-, einmal Fr. 43.-

Nur ist der Hinweis gut versteckt. So gut jedenfalls, dass ihn Tobias Nobs nicht gefunden hatte. Schliesslich reklamierte er bei Postershop und erhielt immerhin die Hälfte zurückerstattet.

Doch auch wer sich bewusst ist, dass er im Ausland einkauft, kann böse Überraschungen erleben. Das zeigen einige Beispiele, die dem K-Tipp in letzter Zeit von verärgerten Konsumenten zugesandt wurden. So ersteigerte eine Leserin im Internet einen MP3-Player für Fr. 84.50 inklusive Versandkosten. Von der Swiss-Post-GLS erhielt sie darauf eine Rechnung, die nochmals drei Viertel des Betrags ausmachte: nämlich Fr. 62.35.

Das Problem: Der Verkäufer hatte nicht die Deutsche Post mit dem Versand beauftragt, sondern einen privaten Spediteur. Dieser übergab den MP3-Player an der Schweizer Grenze nicht der Schweizer Post, sondern Swiss-Post-GLS. Und damit geriet das Gerät nicht in die Post-, sondern in die Privatverzollung. Der Unterschied:
- Postverzollung: Versendet der Verkäufer die Ware über ein nationales Postunternehmen, dann gelangt sie in die Postverzollung. Die Post erhebt erst Mehrwertsteuer, wenn diese mehr als Fr. 5.- ausmacht. Und nur dann wird auch die Postvorweisungstaxe von Fr. 10.- fällig. Kosten im besten Fall: Fr. 0.-
- Privatverzollung: Versendet der Verkäufer die Ware hingegen über einen privaten Spediteur, dann gelangt sie in die Privatverzollung. Zum Beispiel bei der Post-Tochter Swiss-Post-GLS. Sie belastet Fr. 33.- für die Zolldeklaration plus Fr. 10.- für die Administration. Und zwar auch dann, wenn weder Mehrwertsteuer noch Zoll fällig werden. Sonst verlangt Swiss-Post-GLS sogar noch weitere Fr. 10.- als Vorlageprovision. Kosten im besten Fall: Fr. 43.-.

Die Postverzollung werde von Zollbeamten erledigt und aus Steuergeldern finanziert, sagt Post-Sprecher Dario Ballanti. «Die Kosten des Zolldeklaranten in der Privatverzollung müssen hingegen mit Gebühren gedeckt werden», erklärt er den Unterschied.


Schriftlich abmachen, wer bezahlt

Wer Ware im Internet bestellt, sorgt am besten selber dafür, dass sie gar nicht erst in die Privatverzollung gelangt:
- Vergewissern Sie sich beim Verkäufer, dass er die Ware über die nationale Post versendet.
- Falls er das nicht tut: Vereinbaren Sie schriftlich, dass er sämtliche Versand- und Zollkosten sowie die Schweizer Mehrwertsteuer übernimmt.
- Fordern Sie den Verkäufer zudem auf, die ausländische Mehrwertsteuer abzuziehen. In Deutschland macht diese 16 Prozent aus, bei Büchern 7 Prozent.

08. März 2006 | Marco Diener - mdiener@ktipp.ch


Beitrag als PDF
Ein teurer Einkaufsspass
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Swiss und Helvetic: Beim Service auf gleicher Höhe Flüge unter dem Hammer Billigflieger: Jeder Koffer kostet extra
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten