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Unglaubliche 180 400 Prozent Zins verlangte die Kreditkartenfirma Swisscard von einem Kunden, weil er 30 Rappen zu wenig bezahlt hatte.
Es begann mit einem Schreibfehler: K-Geld-Leser Hans J. Schwass aus Bernex GE wollte seine Kreditkartenrechnung über Fr. 5535.50 zahlen, verschrieb sich aber auf dem Einzahlungsschein und zahlte deshalb 30 Rappen zu wenig.
Die Quittung der Kreditkartenfirma Swisscard folgte sogleich. Sie verlangte einen Verzugszins von Fr. 22.55. Den Zins berechnete sie nicht etwa auf den ausstehenden 30 Rappen, sondern auf den gesamten Fr. 5535.50. Macht auf dem ausstehenden Betrag eigentlich einen Zins von 180 400 Prozent pro Jahr.
Besonders stossend: Die Zinsberechnung der Swisscard ist nicht etwa ein Fehler - sie hat System. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen heisst es ausdrücklich, dass der Zins jeweils auf dem ganzen Rechnungsbetrag berechnet werde.
Als «absolut unzulässig» bezeichnete der Zürcher Uniprofessor Heinrich Honsell diese Praxis vor bald eineinhalb Jahren gegenüber dem K-Tipp. «Weil das dazu führt, dass der Kunde mehr als den gesetzlichen Höchstzins von 15 Prozent bezahlen muss.» Ungültig seien solche Klauseln auch, weil sie ungewöhnlich sind.
Anders tönt es bei Swisscard. «Wir sind klar der Meinung, dass unsere Zinsberechnung gesetzeskonform ist», sagt Sprecher Urs Knapp.
Ganz so sicher sind sich die Swisscard-Verantwortlichen vielleicht aber doch nicht. Jedenfalls erliessen sie Hans J. Schass den Verzugszins, nachdem er reklamiert hatte.
01. Februar 2006 | Marco Diener
