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saldo 2/2006
01.02.2006
1 Ist ein Darlehensvertrag nur gültig, wenn er schriftlich vorliegt?
Nein. Der Vertrag ist schon in mündlicher Form gültig. Auch mit der Geldübergabe kann ein verbindlicher Vertrag zustande kommen. Aus Beweisgründen ist aber ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen. Sonst behauptet der Schuldner vielleicht, er habe das Geld geschenkt erhalten. Tipp: Ebenfalls aus Beweisgründen das Geld entweder überweisen oder bei Bargeldübergabe eine Quittung unterschreiben lassen.
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1 Ist ein Darlehensvertrag nur gültig, wenn er schriftlich vorliegt?
Nein. Der Vertrag ist schon in mündlicher Form gültig. Auch mit der Geldübergabe kann ein verbindlicher Vertrag zustande kommen. Aus Beweisgründen ist aber ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen. Sonst behauptet der Schuldner vielleicht, er habe das Geld geschenkt erhalten. Tipp: Ebenfalls aus Beweisgründen das Geld entweder überweisen oder bei Bargeldübergabe eine Quittung unterschreiben lassen.
2 Was muss ein schriftlicher Vertrag enthalten?
Der Vertrag regelt alle wichtigen Punkte wie Betrag, Laufzeit, Zins und Rückzahlung. Ein Muster finden Sie unter www.ktipp. ch/downloads.asp.
3 Wann muss das Darlehen zurückbezahlt werden?
Der Zeitpunkt wird in der Regel im Vertrag geregelt. Ist das nicht der Fall, gilt laut Gesetz eine Kündigungsfrist von sechs Wochen.
4 Kann ich das Darlehen vorzeitig kündigen?
Ausnahmsweise ist eine Kündigung aus wichtigem Grund vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich. Ein wichtiger Grund ist etwa die Scheidung bei einem Darlehen unter Ehegatten.
5 Ist Zins geschuldet?
Die Höhe des Zinses kann im Vertrag geregelt werden. Sonst gilt das Gesetz, das bei Darlehen unter Privaten keine Zinspflicht vorsieht. Anders im kaufmännischen Verkehr - dort ist das Darlehen in der Regel verzinslich. Von kaufmännischem Verkehr spricht man, wenn entweder die Geldgeberin gewerbsmässig Geld ausleiht oder der Borger das Darlehen für geschäftliche Zwecke verwendet.
6 Ist ein Zinssatz von 26 Prozent zulässig?
Nein. Das ist Wucher und deshalb ungültig. Die Grenze des Zulässigen liegt bei etwa 15 Prozent. So viel dürfen auch Kleinkreditbanken maximal verlangen.
7 Wie kann ich mein Darlehen absichern?
Sie können ein Grundpfand (Hypothek) verlangen. Dieser Vertrag muss öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Eine andere Möglichkeit ist das Faustpfand: Der Borger kann Ihnen einen wertvollen Gegenstand aushändigen. Auch Bürgschaft oder Bankgarantie können in Betracht gezogen werden: Falls der Schuldner zahlungsunfähig wird, übernehmen Drittpersonen die Rückzahlung.
8 Der Borger hat finanzielle Schwierigkeiten. Was kann ich tun?
Sie können das Darlehen kündigen, falls der Vertrag unbefristet abgeschlossen wurde. Tipp: Bei befristeten wie unbefristeten Krediten im Vertrag festhalten, dass das gesamte Darlehen vorzeitig zur Rückzahlung fällig wird, sobald der Schuldner mit der Bezahlung in Verzug gerät. Beispiel: «Kommt der Darlehensnehmer mit einer Zinszahlung um mehr als 30 Tage in Verzug, so wird das gesamte restliche Darlehen zur Rückzahlung fällig.»
9 Schulde ich auch bei unverzinslichen Darlehen Verzugszins?
Ja, und zwar sobald die Rückzahlung überfällig ist. Der Verzugszins beträgt laut Gesetz 5 Prozent. Im Vertrag kann ein anderer Zinssatz abgemacht werden.
10 Ist ein Darlehen nach fünf Jahren verjährt?
Nein. Darlehen verjähren nach zehn Jahren. Nach jeder Abzahlung und jeder Zinszahlung beginnt die Verjährung von neuem.
11 Muss ich ein Darlehen meiner Frau zurückzahlen?
Grundsätzlich ist jeder Ehegatte für die Verträge, die er abschliesst, selber verantwortlich. Ausnahme: Darlehen für den täglichen Bedarf. Da haften die Ehepartner solidarisch.
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Testen Sie Ihr Wissen
1. Muss der Vermieter zustimmen, wenn Mieter ein Haustier haben möchten?
a) Ja, ausser bei Kleintieren (Hamster, Zierfische).
b) Nein, Haustiere sind Privatsache des Mieters.
c) Nein, ausser bei Raubtieren und Giftschlangen.
2. Wann haftet ein Ehegatte für Schulden des anderen?
a) Nur wenn es um Schulden für die laufenden Bedürfnisse der Familie geht.
b) Immer, jeder haftet für alle Schulden des andern solidarisch.
c) Nie, sofern beide mündig sind.
3. Welche Konsequenzen hat es, wenn uns der Chef wegen zu wenig Arbeit kurzfristig nach Hause schickt?
a) Der Lohn wird gekürzt.
b) Die Stunden sind später nachzuholen.
c) Keine, zu wenig Arbeit gehört zum Risiko des Arbeitgebers.
4. Sind wir nach zweijähriger Trennung automatisch geschieden?
a) Ja.
b) Nein, aber jeder Ehegatte kann auf Scheidung klagen - auch gegen den Willen des andern.
c) Nein, Sie müssen ein gemeinsames Scheidungsbegehren unterzeichnen.