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Kürzlich bin ich auf dem Privatweg unseres Nachbarn auf Glatteis ausgerutscht. Dabei brach ich mir den Unterarm. Der Weg war seit Tagen nicht mehr unterhalten worden. Muss ich die Unfallkosten selber bezahlen?
Nein. Wenn ein Privatweg, wie in diesem Fall, nicht zum ausschliesslichen Gebrauch durch den Eigentümer bestimmt ist, muss dieser mit fremden Benutzern rechnen. Der Eigentümer muss deshalb für den einwandfreien Zustand des Weges besorgt sein.
Offensichtlich hat Ihr Nachbar den Weg mangelhaft unterhalten. Deshalb muss er als Eigentümer für Schäden aufkommen, die daraus entstehen.
Anders läge der Fall, wenn sich der Unfall kurz nach einem unerwarteten Wetterumschlag ereignet hätte und der Boden des Weges rasch gefroren wäre. In einem solchen Fall könnte man nicht erwarten, dass der Eigentümer innerhalb weniger Minuten reagiert.
Bei ähnlichen Unfällen auf öffentlichem Grund würde die Gemeinde haften. Allerdings auch nur dann, wenn sie ihre Pflichten - zum Beispiel Salz streuen oder Schnee räumen - vernachlässigt hätte.
18. Januar 2006
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