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saldo 1/2006
18.01.2006
1 Wie gründet man einen Verein?
Es braucht mindestens zwei Personen und schriftliche Statuten. Daraus müssen Zweck, Mitgliederbeiträge und Organisation hervorgehen.
2 Welche Ziele darf ein Verein haben?
Er ist für ideelle Zwecke gedacht (Sport, Geselligkeit, Wohltätigkeit, Politik). Ein wirtschaftlicher Nebenzweck ist zulässig, wenn er mit dem Hauptzweck des Vereins sinnvoll zusammenhängt. Das Herausgeben einer Zeitung oder das Veranstalten von Fussballspielen...
1 Wie gründet man einen Verein?
Es braucht mindestens zwei Personen und schriftliche Statuten. Daraus müssen Zweck, Mitgliederbeiträge und Organisation hervorgehen.
2 Welche Ziele darf ein Verein haben?
Er ist für ideelle Zwecke gedacht (Sport, Geselligkeit, Wohltätigkeit, Politik). Ein wirtschaftlicher Nebenzweck ist zulässig, wenn er mit dem Hauptzweck des Vereins sinnvoll zusammenhängt. Das Herausgeben einer Zeitung oder das Veranstalten von Fussballspielen ist deshalb ohne weiteres erlaubt.
3 Ist ein Verein mit viel Bürokratie verbunden?
Nein. Ein Verein sollte einmal jährlich eine Mitgliederversammlung durchführen. Sie ist vor allem für die Jahresrechnung, die Wahl des Vorstandes oder anderer Gremien, die Aufsicht und Entlastung der Gewählten sowie für allfällige Statutenänderungen zuständig.
4 Sind Traktandenliste und Protokoll nötig?
Ja. Die Geschäfte, die in der Versammlung behandelt werden, sind rechtzeitig anzukündigen, was oft mit dem Versand der Traktandenliste erfolgt. Die Vereinsbeschlüsse müssen protokolliert werden. Das Protokoll ist spätestens bei der nächsten Mitgliederversammlung zu genehmigen.
5 Wie wehre ich mich gegen einen Beschluss, der mir nicht passt?
Sie können einen Beschluss der Mitgliederversammlung innert 30 Tagen beim Gericht anfechten. Dies selbstverständlich nur, wenn Sie ihm nicht zugestimmt haben. Erfolgreich ist eine solche Beschwerde aber höchstens dann, wenn der Beschluss das Gesetz oder die Vereinsstatuten verletzt. Die Beschwerdefrist beginnt, sobald Sie vom Beschluss Kenntnis haben.
6 Haften die Mitglieder für die Schulden des Vereins?
Nein, ein Vereinsmitglied haftet nur persönlich, wenn dies in den Statuten so vorgesehen ist. Sonst haftet allein das Vereinsvermögen. Achtung: Vorstandsmitglieder können persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie absichtlich oder fahrlässig dem Verein finanziellen Schaden zufügen.
7 Welche Aufgaben hat der Vorstand?
Der Vorstand führt die Geschäfte (Leitung der Sitzungen und Vereinsversammlungen) und vertritt den Verein gegen aussen. Häufige Ämter: Präsident, Vizepräsident, Kassier, Aktuar.
8 Kann man den Vorstand abwählen?
Die Vereinsversammlung kann ein Vorstandsmitglied jederzeit abberufen, selbst wenn es auf eine feste Dauer gewählt ist. Andererseits darf auch ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtsdauer zurücktreten.
9 Können unbeliebte Mitglieder ausgeschlossen werden?
Die Gründe für den Ausschluss können in den Statuten geregelt werden. Dort kann sogar stehen, dass ein Ausschluss nicht begründet werden muss. Schweigen die Statuten zu diesem Thema, gilt das Gesetz. Danach ist der Ausschluss eines Mitglieds nur durch die Mitgliederversammlung und aus wichtigen Gründen möglich. Beispiel: Ein Mitglied schadet dem Verein mit einer unrichtigen Presseerklärung.
10 Habe ich ein Recht auf Mitgliedschaft?
Nein, der Verein ist frei, wen er aufnehmen will. Unter Umständen kann die Aufnahme in einen Verein aber gerichtlich erzwungen werden, etwa wenn dieser eine Monopolstellung hat (zum Beispiel ein Sportverband).
st
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1. Der Angestellte verschläft mehrmals, weil der Wecker nicht geläutet hat. Wer zahlt die versäumte Arbeitszeit?
a) Der Arbeitgeber.
b) Niemand, der Angestellte ist selbst schuld.
c) Der Verkäufer des Weckers (Produktehaftpflicht).
2. Darf die ledige Tante ihr Vermögen dem Verein für Findelkatzen vererben?
a) Nein, das Erbe gehört den Nichten und Neffen.
b) Ja, die Tante kann machen, was sie will.
c) Nein, Katzen können nicht erben.
3. Die Garage behält das Auto, solange der Service unbezahlt ist. Darf sie das?
a) Ja, das Gesetz erlaubt dies.
b) Nein, das Faustrecht ist abgeschafft.
c) Ja, falls sie ein Ersatzauto zur Verfügung stellt.
4. Wer muss bei einem Mehrfamilienhaus vor der Türe Schnee schaufeln und das Eis entfernen?
a) Das ist Sache des Vermieters.
b) Niemand.
c) Die Mieter, und zwar abwechslungsweise.