SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Geld 6/2005

Steuerämter machen ein Büro auf

Der Aufwand für ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden ist nur vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig, wenn das Büro tatsächlich notwendig ist.

Fast in jedem Haushalt findet sich ein Arbeitszimmer oder eine Arbeitsecke mit Schreibtisch, Computer, Telefon und Drucker. Hier kann man seine private Korrespondenz und Rechnungen sowie hin und wieder Arbeit vom Büro erledigen.

Ein Arbeitszimmer im steuerrechtlichen Sinn ist dies allerdings nicht. Wer diese Kosten als «übriger Berufsaufwand» geltend machen will, muss zwingend aufs Arbeitszimmer angewiesen sein und es auch regelmässig beruflich nutzen.

Für Selbständige ohne zusätzliches Büro ist der Nachweis schnell erbracht. Angestellte hingegen müssen dessen Notwendigkeit begründen. Chancen haben etwa
- Aussendienstmitarbeiter, die gewisse Arbeiten nur zu Hause erledigen können.
- Angestellte, die häufig Abend- und Wochenendarbeit leisten müssen. Ihr Arbeitsplatz muss aber unzumutbar weit entfernt sein.
- Lehrer, die regelmässig Prüfungen und Arbeiten korrigieren müssen. Auch hier gilt, dass das Schulhaus unzumutbar weit entfernt sein muss. Faustregel: Der Arbeitsweg dauert über eine Stunde.

Wer sein Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen will, muss auf den Abzug für die Berufspauschale in der Höhe von üblicherweise 3800 Franken verzichten. Dafür darf er alle weiteren Berufsauslagen für Computer, Fachzeitschriften, Telefonate usw. vom Einkommen abziehen.
Beim Bund und in den meisten Kantonen berechnet sich der Abzug nach der Formel «Mietkosten oder Eigenmietwert geteilt durch Anzahl Zimmer plus zwei».

Meist darf zusätzlich ein Abzug für Nebenkosten wie Heizung, Reinigung und Beleuchtung vorgenommen werden. Details hierzu finden sich in der kantonalen Wegleitung.

14. Dezember 2005 | Fredy Hämmerli


Beitrag als PDF
Steuerämter machen ein Büro auf
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Wer hat den besten Handy-Empfang im ganzen Land? Handy-Tarife à la carte Ist der Telefonkunde bald König?
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten