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Ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt sich vor allem kurz vor Pensionierung. Bei längerfristigen Einzahlungen ist die Rendite relativ gering.
Eine Einzahlung in die Pensionskasse ist ein beliebtes Mittel, um Steuern zu sparen. Der einbezahlte Betrag lässt sich vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die einzige Voraussetzung ist, dass Beitragslücken bestehen.
Vor allem jüngere Einkaufswillige sollten aber Folgendes beachten: Der Steuervorteil und damit die Rendite eines PK-Einkaufs nehmen ab, je länger dieser Einkaufsbetrag in der PK bleibt.
Dazu ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer zahlt Fr. 50 000.- in seine PK ein (siehe Tabelle).
Dadurch reduziert sich seine nächste Steuerrechnung um Fr. 12 500.-. Der effektive Kapitaleinsatz beträgt also Fr. 37 500.-.
Die einbezahlten Fr. 50 000.- wachsen bei einer jährlichen Verzinsung von 2,5 Prozent innert 25 Jahren auf Fr. 92 700.-. Nach Abzug der einmaligen Kapitalauszahlungssteuer verbleiben Fr. 78 800.-.
In Bezug auf das effektiv eingesetzte Kapital ergibt das eine Rendite nach 25 Jahren von durchschnittlich 3 Prozent pro Jahr. Bei einem Bezug nach 15 Jahren würde die Rendite 3,4 Prozent betragen, nach fünf Jahren 5,1 Prozent und nach drei Jahren sogar 6,9 Prozent.
Erspartes besser einige Jahre rentabler anlegen
Je weniger Jahre ein Einkauf also zurückliegt, desto grösser ist dessen Rendite. Statt sich bereits im Alter von 40 Jahren in die Pensionskasse einzukaufen, kann es sich deshalb lohnen, diesen Betrag während 20 Jahren anderweitig mit einer besseren Rendite anzulegen und erst kurz vor der Pensionierung in die PK einzuzahlen.
Was man vor einem PK-Einkauf beachten sollte
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer PK über die Höhe Ihres Einkaufspotenzials.
- Fragen Sie, ob die PK den Betrag Ihrem obligatorischen oder Ihrem überobligatorischen Altersguthaben gutschreibt. Überobligatorische Guthaben rentieren oft schlechter und die aus dem Überobligatorium entstehende Altersrente ist oft geringer.
- Sofern Sie den Einkaufsbetrag bei der Pensionierung in Kapitalform beziehen möchten, sollten Sie abklären, ob Ihre PK das überhaupt zulässt. Die Pensionskassen müssen lediglich 25 Prozent des Guthabens in Kapitalform auszahlen. Beim Kapitalbezug wird eine einmalige Steuer fällig - allerdings getrennt vom übrigen Einkommen und zu niedrigeren Tarifen.
- Wer die Rente beziehen möchte, sollte sich gut überlegen, ob ein Einkauf in die Pensionskasse aus steuerlichen Gründen Sinn macht. Die Rente muss dereinst vollumfänglich als Einkommen versteuert werden.
- Klären Sie ab, ob die Hinterbliebenen durch den Einkauf von höheren Leistungen profitieren. Konkubinatspartner etwa gehen bei vielen Pensionskassen leer aus.
- Berücksichtigen Sie die finanzielle Situation der PK. Bei Kassen mit einer Unterdeckung besteht die Gefahr, dass Sie einen Teil Ihres Altersguthabens verlieren.
- Zahlen Sie den Einkaufsbetrag verteilt über mehrere Jahre ein. So sparen Sie mehr Steuern als bei einer einmaligen Zahlung.
- Zahlen Sie kein Geld in die PK ein, das Sie in den nächsten drei Jahren wieder in Kapitalform beziehen möchten.
- Wer bereits PK-Geld für Wohneigentum bezogen hat, sollte sich noch dieses Jahr einkaufen. Ab 2006 sind Einkäufe erst wieder möglich, nachdem der Vorbezug zurückbezahlt wurde (siehe Seite 34).
14. Dezember 2005 | Philipp Lütscher