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Sein Arzt verschrieb ihm die Fettwegpille Reductil ohne vorher abzuklären, ob die Kasse die 600 Franken teure Behandlung bezahlt. Patient Widrig wehrte sich zu Recht.
Stolze 110 Kilos wog Hanspeter Widrig bei einer Körpergrösse von 1,71 Meter. Während rund zwei Jahren schluckte der Patient die Fettwegpille Xenical und versuchte, einen strikten Diätplan einzuhalten. Bei dem Übergewicht kam die Krankenkasse für die Behandlung auf.
Aber Widrig wurde auf die Dauer hart geprüft. «Ich bekam immer mehr Mühe mit der Disziplin und der Erfolg blieb aus», berichtet der 45-Jährige. Da kam ihm der Vorschlag seines Hausarztes gerade recht: ein Wechsel von Xenical auf Reductil, ein Medikament, das den Appetit zügelt.
Davon erhoffte sich Widrig viel: «Diese Fettwegpille wirkt im Kopf und nicht im Magen wie Xenical.» Die Grundversicherung würde auch diese Behandlung bezahlen, habe ihm der Hausarzt mitgeteilt. Das sei «kein Problem».
Der Arzt bleibt hartnäckig - sein Patient aber auch
Doch drei Monate später kam für Patient Widrig das böse Erwachen: Als er die erste Rechnung der Reductil-Behandlung seiner Krankenkasse Helsana einreichte, kam sie postwendend zurück: Reductil sei ein «nichtpflichtiges Medikament», schrieb ihm die Kasse.
Die Behandlung in der Höhe von über 600 Franken müsse er selber bezahlen.
Widrig liess sich aber nicht einschüchtern und bezahlte die Rechnung nicht. «Hätte mir der Hausarzt gesagt, ich müsste Reductil selber bezahlen - ich hätte das Medikament nie gewechselt.»
Widrig bekommt von Fachleuten Recht. Andreas Inwyler, Rechtsberater beim Gesundheitstipp, sagt: «Ein Arzt muss seinen Patienten über sämtliche Konsequenzen einer Behandlung aufklären. Und dazu gehört auch, ob die Krankenkasse bezahlt oder nicht.» Der Arzt müsse entweder selber informieren oder seine Patienten an die Krankenkasse verweisen.
Doch Widrigs Hausarzt liess nicht locker. Zuerst bot seine Mitarbeiterin Widrig telefonisch an, die Rechnung auf Xenical umzuschreiben - dann nämlich hätte wieder die Krankenkasse die Rechnung bezahlen müssen. Der Patient lehnte dies ab.
In einem zweiten Anlauf versprach der Arzt, die Kosten für das Medikament auf rund 450 Franken zu reduzieren. Doch auch auf diesen Handel liess sich Widrig nicht ein.
Auf Anfrage schreibt Widrigs Hausarzt dem Gesundheitstipp, er hätte dem Patienten «wohl» gesagt, es sei möglich, dass die Krankenkasse das Medikament bezahlt, wenn man eine entsprechende Anfrage stelle: «Diese Anfrage habe ich nicht gestellt, das war sicher ein Fehler», gibt der Mediziner zu. Zum Umschreiben der Rechnung auf Xenical wollte er keine Stellung nehmen. Doch erliess er schliesslich Widrig die Kosten.
Kassenpflichtige Pillen: Infos findet man im Internet
Patient Widrig ist also mit einem blauen Auge davongekommen. Doch Patienten können sich vor solch unangenehmen Situationen vorsehen. Jurist Inwyler rät: «Klären Sie vor jeder Behandlung selber bei Ihrer Kasse ab, ob sie die Kosten übernimmt.» Bei grösseren Behandlungen und Spitalaufenthalten geben die Kassen meist eine schriftliche Kostengutsprache. Infos gibt es auch im Internet:
- Kassenpflichtige Behandlungen findet man unter www.admin. ch/ch/d/sr/c832_112_31.html.
- Kassenpflichtige Medikamente sind auf der Spezialitätenliste nachzusehen unter www.bag.admin.ch/ kv/gesetze/sl/d.
Buchtipp
Alles zum Thema lesen Sie im K-Tipp-Ratgeber «Krankenkasse: Das Beste daraus machen». Bestellmöglichkeit auf Seite 9.
Darüber muss Sie der Arzt informieren:
- Risiken der Untersuchungsmethoden (z.B. Röntgen)
- Art der Krankheit, Diagnose
- Heilungsverlauf und -aussichten
- Alle möglichen Behandlungswege
- Risiken der Behandlung
- Kosten der Behandlung
- Kassenpflicht der Behandlung
07. Dezember 2005 | Tobias Frey
