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Artikel | K-Tipp 19/2005

Geheime Gutachten gegen Geschädigte

Patientendaten stehen unter strengem Schutz. Doch bei Gutachten wollen Versicherungen und einige Ärzte nichts vom Datenschutz wissen. Nun stehen sie vor Gericht.

Die Verhandlung findet am 1. Dezember statt. Die Angeklagten sind aufgefordert, vor der Einzelrichterin im Gerichtshaus St. Gallen zu erscheinen.



Angeschuldigt sind der Medizinprofessor William Castro vom orthopädischen Forschungsinstitut im deutschen Münster sowie zwei Mitarbeiter der Winterthur Versicherung - und zwar wegen Verletzung des ärztlichen Berufsgeheimnisses und Widerhandlung gegen das Datenschutzgesetz. Die Anklage fordert Bussen zwischen 2000 und 4000 Franken.



Angefangen hat es mit einem Autounfall. Reto Künzle (Name geändert) wurde als Beifahrer in einem Lieferwagen von einer Autofahrerin von hinten gerammt und leidet seither an einem Schleudertrauma. Die Suva zahlt ihm eine Rente, weil er nur noch zu rund 70 Prozent erwerbsfähig ist.



Die Suva hat aber das Recht, dieses Geld via den so genannten Regress bei der Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin einzutreiben - und das ist die Winterthur. Aus diesem Grund durfte die Suva der Winterthur die gesamten medizinischen Akten (Unfallrapporte, Arztzeugnisse, Spitalberichte, radiologische Befunde usw.) schicken.





Hinter dem Rücken des Opfers



Die Winterthur wollte jedoch nicht unbesehen zahlen, sondern schickte die Suva-Akten an den Schleudertrauma-Spezialisten Castro und bestellte bei ihm ein Gutachten. Castro sollte abklären, ob allenfalls zwei frühere Unfälle von Reto Künzle mehrheitlich an den jetzigen Beschwerden schuld seien. Wenn dem so wäre, könnte die Winterthur die Regresszahlung an die Suva in diesem Fall verweigern.



Der springende Punkt: Die jetzt angeklagten Winterthur-Mitarbeiter verschickten die Suva-Akten und bestellten das Gutachten hinter dem Rücken des Unfallopfers und seines Anwalts - ohne Einwilligung, ohne Information. Und sie leiteten das fertige Gutachten direkt an die Suva weiter. Deswegen ist auch Gutachter Castro angeklagt: Er hatte nicht nachfragt, ob eine Einwilligung des Patienten vorlag.



Für Unfallopfer ist dieses heimliche Vorgehen mehrfach nachteilig:

1. Die Wahl eines möglichst objektiven Gutachters ist für den Geschädigten entscheidend. Viele Gutachter sind für ihre versicherungsfreundliche Grundeinstellung - gerade gegenüber dem medizinisch schwer fassbaren Schleudertrauma - bekannt. Kann der Patient bei der Wahl nicht mitreden, werden sich Versicherungen noch so gerne für denjenigen Gutachter entscheiden, von dem sie annehmen dürfen, dass er in ihrem Sinn «urteilt».





«Winterthur hält sich nicht an Vorgaben»



Das war bei Castro der Fall. Er bestätigt im Gutachten seine in der Branche bekannte Meinung, dass «eine unfallbedingte Distorsion der Halswirbelsäule in der Regel innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall ausheilt» - und deswegen sei auch bei Reto Künzle ein Schleudertrauma «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschliessen».

2. «Heimliche» Gutachten sind immer Aktengutachten, der Experte sieht nur die Unterlagen, aber nicht den Patienten. Solche Beurteilungen sind in der Regel wenig fundiert.

3. Der Geschädigte kann zum Gutachten keine Stellung nehmen.

4. Das Wichtigste ist aber: Fällt das Gutachten für die Versicherung positiv aus (wie im Fall Künzle), wird sie es gerne ins Feld führen, um das Zahlungsbegehren abzuschmettern. Fällt es jedoch zu Gunsten des Versicherten aus, sodass die Versicherung in der Pflicht steht, kann die Versicherung das «negative» Gutachten einfach in der Schublade versenken.



Was den Betroffenen Reto Künzle und seinen Anwalt besonders nervt: In der Zwischenzeit hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte in einem Merkblatt empfohlen, in solchen Fällen die Patienten über die Einholung eines Gutachtens zu informieren. Die Winterthur lässt das aber kalt. In einem internen Papier vom Februar 2004 heisst es: «Die Winterthur hält sich nicht an die Vorgaben des Merkblattes.» Auch der Versicherungsverband lehne sie ab.



Die Winterthur nimmt zum laufenden Verfahren keine Stellung. Sie schreibt aber dem K-Tipp: «Sie können davon ausgehen, dass Mitarbeiter der Winterthur vorher abklären, ob ihre Handlungen rechtens sind.»



Damit müssen nun die Gerichte entscheiden, ob Aktengutachten durch Aussenstehende ohne Einwilligung des Betroffenen legal sind oder den Datenschutz verletzen. Der Ausgang ist ungewiss: Zwei Rechtsprofessoren vertreten in ihren Expertisen zum Thema diametral entgegengesetzte Meinungen.



Sicher ist nur: Die auf die Vertretung von Unfallopfern und Geschädigten spezialisierten Anwälte wollen mit ihren Klagen erreichen, dass der Sachverhalt gerichtlich geklärt wird. Deshalb sind auch andernorts Verfahren hängig.





Gutachten gegen die eigene Patientin



In Zürich zum Beispiel läuft seit dem 20. Oktober eine Strafuntersuchung gegen Professor Bogdan Radanov vom Schmerzzentrum der Zürcher Schulthess-Klinik. Er soll über eine Patientin, die zu ihm für eine medizinische Behandlung gekommen war, ohne ihr Wissen ein Gutachten für die La-Suisse-Versicherung angefertigt haben. Radanov will dazu keine Stellung nehmen.



In Bern stehen Anfang Dezember eine Ärztin und Angestellte der Allianz-Versicherung vor Gericht. Klägerin ist eine Frau, die von einem Autofahrer gerammt wurde, der bei der Allianz haftpflichtversichert ist. Die Frau bezieht zwar schon eine Rente der Suva und der staatlichen Invalidenversicherung IV - trotzdem hat die Allianz ihre medizinischen Akten einer externen Ärztin zur Beurteilung vorgelegt. Die Patientin wurde über die Bestellung des Gutachtens nicht informiert.







Unbedingt einen spezialisierten Anwalt suchen!



Für Unfallopfer und Geschädigte ist es wichtig, dass sie von einem spezialisierten Anwalt oder einer spezialisierten Anwältin vertreten werden. Diese können beispielsweise bei der Wahl des Gutachters helfen und über den richtigen Umgang mit Gutachtern aufklären.



Eine gute Anlaufstelle ist dafür die Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten, Werdstrasse 36, 8004 Zürich, Tel. 0800 707 277 (gratis), www.rechtsberatung-up.ch.



Derzeit sind etwa 50 Juristinnen und Juristen aus den Regionen Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich in der Beratung aktiv. Die meisten von ihnen sind Anwälte, die schwergewichtig im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht arbeiten. Die Beraterinnen und Berater informieren Sie, welche Versicherungsleistungen Ihnen zustehen. Sie prüfen, ob weitere medizinische Abklärungen nötig sind. Sie begutachten Entschädigungsangebote von Versicherungen. Sie zeigen Ihnen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen, und vermitteln Ihnen auf Wunsch kompetente Anwältinnen und Anwälte in der ganzen Deutschschweiz.



Das Sekretariat reserviert Ihnen einen Beratungstermin. Für eine Beratung von rund 45 Minuten werden Ihnen 80 Franken verrechnet.

16. November 2005 | Ernst Meierhofer - ernst.meierhofer@ktipp.ch


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Geheime Gutachten gegen Geschädigte
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Kommentare (7)

 
  • opfer | 03.08.2008, 14:39

    Moralisch Krank

    wenn ein mediziner sich dazu verwendet (aus Geldgier )hinter dem
    rücken der patienten "medizinische Gutachten "zu
    erstellen ohne dass der geschädigte davon in kenntnis gesetzt
    wird oder ist ,in diesem falle "Prof.Dr,med.William Castro
    Minden"bezeichne ich dieses vorgehen als moralisch krank ,solche
    mediziner braucht die gesellschaft nicht ! Ein Berrufsverbot ist das
    mindeste ! siehe rubrik
  • opfer | 02.08.2008, 13:45

    geheime gutachten und deren folgen

    wieso gibt es überhaupt geheime gutachten ? diese sind nur
    dienlich um die patienten um ihr recht zu betrügen. wenn
    gutachter nicht gemeinsam ausgesucht werden können ist es immer
    zu ungunsten des patienten.Diese schiene hat sistem.Da werden arzt
    zeugnisse nicht herbei gezogen ,da werden ganze med.unterlagen nur
    teilweise weiter gegeben ,da werden dokumente und röngenbilder
    "verloren"und alles immer schön zum ziel dem patienten
    keine leistungen erbringen zu können oder müssen.
    Daher gibts diese "GMBH oder AG"wo arzte nur für die
    versicherungen "tätig"sind um für die
    versicherungen oder auch IV günstige ausgangslagen zu
    "erarbeiten"damit leistungen nicht erbracht werden
    müssen.Da bedient man sich "zwielichter"Buden auch bis
    nach deutschland (siehe Prof.Dr.Castro Minden Deutschland) um die
    unfallfolgen herunter zu spielen.Oder definitif ab zu schmettern.Es
    grassiert in der schweiz den mentor "dass wenn man bei der MEDAS
    am morgen krank eintritt ,kommt man am abend "kern
    gesund"heraus ,natürich mit einem gutachten ..dass direkt
    der versicherung oder IV zugestellt wird dass ganz sicher den
    gesundheits zustand des vorher angeschlagenen Patienten
    entgegensteht.Also mit wenig worten 100% arbeitfähig.Und wenn
    dann der patient ein problem hat ,dann hat er dieses problem selber
    verursacht./"Zitat Zürich versicherung"
    Egal wie sie immer heissen mögen die namen der versicherungen
    sind austauschbar .Es ist das sistem dass angewendet wird um
    angeschlagene und kranke menschen keine versicherungs leistungen zu
    erbringen.Sie sollen am besten selbstmord begehen,oder beim staat
    sozialhilfe beantragen ,dann hat man sie los.Die versicherungen
    können dann noch mehr gewinne einfahren,und dies ist
    schlussendlich auch das ziel,dafür hat man ganze etagen von
    mitarbeitern Tätern zusammen gestellt die zur anfgabe haben
    "berechtigte leistungen von geschädigten nicht zu
    bezahlen.Diese "lausbuben" vergehen sich im grossen stil an
    geschädigten.Also an genau diesen menschen die Hilfe und
    unterstützung benötigen.Man vergeht sich bewusst an
    hilfsbedürftige.Es ist nicht viel anders als vor einem halben
    jahrhundert ,da hat man hilfsbedürftige bei seite geschafft
    ,heute schafft man sie auch beiseite ganz langsam und auf
    raten.Vielleicht überlegt sich der leser wieviel leid man da
    erzeugt und ganze familien ins verderben bringt.
    schöne heile schweiz danke diesen übeltätern.mit mir
    aber nicht.
    opfer
  • Patient | 02.08.2008, 09:20

    http://groups.google.de/group/medas-bern-susanne-habicht-u-peter-schlapbach?hl=de

    Liebe BetroffeneDie Fehlerhaftigkeit der Zeugnisse in Ihrem (MEDAS
    Gutachten) zu enthüllen, dessen Falschheit offenkundig - objektiv
    falsch sind, auf welche sich Ihre Versicherung dennoch abstützt,
    welche die MEDAS mit ihren Ärzte  - im Auftrag der
    Versicherung erledigt hat, sind unbeantwortet geblieben und Sie
    können deswegen nicht bewältigt werden. Hauptgründe
    sind vielen offenen Fragen bezüglich der unkorrekten Leitbilder.
    Keiner will es wahrhaben, dass unfair abklärt wird, wegschauen,
    damit der Weg frei bleibt um darüber hinweg handeln zu
    können, dem ist man hier in der Schweiz anscheinend völlig
    ausgeliefert.Die Versicherung hat nun mal ein günstiges
    Gutachten, die werden davon nicht so schnell abrücken. Eigentlich
    sind Sie auf der Gewinnerseite, egal was Sie tun, verlieren
    können Sie nichts, weniger als nichts geht wohl nicht, das zu
    begreifen dauert normalerweise eine gewisse Zeit.Ich empfehle darum
    unbedingt Namen der fehlbaren Ärzte, Gutachter usw. zu nennen,
    damit können wenigstens zukünftige unschuldiger Opfer von
    denen geschützt werden.  Es gibt jeden Tag neue, unser
    Kollegenkreis wird immer grösser. Wenn Sie Fragen stellen, beim
    Arzt welcher das zu verantworten hat, wird er Ihnen mit Sicherheit die
    Fragen nicht vollständig beantworten. Grund und Voraussetzungen
    für zivilrechtliche Konsequenzen: „der Aufbau ist unklar, die
    Fragen wurden nicht vollständig beantwortet.“Weitere
    Informationen oder Dateien zum kopieren für den eigenen Gebrauch
    befinden sich im Internet, die Dateien können Sie hochladen.Gehen
    Sie zuerst auf: http://ch.msn.com/WEB Suche:
    PatientenbetrugÖffnen SieMEDAS Bern Susanne Habicht u. Peter
    Schlapbach Google GroupsViel Vergnügen
  • hwaeg | 01.08.2008, 16:10

    Gutachten stelle ich allgemein in Frage

    Da ich selbst betroffen bin und einem Gutachten ausgesetzt war, denke
    ich wird hier nicht viel daraus entstehen, da Versicherungen den noch
    tun was Sie wollen.
    Ich hatte 2002 und 2007 jeweils ein Auffahrunfall, daraus resultierte,
    das meine Frau zu 100% Invalid ist da Sie wegen 3 Hirnschlägen 3
    Monate nach dem Unfall Ihr Gedächtnis verlor, heute sind wir
    getrennt da Sie mich nicht mehr erkannte als Ehemann.
    Bei mir fingen die Beschwerden kurz nach dem Unfall an, machte jedoch
    den Fehler nicht gleich dem Arzt davon zu erzählen, obwohl ich
    fast Wöchentlich in der Arztpraxis war.
    Mein Leidensweg begann direkt nach dem Unfall, für die Zeit nach
    dem Unfall habe ich keine Erinnerung mehr, auch Heute. Es ist als
    hätte ich eine lange Zeit Vergessen.
    7 Lange Jahre kämpfe ich nun gegen die Mühlen der
    Versicherungen und dennoch habe ich bis heute keinerlei
    Taggeldzahlungen von meiner UVG oder KVG erhalten wurde stehst als
    Simulant dargestellt.
    Zwischenzeitlich haben 6 Ärzte ein Schleudertrauma Diagnostiziert
    jedoch die Versicherung stütz sich auf eine Beurteilung einer
    Klinik die sich Medizinisch gerade mal 10 Minuten mit mir befasste.
    Nun Anfangs 2008 wurde auf mein Drängen hin endlich ein MRI
    gemacht und man fand Diskushöhenminderung C2/3 bis C6/7 mit
    Osteochondrose, Unkarthrose und Diskushernien C3/4 bis C6/7 und zwei
    gedehnte Arterien am Hals, dazu ein defekter Nerv im Bein. Im
    März hatte ich dann eine Begutachtung durch die IV und nach
    Aussage der MEDAS bin ich für leichte bis mittelschwere Arbeiten
    zu 100% Arbeitsfähig.
    Jedoch das Gutachten war eine Lachnummer, 19 Fehler habe ich insgesamt
    gefunden. Angefangen beim Datum wo Sie schreiben ich wäre im Mai
    2005 erstmals in Behandlung gegangen, dabei stehe ich seit 2001 unter
    Ärztlicher Betreuung was auch die Akte bestätigt. Im
    weiteren wurde geschrieben das man bezweifle das ich meine Medikamente
    einnehme und zwei Seiten weiter steht das Sie vermuten das ich meine
    Medikamente Überdossiere ebenfalls erwähnt man praktisch
    nichts von meinen Beschwerden sondern Beschränkt sich auf den
    oben erwähnten Bericht die Ebenfalls die Versicherung deckt.
    Mein Anästhesist der mir zurzeit Infiltrationen mach schätzt
    meine Arbeitsfähigkeit auf max. 50% bei gutem Heilungsverlauf was
    er aber bezweifle und eher 10-20% als Realistisch ansehe.
    Ebenfalls der Spital der mich Behandelt hält fest das ich ein
    Ganzkörperschmerzsyndrom habe und neben meinen erwähnten
    Beschwerden zusätzlich einen defekten Nerv am Bein feststellten.
    Im Juni wurde gerade eine Verfügung erlassen worin steht:
    Der Artikel 4 ATSG wurde anerkannt, wobei Sie betreff der
    Körperschädigung folgendes Formulieren:
    „dass der natürliche Kausalzusammenhang zwischen der aktuellen
    vorliegenden Gesundheitsschädigung und dem Ereignis vom ……….
    nicht überwiegend wahrscheinlich ist.“
    Ich finde es Himmeltraurig das meine ganze Familie betreff der
    Solidarität der Medas gegenüber IV und Versicherungen leiden
    muss. Somit wird der Geschädigte in vieler Hinsicht mehrmals
    bestraft und der Verursacher wie Versicherungen lachen sich ins
    Fäustchen wenn Ihre Rechnung aufgeht, jedoch nicht immer sitzen
    Sie am Längeren Hebel.
    Es soll wohl auch so sein das Begutachter Partei ergreifen da es doch
    um viel Geld geht und Sie Ihre Gutachten auch weiterhin für
    Versicherungen und IV Tätigen möchten da ja dies die
    Haupteinnahmen sind.
    Ich Persönlich finde es ebenfalls eine Frechheit für 2
    Stunden Gutachten 9000.- Franken zu kassieren, obwohl mein Gutachten
    hätte 6 Stunden dauern sollen laut Leitblatt!
    Das allerbeste war der Schlusssatz des Gutachtens: „Die Prognose
    bezüglich Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit ist
    ungünstig“ man sehe die Erläuterung 100% Arbeitsfähig
    oben
    Bei mir hat das Gutachten Auswirkungen die mich einfach 1 Jahr
    zurück werfen und mein Leidensweg andauert. Für was macht
    man überhaupt Versicherungen?
    Ich hatte Unfalltaggeld und Krankentaggeld wie eine Kollektive
    Lebensversicherung abgeschlossen da ich Selbstständig war.
    Ebenfalls Unfallverursacher deren Versicherung Blockt wie auch meine
    Autoinsassenversicherung, wo soll das Hinführen?
    Warum darf heute keine Begleitperson zu dem Gutachten zur Beobachtung
    mitgeführt werden, sollte nicht etwas verborgen werden wäre
    das sicherlich keine Behinderung für die Untersuchung und es
    wäre heute noch erlaubt.
    Ich war mit meiner Begutachtung mehr als unzufrieden, da ich nicht als
    Mensch betrachtet wurde sondern wie ein Stück Vieh das keine
    Berechtigung hat anständig zu Leben, als wäre ich selbst
    schuld an meiner Gesundheit. Es wird nicht auf ein Hausarzt
    gehört der einem vielleicht mehrere Jahre betreute und den
    Leidensweg sicherlich genauer kennt als ein Arzt der mich 15 Min.
    Untersucht und dabei ein schäbiges Grinsen auf den Lippen hat,
    ich würde mir echt wünschen das diesen sogenannten
    Speziallisten das selbe passieren würde damit Sie einer Erfahrung
    reicher wären! Ich möchte sehen wie die hochgesteckten
    Herren sich verhalten wenn Sie auf einen Schlag vom Sozialamt
    unterstützt werden und sich nichts mehr leisten können trotz
    Unschuld.
    Ich würde mir wünschen das auch die Gutachter etwas
    Menschlicher Beurteilen würden und nicht nur den Finanziellen
    Hintergrund sehen sondern auch des Menschen Leid.
    Ich werde meinen Kampf sicherlich nicht freiwillig aufgeben, da ich
    für mich weiss was Sache ist und dies auch 6 Ärzte
    bestätigten wie auch die IV vor 2 Jahren mich zu 50%
    Erwerbsunfähig Einstufte.
    Ich denke man sollte an sich selbst Glauben und solche Gutachten
    anfechten da die Wahrheitsfindung nicht in Lügen zu suchen sind.

    Gruss ein Betroffener
  • Patient | 28.07.2008, 20:33

    Herr Prof. Hans Ulrich Fisch, Sie haben unerschrocken gehandelt

    KÄGI & Partner AG
    Obfelderstrasse 41a
    8910 Affoltern a.A.

    Prof. Hans Ulrich Fisch
    SMAB AG
    Effingerstrasse 55
    3012 Bern

    Affoltern a.A. / 17.07.08 / KAA

    Betrifft: Gutachten - UVG-Fall - ELK/00-111.267 (MEDAS Bern)

    Sehr geehrter Herr Prof. Hans Ulrich Fisch

    Als Vorgesetzter Professor haben Sie bis jetzt unerschrocken - mit
    Funkstille gehandelt!

    Der Gutachter erfüllt eine Schlüsselfunktion bei der
    Wahrheitsfindung in kontradiktorischen Auseinandersetzungen. Bei
    fehlerhaften Gutachten ist es möglich, dass der Experte sich
    einer zivilrechtlichen Haftung gegenübersieht-, im Extremfall
    kann eine Expertise sogar zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit
    führen. Eine solche Verwicklung des Experten als Angeschuldigter
    in einem Strafverfahren wegen der Abgabe eines falschen Gutachtens
    gemäss Art. 307 StG.a3 ist die schlimmste Konsequenz eines
    Expertenmandates.

    Wir werfen Ihnen Manipulation, Kooperation, Machtmissbrauch und
    Untätigkeit vor, weil Sie die Fehlerhaftigkeit von Herrn Dr.
    Ludwig Edingers Zeugnis (Beilage) hätten enthüllen
    müssen, dessen Falschheit offenkundig - objektiv falsch ist. Er
    hat nach seiner Untersuchung vom 02.09.04 willentlich etwas
    zusammenfantasiert und trägt etwas anderes vor, als er
    tatsächlich festgestellt hat, dabei lokalisieren wir ihn als
    blinder Befehlsempfänger und Sie als Macher, darum bitten wir
    Sie, diese schiefe Konstruktion nachvollziehbar zu machen.

    Nimmt ein Sachverständiger einen Gutachterauftrag an, muss er ihn
    auch richtig erfüllen können, hier besteht Handlungsbedarf.
    Um mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten
    wir gemeinsam, schnellstmöglich eine Drittmeinung einholen. Uns
    geht es primär darum, Sie von allen pendenten
    Unregelmässigkeiten und Vorwürfen zu befreien.

    Vorschlag / Angebot betreffend - Abklärungen zwecks
    Überprüfung von Wahrheitsfindungen:

    1. Verband Bernischer Psychologinnen und Psychologen (VBT)

    2. Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)

    3. Berufsordnungskommission (BOK)
    Ein Gutachten ist im Sinne des Gesetzes falsch, wenn es objektiv
    unrichtig ist, d.h. es muss ein objektiver Widerspruch zur Wahrheit
    bestehen.

    4. Um dem Anspruch der Wahrheit gerecht zu werden, müssen die
    Untersuchungen fachärztlich durchgeführt worden sein.

    5. Ein Gutachten ist zum Beispiel dann falsch, weil
    unvollständig, wenn der Auftraggeber dem Gutachter nicht alle
    Fakten, Unterlagen etc. zur Verfügung stellt.

    6. Der Gutachter hat die Pflicht, sich um Einsicht in alle
    verfügbaren Unterlagen zu bemühen. Nimmt der Experte
    billigend diese Unvollständigkeit in Kauf, im Wissen, dass
    dadurch seine Erkenntnis verändert wird, macht er sich strafbar.

    7. Weitere Fehler können bei der Erstellung selber auftreten.
    Angaben, die im Wider-spruch zu der Aktenlage stehen, führen
    ebenso zu einem unrichtigen Gutachten wie eine fehlerhafte Anamnese.
    Diese Fehler können z.B. darin liegen, dass ein Verunfallter
    Angaben macht, die den Angaben aus den Akten widersprechen, und der
    Gutachter diesen Widerspruch nicht versucht aufzuklären.

    8. Er darf sich nicht auf die Äusserungen des Verunfallten
    verlassen und auf Grundlage dessen eine Fremdanamnese stellen, sondern
    muss sich bei dem Verunfallten oder Auftraggeber um Klärung
    bemühen.

    9. Auch eine nicht adäquate Zusammenfassung stellt ein
    unvollständiges, allenfalls gar falsches Gutachten dar.

    10. Das Gutachten ist nicht schlüssig, wenn die logische
    Greifbarkeit generell nicht vorhanden ist. Dies ist beispielsweise der
    Fall, wenn die Beantwortung der gestellten Fragen nicht mit der
    Anamnese, den Befunden und den Akteninhalten übereinstimmt.

    11. Sind die Antworten in sich widersprüchlich, liegt ebenfalls
    ein falsches Gutachten vor.

    12. Ist der Aufbau unklar, werden die Fragen nicht vollständig
    beantwortet, so handelt es sich allenfalls um die Voraussetzungen
    für eine zivilrechtliche Konsequenz.

    13.
    Sollten wir über den Methodenstreit danach immer noch zu keiner
    Einigung finden, wäre da auch noch die Gesundheits- und
    Fürsorgedirektion. Diese Amtsstelle könnte dazu führen:
    "Ermittlungen zu Ihren wirklichen Aktivitäten bei oder
    für die MEDAS, als Direktor der Psychiatrische Poliklinik vom
    Insel- Universitätsspital Bern, abzuklären".

    Mit freundlichen Grüssen
    Kägi & Partner AG


    Kägi Armando

    PS:
    Zur Vervollständigung meiner Akten (Armando Kägi) bitte ich
    Sie, mir Ihre kompletten Un-terlagen zu senden. Dies betrifft sowohl
    elektronische wie auch auf Papier gespeicherte Da-ten. Erklären
    Sie mir bitte schriftlich, dass es sich dabei um eine
    vollständige Zusammenstellung aller über mich, vorhandenen
    Daten handelt. Dies betrifft insbesondere: „Zuweisungen an Ihren
    Mitarbeiter oder Beauftragten (Oberarzt Neurologie Dr. Ludwig Edinger
    MEDAS) und Ihre erhaltenen Zuweisungen der einweisenden Ärztin
    (Dr. Susanne Habicht MEDAS), inklusive aller Zusatzangaben und Notizen
    bezüglich Wünschen betreffend
    Gesundheitszustandsüberprüfung…
  • Patient | 24.07.2008, 19:39

    Dr. Filz und Ihre Verbündeten

    Betrifft: Gutachten - UVG-Fall - ELK/00-111.267 (MEDAS Bern)

    Sehr geehrter Herr Prof. Hans Ulrich Fisch

    Ihrem ehemaligen Mitarbeiter „Herr Dr. med. Peter Schlapbach“ werfen
    wir Patientenbetrug vor, weil bei der MEDAS Bern nicht seriös
    abgeklärt wurde. Vorliegenden Falls dienten die
    Teilabklärungen von Herr Dr. med. Peter Schlapbach im Auftrag der
    MEDAS offensichtlich nicht dem Zweck einer umfassenden Abklärung,
    sondern dazu, die bereits festsehende ablehnende Haltung von Frau
    Susanne Habicht MEDAS Bern, zu bestätigen.

    Daraus entsteht sodann der Vorwurf, dass absichtlich nicht
    sorgfältig abgeklärt und untersucht und geröngt wurde.
    Herr Dr. med. Peter Schlapbach hat offensichtlich bewusst, auf
    unvollständige Akten abgestellt und die notwendigen
    Abklärungen nicht vorgenommen, nur um über den bestehenden
    Gesundheitsschaden nichts berichten zu müssen.

    Um sich seiner Verantwortung zu entziehen behauptet Herr Dr. med.
    Schlapbach Peter:

    „er hätte in einer Vereinbarung mit (der MEDAS) unterschreiben
    müssen, dass er als angestellter Arzt oder beauftragter
    medizinischer Gutachter - Konsiliararzt MEDAS - direkte Anfragen von
    seinen Patienten nicht beantworten dürfe, diesbezügliche
    Korrespondenzen müsse er jeweils der MEDAS „Chefarzt: Herr Prof.
    Hans Jakob Peter, verstorben“ zustellen, dazu habe er sich schriftlich
    verpflichten müssen um überhaupt als Arzt (bei der MEDAS)
    Aufträge zu erhalten. Wir können das aber kaum glauben, dass
    diese Vorgaben: „Spitalwegweiser oder Leitmotiv vom Inselspital Bern
    (MEDAS) für ihre Ärzte und Gutachter sein sollen“. Weil,
    Gesellschaften bei denen so etwas geduldet würde, als moralisch
    krank zu bezeichnen wären (sehen Sie dazu: Dr. Schalpbach‘s
    Aussage vor dem Bezirksgericht in Affoltern).“

    Dies wäre auch ein grosser Wiederspruch mit dem WEB auftritt, der
    MEDAS Homepage, wir erlauben uns darum bei Ihnen Herr Prof. Hans
    Ulrich Fisch direkt nachzufragen, um seine vor Gericht gemachte
    Aussage von Ihnen persönlich auch noch bestätigen zu lassen
    und bitten Sie uns mitzuteilen, ob das wirklich zutrifft, gleichzeitig
    inwieweit Sie und Ihr Weggefährte Dr. Ludwig Edinger, für
    Ihre Dienstleistungen im Auftrag der MEDAS Bern, davon auch betroffen
    waren.

    Weil allerhand an Ihnen hängen bleibt und/oder grundsätzlich
    auch Sie als ehemaliger Direktor der Psychiatrischen Poliklinik vom
    Inselspital Bern (das Gutachten eingesehen und Sie sich mit den
    Schlussfolgerungen einverstanden erklärt haben), also als
    Mitunterzeichner mitverantwortlich sind, haben wir Zweifel an der
    Echtheit dieser Unterschrift (Seite 19 im Gutachten - UVG-Fall -
    ELK/00-111.267), darum bitten wir Sie: „die Echtheit Ihrer
    Unterschrift baldmöglichst noch zu bestätigen.

    Weitere Informationen zu diesem Thema befinden sich unter
    nachfolgendem LINK:

    Weiter auf:

    http://groups.google.de/group/medas-bern-susanne-habicht-u-peter-schla
    pbach?hl=de
  • Ha007 | 29.02.2008, 04:50

    SUVA und Winterthurer Datenschutz

    Die Anklage fordert 2000 bis 4000Franken.
    Viel zu wenig, zudem sollten fehlbare Aerzte mit Berufverbot geandet
    werden...
    Auf diese Art würden es die fehlbaren Mediziner sehr genau
    überlegen.Viel Erfolg,Ha 007
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