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Wer teilweise im Ausland lebt, müsste neu nach dem Willen der Billag auch während seiner Abwesenheit TV-Gebühren bezahlen.
Seit acht Jahren bezahlen Rudi und Angela Steinmann aus Langnau am Albis ZH teilweise keine Radio- und TV-Gebühren mehr. Der Grund: Wenn es in der Schweiz kalt wird, zieht das Rentnerehepaar für fünf Monate nach Teneriffa. Vorschriftsgemäss meldeten sie sich jeweils bei der Inkassostelle Billag vorher ab - genauso wie es die Billag bisher verlangte (saldo 19/03). Doch diesmal brachte ihnen das nichts. Obwohl Steinmanns belegten, dass sie für fünf Monate abwesend waren, verlangt die Billag neu Gebühren fürs ganze Jahr. Das kostet das Ehepaar zusätzlich Fr. 187.75. Rudi Steinmann: «Das Vorgehen der Billag ist unverschämt. Wir können nicht in Spanien sein und gleichzeitig hier in der Schweiz Radio hören oder fernsehen.»
Billag gibt den schwarzen Peter ans Bakom weiter
Dies ist kein Einzelfall: Die Billag verlangte von einem Thurgauer Paar, während seines mehrmonatigen Auslandaufenthalts sämtliche Radio- und TV-Apparate aus der Schweizer Wohnung zu entfernen. Erst dann sei es von der Gebührenpflicht befreit. Die verschärfte Praxis begründet die Billag mit einer Anweisung des Bundes. Dies bestätigt Silvia von Siebenthal vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom).
Wie viele Konsumenten von der härteren Gangart betroffen sind, kann Billag-Sprecher Jonny Kopp nicht sagen. Tatsache ist: Pro Jahr melden sich aus diversen Gründen 170 000 der 3 Millionen Gebührenzahler bei der Billag ab.
Die saldo-Rechtsberatung rät, der Billag bei mehrmonatiger Abwesenheit vorher mitzuteilen, ab wann das Radio- oder TV-Gerät nicht mehr benutzt wird, und für die Zeit der Abwesenheit keine Gebühren zu bezahlen. Billag-Sprecher Kopp vor zwei Jahren zu saldo: «Wer bei längerer Abwesenheit keine Gebühren zahlen will, muss sich vorher abmelden.» Seither wurden weder Gesetz noch Verordnung geändert.
09. November 2005 | Marc Meschenmoser
