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Ein Jurist aus Zürich habe ihm vor drei Jahren einige Ratschläge zum Erstellen seines letzten Willens erteilt, schrieb ein Mann aus dem Wallis. Aber irgendwie misstraue er dieser Auskunft. Sein Brief war an mich persönlich adressiert und endete mit einer Bitte: «Könnten Sie als erfahrener Fachmann das Testament nicht auch noch überprüfen und Ihre Meinung dazu äussern?»
Das Lob schmeichelte meiner Eitelkeit. Ich nahm also das Testament zur Hand. Da stand: «Da ich ledig bin und keine Kinder habe, muss ich keine Pflichtteile berücksichtigen. Daher enterbe ich alle meine Verwandten!» Dann folgte eine längere Anordnung, dass ein gewisses Berthy G. den Löwenanteil bekommen werde. Sein Jasskollege Seppi dürfe einen guten Tropfen aus dem Weinkeller holen usw. Das Dokument schloss mit Datum, Unterschrift und Ortschaft - alles picobello von Hand geschrieben.
Der Fall kam mir irgendwie bekannt vor. Ich antwortete dem Mann aus dem Wallis, das Testament sei korrekt. Der Jurist habe ihn offenbar gut beraten und es bestehe nicht der geringste Anlass, an dessen Fähigkeiten zu zweifeln.
Ich rühmte den Juristen aus Zürich in höchsten Tönen - mit gutem Grund: Ich kenne ihn nämlich. Er steht wie vor drei Jahren in Diensten der saldo-Rechtsberatung und heisst Hans Ruedi Schmid.
26. Oktober 2005 | Hans Ruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung