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Artikel | saldo 17/2005

"Es liegt nicht mehr drin, Haustiere zu erschiessen"

Katzen und Hunde sind für viele Jäger Freiwild. Dagegen regt sich jetzt Widerstand - auch aus Jägerkreisen.

Noch immer kann ich es nicht fassen», sagt Lilian Arnet aus Hochdorf LU. Neddy, ihr Appenzeller-Mischling, ist Mitte Juli im Wald von einem Jäger erschossen worden. Der Hund habe gewildert, verteidigt sich der Schütze Kurt W. Er ist Stadtpolizist in Luzern. Doch Arnet glaubt ihm kein Wort. «Neddy ist von vorne erschossen worden», sagt sie.

Der Jäger hatte den Kadaver heimlich verschwinden lassen. Zuerst behauptete er, den Hund nie gesehen zu haben. Doch die Tierbesitzerin liess nicht locker. Sie suchte den Wald ab und fand eine Blutlache. Erst als sie eine DNA-Analyse in Auftrag geben wollte, gab Kurt W. den Abschuss schliesslich zu. Die Hundehalterin hat den Schützen inzwischen angezeigt.

Ein bedauerlicher Einzelfall? Nein, glaubt Rahel Käser, Leiterin des Tierheims Paradiesli in Nidwalden: «Mir wurden schon drei angeschossene Hunde gemeldet.» In ihrer Gegend seien in letzter Zeit 16 Hunde verschwunden. Dass sie Opfer des Strassenverkehrs geworden sind, schliesst Käser aus. «Das hätten wir bestimmt erfahren.»

Karl Lüond, Chefredaktor der Fachzeitschrift «Jagd und Natur», weiss genau, wie des Jägers Herz schlägt, wenn er einen Hund in freier Wildbahn erblickt: «Ich verstehe jeden, den es im Schiessfinger juckt, wenn ein unbeaufsichtigter Hund sein Unwesen treibt», schreibt er in der Septembernummer. Weil er aber schlechte Presse so fürchtet «wie ein Loch im Kopf», fordert er von seinen Kameraden strikte Disziplin: «Ich bin mit Nachdruck der Meinung, dass es heute nicht mehr drinliegt, irgendwelche Haustiere im Wald zu erschiessen.»


«Feuer frei» erst nach schriftlicher Ermahnung

Die Rechtslage ist von Kanton zu Kanton verschieden. Laut der Luzerner Jagdverordnung dürfen Katzen, die im Wald angetroffen werden, abgeschossen werden. Im Aargau gilt dies nur für streunende Katzen, die sich 400 Meter vom nächsten Haus entfernt und mindestens 50 Meter innerhalb des Waldrandes aufhalten.

Im Kanton Zürich ist nur die Tötung von «verwilderten» Katzen zulässig. Und das auch nur in Waldungen, die mindestens 300 Meter vom nächsten Gebäude entfernt liegen. Zürcher Hunde, die beim Wildern ertappt werden, dürfen erst nach schriftlicher Ermahnung des Eigentümers abgeschossen werden.

«Die Abschussbestimmungen sind richtig und nötig», sagt Georg Brosi, Jagdverwalter im Kanton Graubünden. Denn die 1,2 Millionen Schweizer Katzen seien keine harmlosen Stubenhocker, sondern Raubtiere. Und der Zürcher Jagdschutzverein behauptet auf seiner Homepage, die Katzen würden jährlich rund fünf Millionen Vögeln den Garaus machen und «unbemerkt grossen Schaden» anrichten.


Jedes Jahr verschwinden 18 000 Katzen

Deshalb versuchen einige das Problem möglichst unbemerkt selber zu lösen. So geschehen im letzten Januar in Anglikon AG: «Ich habe gesehen, wie zehn Katzen erlegt worden sind», berichtet ein Augenzeuge.

Wie viele Hunde und Katzen in der Schweiz jedes Jahr Opfer der Weidmänner werden, ist unbekannt. Keiner der von saldo angefragten Jagdverwalter will eine Schätzung wagen. Gieri Bolliger, Anwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung für das Tier im Recht, spricht Klartext: «Wir gehen davon aus, dass die Zahl der getöteten Katzen vierstellig ist, vielleicht sogar fünfstellig.» Gestützt wird diese Schätzung durch Zahlen des Tierschutzverlages Zürich. Dieser betreibt unter http://vermisst.tierschutz.ch eine Datenbank, bei der vermisste Haustiere gemeldet werden können. Etwa 18 000 Katzen verschwinden jedes Jahr und tauchen nicht wieder auf, so Verwaltungsratspräsident Hanspaul Schellenberg.

Weil es für Abschüsse keine Meldepflicht gibt, existieren keine amtlichen Statistiken. Das sei auch gut so, sagt der Jagdverwalter eines grossen Kantons. «Wenn solche Zahlen öffentlich würden, gäbe es ein Riesengeschrei.»


Jagdverwalter fordert Meldepflicht bei Abschüssen

Der Luzerner Jagdverwalter Josef Muggli sieht das anders. Fälle wie die des abgeschossenen Appenzeller-Mischlings Neddy bereiten ihm Sorge. Er möchte das Gesetz so verschärfen, dass möglichst keine Haustiere mehr erlegt werden. Er ist auch dafür, dass eine Meldepflicht für abgeschossene Hunde und Katzen eingeführt wird.

26. Oktober 2005 | Franco Tonozzi


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