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Dank K-Geld: Die Winterthur-Versicherung zahlt einem Kunden mehrere tausend Franken Gebühren zurück.
Fondspolicen können sich für die Versicherten zu einem finanziellen Debakel und zu einem grossen Ärgernis entwickeln. Das zeigen die zahlreichen, zum Teil heftigen Reaktionen von Lesern auf den Artikel «Im Strudel der Geldvernichtungsmaschine» (K-Geld 3/05).
Versicherte liessen ihrem Frust freien Lauf, der Tenor war einhellig. «Der Kunde wird hier von einer renommierten Firma auf fast unglaubliche Art übers Ohr gehauen», schrieb etwa R. H. (Name der Redaktion bekannt), ein verärgerter Walliser Kunde, der Winterthur.
Der Ärger ist nachvollziehbar. Er gründet vor allem auf dem unverständlichen Mechanismus von Fondspolicen und auf den mangelhaften Informationen der Versicherungen.
Keine Infos, was bei sinkenden Kursen passiert
Fondspolicen kombinieren einen Sparprozess mit einer Risikoversicherung für den Todesfall. Der Sparanteil der Prämien wird in (Aktien-) Fonds investiert. Die Prämie für die Risikoversicherung wird jedoch Jahr für Jahr diesem Sparanteil entnommen, indem Fondsanteile verkauft werden.
Bei sinkenden Aktienkursen steigt die jährlich zu bezahlende Risikoprämie. Die Versicherung verkauft also mehr Fondsanteile. Dadurch beschleunigt sich der Wertverfall des Sparanteils.
Das hat zur Folge, dass die Risikoprämie weiter steigt und der Verkauf von Fondsanteilen ebenfalls weiter erhöht werden muss. Der Wert der Anlage nimmt rapide ab. In ihren Vertragsunterlagen weisen die meisten Versicherungen jedoch überhaupt nicht oder nur sehr allgemein und höchstens im Kleingedruckten auf diesen Mechanismus hin. Häufig zeigen sie beispielhaft, wie toll sich die Anlage bei steigenden Kursen entwickelt - sie verlieren jedoch kein Wort über die Entwicklung bei sinkenden Kursen.
Nicht einmal alle Mitarbeiter in den entsprechenden Abteilungen der Versicherer verstehen, wie eine Fondspolice genau funktioniert. Und auch längst nicht alle Versicherungsberater, die diese Produkte verkaufen, begreifen den Mechanismus.
Das sollte sich für R. H. im Nachhinein als Glück erweisen. Sein Winterthur-Versicherungsberater bestätigte ihm im März 1998 beim Abschluss der Police schriftlich: «Sie haben am Anfang einen einmaligen Abzug von 4 Prozent auf die Einlage, danach werden keine weiteren Kosten erhoben.»
R. H. kaufte also im März 1998 die Fondspolice mit einer Einmalprämie von Fr. 150 000.-. «Wenn eine namhafte Versicherung einen Wertanstieg in zehn Jahren auf 400 000 Franken prognostiziert, dann sagt man sich: "Das ist eine interessante Sache"», begründet der Laie in Finanzfragen seinen damaligen Kaufentscheid.
30 000 Franken Wertverlust innert einem Jahr
Die Fr. 150 000.- wurden wegen der Börsenkrise jedoch schnell weniger. Im März 2003 betrug der Wert der Fondsanteile noch Fr. 120 000.-. Im Juni 2004 nahm R. H. mit der Winterthur Kontakt auf, weil er den Sparanteil seiner Fondspolice in weniger riskante Fonds umschichten wollte. Er wurde jedoch mehrfach von einer Stelle zur nächsten verwiesen oder seine Schreiben wurden gar nicht erst beantwortet.
Sein Kommentar in einem dieser Schreiben an die Versicherung: «Man scheute beim Abschluss der Versicherung keinen Aufwand, um mir diese Fr. 150 000.- abzuknöpfen, aber seit der Unterschrift scheine ich für die Winterthur nicht mehr zu existieren.»
Erst auf Druck von K-Geld war die Winterthur bereit, R. H. entgegenzukommen. Die Versicherung erliess ihrem falsch informierten Kunden die Abschluss- und Verwaltungskosten in Höhe von Fr. 3787.-.
Sie schrieb: «Die im Brief gemachte Aussage (dass keine weiteren Kosten anfallen, die Red.) widerspricht den allgemeinen Bestimmungen und hätte so nicht gemacht werden dürfen.»
Die Versicherung verweigerte aber die Rückzahlung der Risikoprämien, weil «während der gesamten Laufzeit ein garantierter Todesfallschutz besteht und die Winterthur im Schadenfall ihren Verpflichtungen nachkommen muss».
R. H., der nichts mehr mit der Winterthur zu tun haben will, kaufte seine Police Ende September zurück und liess sich den Betrag von rund Fr. 147 000.- auszahlen. «Das ist Schadensbegrenzung», sagt er heute.
Fondspolicen
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12. Oktober 2005 | Philipp Lütscher
