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Artikel | Haus & Garten 4/2005

Schwafler und Schmeichler haben schlechte Karten

Beim Anstellungsgespräch geht es um die Wurst. Fünf Personalchefs und ein CEO von namhaften Firmen sagen, worauf es für sie dabei ankommt.

Jobsicherheit bis zur Pension ist passé. Unzufriedene Arbeitnehmer und solche mit unklarer Stellenperspektive sollten deshalb den Jobwechsel bewusst als Karriere-Instrument einsetzen.

Die wichtigste zu beachtende Bewerbungsregel: «Den bisherigen Job erst kündigen, wenn man den neuen Arbeitsvertrag in der Tasche hat», rät Urs Keim von der Personalberatungsfirma DBM.

Die erste Hürde zum neuen Job ist die schriftliche Bewerbung - meist auf eine Stellenanzeige in der Zeitung oder in einer Internet-jobbörse. Moderner und spontaner als Dossiers per Post sind elektronische Bewerbungen - sie sind jedoch nicht überall erwünscht. Ein kurzer Anruf vor der Bewerbung schafft hier Klarheit.
Bei einer schriftlichen Bewerbung verboten sind Tippfehler sowie unsaubere und unvollständige Unterlagen (siehe Seite 63). Für Internetbewerbungen gelten spezielle Gestaltungsregeln: «Ist beispielsweise jede kleine Beilage in einem eigenen Attachment verpackt, kapituliere ich bei 15 Dokumenten. Ich habe ja noch 40 gut strukturierte Bewerbungen auf dem Tisch», meint dazu Peter Baumgartner, Personalchef beim Pharmaunternehmen Spirig.


Hadorn: «Bei täuschenden Angaben werde ich sauer»

Höchst ungünstig ist es auch, wenn man sich am Stellenprofil vorbei bewirbt. «Passt der berufliche Werdegang einer Person nicht zur ausgeschriebenen Stelle, sortieren wir die Bewerbung aus», sagt Ralph Sager, CEO des Waschmittelherstellers Held. Hinter solchen Fehlbewerbungen stehe nämlich meist eine Überschätzung der eigenen Fähigkeiten.

So erklärt etwa Angela Tauro, Personalchefin der in Hotellerie und Gemeinschaftsgastronomie tätigen ZFV-Unternehmungen: «Wir haben immer wieder Bewerber, die branchenfremd sind oder noch nie in einer vergleichbaren Funktion gearbeitet haben. Einer Hotel-Réceptionistin müssen wir dann mitteilen, dass sie ohne Weiterbildung keine Stelle als Betriebsassistentin in einem Personalrestaurant oder einer Uni-Mensa antreten kann.»

Auch beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, das weltweit über 13 200 Mitarbeitende beschäftigt, bewerben sich immer wieder Personen, welche die gestellten Grundanforderungen nicht erfüllen. Oft kommt das aber erst beim Vorstellungsgespräch heraus.

«Wenn ich da schon in den ersten Minuten merke, dass im Bewerbungsschreiben ganz bewusst täuschende Angaben gemacht wurden, werde ich schon etwas sauer», meint dazu Max Hadorn, Chef der IKRK-Personalrekrutierungsabteilung. Das bedeutet nun allerdings nicht, dass sich Stellenbewerber von hohen Anforderungsprofilen abschrecken lassen sollen. Zum Teil finden Firmen die gesuchten Top-Leute nicht und so haben auch Bewerber mit geringeren Qualifikationen eine Chance - solange sie nicht flunkern.
Oft haben Firmen, besonders grosse, auch weniger anspruchsvolle Positionen zu besetzen. Dazu weiss Claus Rudin von der Kader-Rekrutierung des Unispitals Basel ein Beispiel: «Eine fähige Bewerberin brachte für die ausgeschriebene Stelle als Chefarztsekretärin zu wenig Erfahrung mit, doch wir konnten ihr eine Stelle als Sekretärin auf tieferer Hierarchiestufe offerieren.»

Wer trotz aller Bemühungen eine Absage erhält, kann versuchen, telefonisch nach dem Grund zu fragen. «Mit etwas Glück nimmt sich der Personalmanager Zeit, und man gelangt kostenlos zu einer wertvollen Fremdeinschätzung», sagt Urs Keim von DBM.

So lernt man, Fehler bei der Bewerbung in Zukunft zu vermeiden. Gratis sind auch Standortbestimmungen, wie sie von vielen kantonalen und regionalen Berufsberatungen angeboten werden.


Der Jobwechsel sollte ein logischer Karriereschritt sein

Einige Grossfirmen bieten bei Kündigungen überdies ein so genanntes Outplacement an. Hier übt man, einen Stellenwechsel als bewussten Karriereschritt darzustellen. Denn eine Bewerbung sollte möglichst zum bisherigen beruflichen Werdegang passen.

«Nach dem Lesen eines Bewerbungsschreibens möchte ich wissen, ob der Wechsel zu unserem Unternehmen einen logischen, aufbauenden Schritt darstellt», sagt dazu Rudin.
Das gilt auch für das IKRK. Allerdings weist Max Hadorn darauf hin, dass ein Jobwechsel auch eine vollständige Neuorientierung bedeuten könne: «In diesen Fällen wollen wir erfahren, weshalb jemand eine so weit reichende Entscheidung trifft.»


Nennen Sie die Gründe, warum man Sie anstellen soll

Neben überzeugenden Motiven für die Bewerbung sollte ein Bewerbungsschreiben in groben Zügen zeigen, dass man sich mit der Philosophie, den Produkten und den Zielen eines Unternehmens vertraut gemacht hat.

«Nur so sticht man aus 40 Bewerbungen heraus», betont Peter Baumgartner von Spirig. Und: Beim Vorstellungs-Interview ist es sehr wichtig, diskret Kenntnisse über die Firma einzuflechten.

Um beim Gespräch zu punkten, sollte man nicht nur den Betrieb kennen. Man sollte auch Gründe nennen, wieso man angestellt werden will. Dazu sollte man mehr als ein paar Standardphrasen überlegen. Aber Achtung: Schwafler, Schmeichler und Mitleiderreger hinterlassen keinen guten Eindruck. «Wer bloss das auswendig gelernte Sprüchlein aufsagt, kommt bei uns nicht gut an», sagt Held-Chef Sager.

Beim Lebenslauf machen sich klare Auskünfte besser als konstruierte Vertuschungsaktionen. Wer zum Beispiel versucht, eine Phase der Arbeitslosigkeit als Sprachaufenthalt zu tarnen, provoziert bloss bohrende Fragen und verwickelt sich in Widersprüche.
«Wer dies hingegen von Anfang an klar deklariert, muss dazu kaum Fragen erwarten», sagt Peter Baumgartner. In der modernen Berufswelt seien Kündigungen und Arbeitslosigkeit normaler Bestandteil vieler Biografien.

Anders sehe es jedoch bei auffallend häufigen Jobwechseln und problematischen Arbeitszeugnissen aus, so der Personalchef von Spirig. «In solchen Fällen haken wir mit Fragen nach.»

Einer der heikelsten Momente im Vorstellungsgespräch ist oft, wenn Kandidaten zum früheren Arbeitgeber befragt werden - vor allem, wenn es Unstimmigkeiten gegeben hat.

Für üble Nachrede gibt es in der Regel gleich die rote Karte: «Wer über den Ex-Chef herzieht, zeigt, dass er den eigenen Anteil am Konflikt nicht reflektiert», sagt Claus Rudin vom Unispital Basel.

Auch wer Mobbing als Kündigungsgrund durchscheinen lässt, begibt sich auf dünnes Eis. Solche Vorwürfe müssen auf jeden Fall mit einem gravierenden Beispiel belegt werden können.

Dazu Spirig-Personalchef Baumgartner: «Wir haben eine Person angestellt, welche die gegen sie gerichteten Schikanen klar nannte. Das Mobbing bestand darin, dass der direkte Vorgesetzte besonders gute Leistungen des Angestellten als seine eigenen ausgab und dafür Boni einsteckte.»


Beliebt: Bei Referenzpersonen nachfragen

Gerade bei Bewerbern mit solchen Geschichten helfen Referenzauskünfte, das Bild abzurunden. Das IKRK zum Beispiel holt eine detaillierte Beschreibung der früheren Aufgabenbereiche ein.

Beim Unispital Basel geht man noch einen Schritt weiter. Rudin: «Wir schildern den Referenzpersonen das neue Jobprofil und fragen, ob sie dem Bewerber diese Tätigkeit zutrauen. Es ist erstaunlich, was dabei alles herauskommt - im Positiven wie im Negativen.»



INTERNETADRESSEN

Links rund ums Bewerben:

- www.berufsberatung.ch: Portal zu Berufswahl- und Laufbahnfragen mit Links zu Arbeitgebern und kantonalen Berufsberatungsstellen

- www.svb-asosp.ch: Schweizerischer Verband für Berufsberatung. Adressen von Beratungsstellen und Infos zu Aus- und Weiterbildung
- www.frauenzentrale.ch: Links zu Berufs- und Laufbahnberatung für Frauen

- www.stellenlinks.ch:
Umfassendes Verzeichnis von Stellenvermittlern und Stellensuchmaschinen

- www.wefa.ch: Standortbestimmung, Beratung und Kurse für den Wiedereinstieg von Frauen



So bewerben Sie sich richtig

Der Konkurrenzkampf auf dem Arbeitsmarkt ist hart. Ein gutes Dossier und ein wohl vorbereitetes Vorstellungsgespräch sind deshalb Etappensiege auf dem Weg zum Ziel - doch die eigentliche Bewerbung fängt schon viel früher an

Fünf Fragen, die Sie zuerst beantworten sollten
Studieren Sie die Stellenanzeigen genau. Informieren Sie sich dort, wo ein Job für Sie in Frage käme, über den Betrieb. Stellen Sie sich dann diese Fragen:
- Warum wollen Sie die Stelle wechseln?
- Warum wollen Sie ausgerechnet diese Stelle?
- Was interessiert Sie an der Firma?
- Welches war Ihr schwierigstes Problem am bisherigen Arbeitsplatz?
- Wie haben Sie es gelöst?

Bewerbungs-Dossier:
Aller guten Dinge sind drei
1. Der Begleitbrief
Er soll sauber, fehlerfrei, übersichtlich und nicht länger sein als eine maschinengeschriebene Seite.
- Formulieren Sie knapp, aber aussagekräftig. Schreiben Sie sachlich und ehrlich, weder unterwürfig noch überheblich.
- Schildern Sie in kurzen Sätzen, weshalb Sie die Stelle wollen, was Sie als Voraussetzung mitbringen, was bis anhin Ihre Aufgabe war und warum Sie den Job wechseln.
- Richten Sie Ihre Bewerbung an eine Kontaktperson. Ist im Inserat keine aufgeführt, informieren Sie sich per Telefon.
- Listen Sie sämtliche Beilagen auf.

2. Der Lebenslauf
Schreiben Sie ihn lückenlos und in tabellarischer Form. Erwähnen Sie Sprachaufenthalte, Babypausen, Auszeiten und auch Phasen der Arbeitslosigkeit.
Gliedern Sie die Angaben in:
- Personalien: Adresse, Geburtsdatum, Zivilstand, Kinder mit Geburtsjahr, eventuell militärischer Grad.
- Ausbildung: Schulen und Abschlüsse mit Datum.
- Berufliche Tätigkeit: Alle Stellen mit Eintritts- und Austrittsdatum.
- Weiterbildung: Erwähnen Sie alle Kurse, auch wenn sie Ihnen unbedeutend vorkommen.
- Sprachen
- Referenzen: Sie können zwei, drei Referenzpersonen im Lebenslauf aufführen. Fragen Sie Ihre Referenzpersonen um Erlaubnis. Laut Datenschutzgesetz darf der Arbeitgeber nur die angegebenen Personen befragen.

Wichtig zu wissen: Wer den Arbeitsplatz im Streit verlässt, kann dem ehemaligen Arbeitgeber die Auskunft gegenüber Dritten verbieten, am besten schriftlich mit eingeschriebenem Brief.

3. Die Beilagen
Oft steht im Inserat, was verlangt ist. Je nach Stelle sollten Sie beilegen: Kopien von Berufs-, Schul-, Universitätsabschluss, Arbeitszeugnisse, Endjahres-Qualifikationen, Arbeitsproben, Passbild, Leumundszeugnis (stellt die Wohngemeinde aus).

Vorstellungsgespräch:
- Bereiten Sie sich mit Hilfe der fünf Fragen am Anfang des Textes auf das Gespräch vor. Stellen Sie sich ein kleines Dossier zusammen.
- Kleiden Sie sich angemessen. Wo Anzug und Krawatte oder das Deux-Pièces nicht zur Dienstkleidung gehört, genügt es, wenn Männer in Veston, Hemd und passender Hose und Frauen in Jacke, Bluse, Hose oder Rock erscheinen. Verpönt sind zu viel Schmuck, zu dicke Schminke und zu viel Parfüm.
- Erscheinen Sie pünktlich.
- Seien Sie sich selber, stehen Sie zu Ihren Stärken und Schwächen. Tischen Sie keine Märchen auf.
- Machen Sie sich vorgängig über Lohn und Sozialleistungen Gedanken. Informieren Sie sich bei der Gewerkschaft oder bei Arbeitskollegen, was Sie erwarten dürfen.
- Wichtig zu wissen: Fragen zu Politik, Religion, Sexualität und Gesundheit sind nur zulässig, wenn sie mit dem konkreten Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen.

Verschweigen dürfen Sie zudem eine Schwangerschaft, eine HIV-Ansteckung und Vorstrafen - sofern diese mit der Arbeit nichts zu tun haben.

21. September 2005 | Elias Kopf


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