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Artikel | K-Tipp 15/2005

Schrottvelo von der Quelle

Wer beim Versandhaus Quelle ein Velo bestellt, sollte die Verkehrstauglichkeit gut überprüfen. Bei Mängeln gilt: Zurückgeben ist besser als auf eigene Kosten reparieren.

Ein Aluminium-Mountainbike für 435 Franken. Ein gutes Angebot, dachten Charles und Elisabeth Heldner aus Veyras VS und bestellten beim Versandhaus Quelle. Das Fahrrad kam und mit ihm eine dicke Anleitung. Darin die dringende Empfehlung, das Velo vor der ersten Fahrt gründlich durchzuchecken, vorsichtshalber.

Charles Heldner (67) ging die 15 Punkte umfassende Checkliste durch. Er überprüfte, was für Laien möglich ist, und machte eine Probefahrt auf dem Parkplatz. Resultat: Die Räder vibrierten, das Velo blieb nicht in der Spur, die Kette sprang heraus. Elisabeth Heldner: «Es sah gefährlich aus.»


Zweistündiger Service am neuen Bike

Das Ehepaar befolgte den Warnhinweis in der Anleitung: «Wurde der Check nicht 100-prozentig bestanden, fahren Sie nicht, sondern beseitigen Sie bzw. lassen Sie die Ursachen durch einen Fachmann beseitigen.»

Deshalb suchten Heldners den Velo-Spezialisten Medard Arnold in Sierre VS auf. Nach einem zweistündigen Service stellte er fest: Das Velo schlingerte trotz ausgewuchteter Räder, die Bremsen reagierten auch neu eingestellt miserabel, und noch immer sprang die Kette heraus - obwohl Arnold eine neue aufgezogen hatte! Fa-zit: Für den Strassenverkehr war dieses Velo nicht flott-zu-kriegen. «Es ist gefährlich und unverantwortlich, solche Fahrräder auf den Markt zu bringen», sagt Arnold.

Enttäuscht nahmen Heldners das Bike wieder mit und informierten Quelle. Das Velo wurde zurückgenommen, der Verkaufspreis vergütet. Für die 158 Franken Reparaturkosten will das Versandhaus aber nicht aufkommen. Heldners hätten die Mängel vorab melden müssen, so das Versandhaus.


Bei schweren Mängeln - Ware retournieren

Weiss Quelle, dass die Velos Mängel aufweisen könnten? «Nein», beteuert Horst Rose von der Geschäftsleitung. «Wir sind sicher, dass die Velos zum Zeitpunkt der Auslieferung und Übergabe an den Transporteur keine Mängel aufweisen.» Die Räder würden zuvor zweifach geprüft. Und die Checkliste diene dazu, «etwaigen Fehlfunktionen aufgrund von Transportschäden oder Montageproblemen vorzubeugen». Rose: «Wir verkaufen Velos nur, wenn sie auch fahren.»

Rechtlich gilt übrigens:
- Bei schweren Mängeln sollte die Ware retourniert werden - mit der Forderung Umtausch oder Geld zurück.
- Bei leichten Mängeln kann man eine Preisreduktion verlangen.

21. September 2005 | Vera Sohmer - vera.sohmer@ktipp.ch


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