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Artikel | saldo 12/2005

AHV-Kontoauszug? Zu umständlich, zu teuer, und überhaupt...

Um Beitragslücken zu vermeiden, müssen Versicherte ihr AHV-Konto kontrollieren können. Selbstverständlich zwar - aber unmöglich. Grund: Die Verwaltung klemmt.

Pensionskassen (2. Säule), Versicherungen und Banken (3. Säule) gehen mit gutem Beispiel voran:
Die Versicherten erhalten jeweils Ende Jahr Bescheid über die Einzahlungen und den Stand ihres Kontos. Bei der AHV geht das scheinbar nicht. Mit zum Teil schwerwiegenden Konsequenzen: Lücken in der Einzahlung von Beiträgen an die AHV reduzieren die spätere Rente. Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Rentenkürzung.


Im Jahr 2004 wollten 225 000 Versicherte einen Kontoauszug

Allfällige Lücken schliessen können die Betroffenen nur bis auf fünf Jahre zurück. Deshalb rät die saldo-Rechtsberatung allen Versicherten, regelmässig einen AHV-Auszug zu verlangen und die Einzahlungen zu überprüfen (siehe Kasten Seite 11). Allein im letzten Jahr verlangten rund 225 000 Versicherte einen Kontoauszug. Diese hohe Zahl zeigt: Das Bedürfnis nach Informationen ist trotz umständlicher Wege enorm.

Insgesamt zahlten die über vier Millionen Versicherten im Jahr 2004 gemäss Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) mehr als 23 Milliarden Franken AHV- und IV-Beiträge ein. Doch nicht alles eingegangene Geld kann bestimmten Versicherten zugeordnet werden.

Und viele Arbeitgeber sind mit den Zahlungen im Rückstand: So waren Ende letzten Jahres laut BSV-Sprecherin Sybille Käslin über 805 Millionen Franken ausstehend. Folge: Rund 170 000 Arbeitgeber wurden über knapp eine halbe Milliarde Franken betrieben. In derselben Zeit gewährten die Kassen über 40 000 Unternehmen Zahlungsaufschübe im Betrag von 311 Millionen Franken.

Die Pensionskassen informieren ihre Versicherten einmal jährlich mit einem Versicherungsausweis über die Höhe des versicherten Bruttolohns. So kann jeder selbst kontrollieren, ob die Zahleneinträge auf dem Versicherungsausweis mit seiner Lohnabrechnung übereinstimmen. Doch die AHV-Kassen sträuben sich - mit fadenscheinigen Gründen.


Bundesverwaltung sieht keinen Handlungsbedarf

Einzelne Politiker wollen nun nicht mehr länger zuschauen. Der Basler SP-Nationalrat Rudolf Rechsteiner fordert, dass die Versicherten via Internet jederzeit Zugriff auf ihr AHV-Konto erhalten: «Im Rahmen der 11. AHV-Revision werde ich diesen Vorschlag machen.» Allerdings: Wer nicht über einen Computer mit Internetanschluss verfügt, müsste bei seiner Kasse auch dann seinen Kontoauszug über den Postweg verlangen.

Doch in der Bundesverwaltung sehen die Verantwortlichen keinen Handlungsbedarf. Dies, obwohl eine Projektgruppe «Neue Versichertennummer in der AHV» die auf Anfang 2008 geplante Einführung eines neuen, vereinfachten Systems vorspurt und dabei «die recht altmodische und umständliche Administration in der AHV via elektronischen Datenverkehr vereinfachen will», wie Harald Sohns, Pressesprecher vom BSV, sagt. «Die Idee, dass Versicherte künftig via Internet mit ihrer Versichertennummer und einem Passwort direkt Einsicht nehmen können in ihr AHV-Konto, ist zwar gut», sagt Projektleiter Heiner Schläfli vom BSV, «doch sie ist nicht Teil unseres Projektes.»


Vollständige Beiträge sollten auch AHV-Fonds interessieren

René Roth, stellvertretender Leiter der Ausgleichskasse Basel-Stadt, würde einen solch direkten Kontenzugriff begrüssen. Nicht nur der besseren Information der Versicherten wegen: «Es liegt auch im Interesse der AHV-Fonds, möglichst alle Beiträge hereinzuholen.»



Die billigen Ausreden der Kassen

Die meisten der von saldo befragten AHV-Kassenleiter sträuben sich gegen eine automatische Zustellung eines Kontoauszugs. Die Hauptargumente dagegen: Die Kasse kennt die Adresse der Arbeitnehmer nicht. Und: Zu viel Zusatzaufwand.

Beides sticht nicht. Der Auszug könnte via Arbeitgeber verteilt werden - so wie das viele Pensionskassen tun. Und die Zusatzkosten für einen Kontoauszug auf Papier halten sich in Grenzen, weil die Kassen die Daten der Versicherten ohnehin im Computer gespeichert haben.

Herbert Krebs, Direktor der Ausgleichskasse Baumeister, findet die Information der Versicherten gänzlich unnötig. «Wir verbuchen die Beiträge ja so oder so - egal, ob sie der Arbeitgeber eingezahlt hat oder nicht.» Den Angestellten entstehe also kein Schaden.

Stimmt. Falls der Betrieb alle seine Arbeitnehmer und die richtigen Bruttolöhne tatsächlich anmeldet. Was aber, wenn er auf der Lohnabrechnung zwar die Beiträge für AHV und IV abzieht, sie aber nicht anmeldet und an die Kasse weiterleitet? Diesen schwarzen Schafen kämen die Revisoren bei der Arbeitgeberkontrolle auf die Spur, ist Krebs überzeugt.

Wie wäre es mit einem direkten Zugriff aufs individuelle AHV-Konto via Internet - was heute bei Bank- oder Postkonten problemlos möglich ist? Willi Brüschweiler, Geschäftsleiter der Ostschweizerischen Ausgleichskasse für Handel und Industrie, sieht auch da nur Probleme. Die Zustellung eines Codes an jeden Versicherten via eingeschriebenen Brief verursache «horrende Zusatzkosten». Da stimme der Aufwand nicht mit dem Nutzen überein. Auch Heinz Burkhard, Direktor der Ausgleichskasse des Kantons Bern, winkt ab. Technisch möglich sei dies zwar, sagt er - aber viel zu teuer.

Anders sieht das Carl Hassler, Direktor der Bündner Ausgleichskasse, und empfiehlt eine zentralisierte Lösung. Da schon heute alle Fäden bei der zentralen AHV-Ausgleichsstelle in Genf zusammenlaufen, müsste diese für die Zustellung der Auszüge zuständig sein. Heute führe jede der über 100 Ausgleichskassen ihre Buchhaltung mit einem eigenen, individuellen Informatikprogramm.

Auch Alexandra Horvath, Leiterin der Ausgleichskasse Glarus, findet die jährliche automatische Zustellung eines Kontoauszugs «eine tolle Idee»: Die Angestellten hätten so eine bessere Kontrolle über ihr Konto.



So müssen Sie vorgehen

Wollen Sie überprüfen, ob Ihre AHV-Beitragsdauer lückenlos ist oder ob der Arbeitgeber die abgezogenen Beiträge auch wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat? Wenden Sie sich dazu schriftlich an eine der Ausgleichskassen, deren Ziffer Sie auf Ihrem Versicherungsausweis ersehen. Diese wird bei allen Kassen, bei denen ein Konto für Sie geführt wird, die Beiträge erfragen und Ihnen eine Übersicht zustellen. Die Adressen der Ausgleichskassen finden Sie auf der letzten Seite jedes Telefonbuches oder unter www.ahv.ch. Der Kontenauszug ist gratis.

22. Juni 2005 | Daniela Schwegler


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