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Artikel | K-Tipp 11/2005

Mal gilt sie, mal gilt sie nicht

Jetzt wirds kompliziert: Wenn Eltern ein Billett oder ein Abo besitzen und ihre Kinder eine Junior-Karte, dann fahren diese in öffentlichen Verkehrsmitteln in Begleitung der Eltern gratis. Das hat der K-Tipp in der vorletzten Nummer geschrieben. Und auch gleich noch die Ausnahmen genannt: Wenn nämlich die Eltern ein Streckenabo oder ein Abo eines Tarifverbundes besitzen, berechtigt die Junior-Karte nicht zur Gratisfahrt. Das hatten die SBB gegenüber dem K-Tipp bestätigt.

Nun gibt es auch noch Ausnahmen von der Ausnahme: Einige Tarifverbünde anerkennen die Junior-Karte durchaus. Es sind dies: Libero (Kantone BE, SO), Mobilis (VD), Passepartout (LU, NW, OW), Schwyzerpass, TNW (Nordwestschweiz), Unireso (GE), Zugerpass (ZG) und ZVV (ZH).

(mdb)

01. Juni 2005


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