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Der Steuerrechner auf www.kgeld.ch ist ein nützliches Hilfsmittel, um den Effekt von Steuersparmöglichkeiten zu überprüfen. Er hilft, die richtigen Entscheidungen zu fällen.
Mit dem Steuerrechner auf www.kgeld. ch lässt sich mit wenig Aufwand ausrechnen, wie hoch der ungefähre geschuldete Steuerbetrag ausfallen wird. Klickt man auf «Steuern berechnen», so öffnet sich ein Fenster mit einer Maske, in die man zunächst seinen Zivilstand, seine Konfession, die Anzahl Kinder und den Wohnort oder die Postleitzahl eingibt.
Ausgangspunkt für die Berechnung ist das jährliche Brutto-Erwerbseinkommen vor allen Abzügen. Den Abzug von 6,55 Prozent für AHV/IV/EO nimmt das Berechnungstool automatisch vor. Bei der Dateneingabe darf man am voreingestellten Eintrag also nichts ändern. Auch einen allfälligen Abzug für Doppelverdiener sowie die Sozial- und Pauschalabzüge berechnet das System automatisch.
Spezielle Abzüge wie zum Beispiel ein Einkauf in die Pensionskasse oder die Unterhaltspauschale für Liegenschaftsbesitzer lassen sich unter «Zusätzliche Abzüge» eintragen.
Die Einkommensabzüge für die Pensionskasse findet man auf dem Lohnausweis. Wer Geld in die steuerbegünstigte Säule 3a einbezahlt hat, muss den Betrag ins entsprechende Feld eintragen. Unter «Übrige Einkommen» fallen Einkünfte, die nicht AHV-pflichtig sind, beispielsweise also Mieteinnahmen und Eigenmietwert, Zinseinnahmen und Dividenden.
Und verfügt man schliesslich auch noch über Vermögen, so kann man sich die Steuer darauf ebenfalls berechnen lassen.
Klickt man auf «Berechnen», so öffnet sich ein neues Fenster, in dem alle Eingaben nochmals bestätigt werden und die Steuerwerte für Bund, Kanton, Gemeinde und Kirche einzeln und als Total ersichtlich sind. Zusätzlich wird die in Kanton und Gemeinde fällige Vermögenssteuer angezeigt. Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer.
Der von der Firma Tribut AG in Niederwangen BE erstellte Steuerrechner basiert auf den Steuersätzen von 2005. Neben der Berechnung der aktuellen Steuerlast eignet er sich vor allem auch, um die Mehr- oder Minderbelastung bei einem Umzug in eine andere Gemeinde zu erfahren. Man kann damit aber auch die Steuerersparnis bei einem Einkauf in die Pensionskasse oder bei einer Einzahlung in die Säule 3a berechnen.
Interessant ist zudem die Information über den angewandten Grenzsteuersatz: Ein Grenzsteuersatz von 20 Prozent bedeutet zum Beispiel, dass von jedem zusätzlich eingenommenen Franken 20 Rappen Steuern bezahlt werden müssen.
25. Mai 2005 | Fredy Hämmerli
