Pensionskassenrenten: Reduktionen auf Vorrat
Seit Anfang Jahr gilt das neue Pensionskassengesetz. Mit erheblichen Folgen:<br />
Höhere Kosten, tiefere Renten. Und schon jetzt fordern Versicherungen und Pensionskassen eine weitere Reduktion der Leistungen.
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saldo 10/2005
25.05.2005
Samuel Angler
Je höher der Umwandlungssatz, desto höher die Rente. Das müssen sich alle Penionskassenversicherten merken, die sich im Alter gegen eine Kapitalauszahlung und für eine Rente entscheiden. Der Umwandlungssatz bestimmt, wie das gesparte Geld in die Rente umgerechnet wird. Beispiel: Bei einem Altersguthaben von 200 000 Franken erhält ein Rentner bei einem Umwandlungssatz von 7,2 Prozent eine jährliche Rente von 14 400 Franken. Sinkt der Umwandlungssatz auf 6 Prozent, dann bleiben dem Rentner n...
Je höher der Umwandlungssatz, desto höher die Rente. Das müssen sich alle Penionskassenversicherten merken, die sich im Alter gegen eine Kapitalauszahlung und für eine Rente entscheiden. Der Umwandlungssatz bestimmt, wie das gesparte Geld in die Rente umgerechnet wird. Beispiel: Bei einem Altersguthaben von 200 000 Franken erhält ein Rentner bei einem Umwandlungssatz von 7,2 Prozent eine jährliche Rente von 14 400 Franken. Sinkt der Umwandlungssatz auf 6 Prozent, dann bleiben dem Rentner nur noch 12 000 Franken pro Jahr.
Lukrativ für die Versicherungen, Pech für die Rentner
Mit dem neuen Pensionskassengesetz wurde dieser Satz von 7,2 auf 6,8 Prozent gesenkt. Jetzt will die eidgenössische BVG-Kommission, die den Bundesrat in Fragen der beruflichen Vorsorge berät, den Umwandlungssatz weiter senken: von 6,8 auf 6,4 bis 6,0 Prozent. Damit drohen die Renten um weitere 6 bis 12 Prozent zu sinken.
Der Bericht der BVG-Kommission basiert auf den Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Arbeitsgruppe. Sie bestand aus sieben Versicherungsmathematikern sowie vier Vertretern der Sozialpartner: Arbeitgeber- und Gewerbeverband, Travail Suisse und Gewerkschaftsbund. Nicht erstaunlich deshalb: Die präsentierten Lösungsvorschläge sind lukrativ für die Versicherer, bequem für die Pensionskassen - und benachteiligen die Rentenbezüger.
«Die heutige Jugend lebt weniger lang als ihre Eltern»
Dies, obwohl die heute vorliegenden Fakten und Zahlen eine weitere Reduktion des Umwandlungssatzes nicht begründen können. Kurz gesagt hängt die Berechnung des Umwandlungssatzes von drei Faktoren ab: der Lebenserwartung der Versicherten, dem Verwaltungsaufwand und der Rendite der Pensionskassengelder. Alle drei Kriterien sprechen bei genauem Hinsehen gegen die Notwendigkeit weiterer Rentenkürzungen.
Stichwort Lebenserwartung: Die Schweizer Bevölkerung wird laut statistischen Angaben immer älter. Wie sich diese Entwicklung fortsetzt, ist aber ungewiss. Tatsache ist: Selbständige Pensionskassen verwenden meist andere statistische Daten und Berechnungsmodelle als die Lebensversicherer. «Die Kunden von Lebensversicherungen leben offenbar vier Jahre länger», schmunzelt der Basler SP-Nationalrat und Pensionskassenexperte Rudolf Rechsteiner. Die Lebensversicherer rechnen mit einer höheren Sicherheitsmarge. Diese Marge zahlen die Rentner - bei besserem Verlauf als angenommen profitieren die Versicherungen.
Wichtige gesellschaftliche und medizinische Erkenntnisse werden bei diesen Berechnungen einfach weggelassen. Zum Beispiel das Problem der heutigen Kinder und Jugendlichen, die sich immer weniger bewegen und sich immer kalorienreicher ernähren. Im November 2004 erklärte etwa die Schweizerische Diabetes-Stiftung: «20 Prozent der Schweizer Kinder sind übergewichtig.» Und: «Kann das Übergewicht nicht mehr in einen Normalzustand zurückgeführt werden, dann ist die Lebenserwartung dieser Kinder drastisch reduziert.»
Auch US-Wissenschafter der Universität von Alabama um David Allison rechneten im amerikanischen Ärzteblatt deutlich vor, wie das Übergewicht die Lebenserwartung einzelner Menschen reduzieren kann. David Katz von der renommierten Yale University prophezeit laut der Zeitschrift «Cash»: «Die heute heranwachsende Jugend ist die erste Generation, die weniger lang als ihre Eltern leben wird.»
Frauen: Wieder abnehmende Lebenserwartung
Auch die zunehmende Doppelbelastung der Frauen durch Haushalt und Beruf in Kombination mit einem ungesünderen Lebensstil (Rauchen, Alkohol) führt nach Ansicht von Fachleuten zu einem Rückgang der Lebenserwartung. Das belegen auch Zahlen der Eidgenössischen Versicherungskasse. Betrug die mittlere Lebenserwartung von 65-jährigen Frauen 1980 noch 19,28 Jahre, stieg sie 1990 auf 20,92 Jahre und sank im Jahr 2000 auf 20,37 Jahre. Diese Trendwende verschweigen die Pensionskassen der Öffentlichkeit. Heinrich Nydegger vom Rechtsdienst der Gewerkschaft Unia: «Es wäre aufgrund der Entwicklung falsch, den Rentensatz jetzt noch weiter zu senken. Gescheiter wäre es, die Entwicklung laufend zu prüfen und den Umwandlungssatz situativ anzupassen.»
Stichwort Verwaltungskosten: Geht es nach den Pensionskassenverwaltern und Versicherungen, sollen die Rentner nicht nur die Verwaltungskosten für die Auszahlung ihrer regelmässigen Zahlungen übernehmen, sondern auch noch einen Teil der Verwaltungskosten, welche die Einzahler verursachen. Das ist das Fazit ihres Vorschlages, in den Umwandlungssatz noch Verwaltungskosten von rund 6000 Franken (bei einem durchschnittlichen Altersguthaben von 300 000 Franken) hineinzuschmuggeln. Dabei sind die Verwaltungskosten bei den Pensionskassen schon heute enorm und variieren erst noch beträchtlich. Eine Umfrage der Fondsanbieterin Swissca im Jahr 2003 ergab Verwaltungskosten von unter 100 bis zu 1000 Franken pro Versichertem. Zum Vergleich: Bei der AHV beträgt der Verwaltungsaufwand pro Versichertem und Jahr etwa 16 Franken. Pikant: Das heutige Gesetz verbietet es, beim Umwandlungssatz noch Verwaltungskosten abzuziehen. Rechsteiner kritisiert: «Mit der Gesetzesrevision wurde beschlossen, Alters- und risikoprämien sowie Verwaltungskosten zu trennen. Also darf man jetzt nicht wieder kommen und von den Renten zusätzliche Verwaltungskosten via Umwandlungssatz abziehen.»
Stichwort Rendite: Gemäss der BVG-Kommission setzt ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eine Rendite von 4,5 Prozent voraus. Selbst mit ausschliesslich risikoarmen Kapitalanlagen wie Bundesobligationen war diese Rendite in der Vergangenheit locker zu schaffen. Gemäss einer langfristigen Analyse der Nationalbank betrug der Zins für zehnjährige Bundesobligationen 4,7 Prozent. Jetzt will die Kommission den Umwandlungssatz senken, weil die Renditen in den letzten Jahren zurückgegangen sind. Tatsächlich liegt der durchschnittliche Zinssatz zehnjähriger Bundesobligationen von 1997 bis heute bei 3,25 Prozent.
Aber: Für künftige Berechnungen kann nicht einfach auf diesen Wert abgestellt werden. Denn die Pensionskassen besassen Ende 2002 im Schnitt in ihrem Anlageportefeuille neben den Bundesobligationen auch einen Aktienanteil von 24 Prozent (autonome Kassen) beziehungsweise von rund 12 Prozent (Lebensversicherer). Und damit liessen sich auch in den letzten Jahren deutlich höhere Renditen als 3,25 Prozent erzielen. Das geht aus Berechnungen von Banken hervor: Der Pensionskassenindex der Credit Suisse zeigt für 2004 eine durchschnittliche Rendite der Pensionskassenanlagen von 4,5 Prozent. Und der Pictet-Anlagenindex hat im vergangenen Jahr gar 4,7 Prozent erreicht. Zudem besitzen viele Versicherer noch lukrative Immobilien, die mehr abwerfen.
Neues Schlupfloch: Bildung von stillen Reserven
Für Rudolf Rechsteiner ist klar: «Es braucht eine rechtliche Grundlage, sozusagen einen Individualanspruch, damit Mehrerträge jedem einzelnen Mitglied der Pensionskasse weitergegeben werden müssen.»
Nach der neusten Gesetzesrevision von Anfang Jahr dürften die Kapitalerträge von den Versicherungen zwar nicht mehr heimlich geschmälert werden, sie gehören den Versicherten. Doch bleiben den Versicherungen noch zwei Schlupflöcher: Sie können stille Reserven bilden. Und der Bundesrat kann eine Gewinnbeteiligung der Versicherer an den Überschüssen festlegen.
Selbständige Pensionskasse stellt Versicherte besser
Für den Penionskassenexperten Rechsteiner gibt es eine einfache Möglichkeit, sich vor dem Abkassieren zu schützen: «Ein Wechsel von einer Versicherung zu einer selbständigen Pensionskasse.» Das sei jedem Arbeitgeber freigestellt. Bereits jetzt sei eine deutliche Abwanderung festzustellen. «Bei einer privaten Versicherung erheben die Aktionäre und die Versicherten Anspruch auf den gleichen Geldtopf, in einer autonomen Kasse hingegen gibts keine Aktionäre mit Dividendenansprüchen!»