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Artikel | saldo 9/2005

Fahrerflucht nach Tierunfall strafbar

Wer auf der Strasse ein Tier anfährt,muss den Vorfall unbedingt melden. Sonst droht eine Strafe.

Ein Schatten schoss aus dem Gebüsch - dann hörte Thomas Wagner (Name geändert) einen dumpfen Schlag gegen sein Auto.
Er bremste, stieg aus und sah eine schwarze Katze am Strassenrand liegen. Das Tier war verletzt. Wagner überlegte einen Moment, ob er einfach weiterfahren solle. Doch dann schaltete sich sein Gewissen ein: Er packte die Katze in eine Wolldecke und brachte sie zum nächsten Tierarzt.

Der Autofahrer hat vorbildlich gehandelt. Denn wer ein Tier angefahren hat und sich aus dem Staub macht, dem droht eine Strafe und der Entzug des Führerscheins.

Der Zusammenprall mit einem Tier muss immer gemeldet werden. Es gilt: Handelt es sich um Wild, ist die Polizei oder der Wildhüter zu verständigen. Bei einem Haustier hat der Fahrer den Besitzer zu benachrichtigen und diesem Adresse und Personalien anzugeben.

Lässt sich der Besitzer nicht ermitteln, muss der Automobilist die Polizei verständigen und warten, bis diese am Unfallort eintrifft. Wenn das Tier noch lebt, kann es der Autofahrer auch selber zum nächsten Tierarzt bringen. Oder er ruft die Tierambulanz.

Übrigens: Das schwarze Kätzchen konnte glücklicherweise gerettet werden.

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Weitere Infos: www.tierimrecht.org/

11. Mai 2005


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